steinkreuz aspach rueckseite

Aspach, Lkr. Gotha, Aspacher Holz, ca. 700 m nördl des Ortes, 100 m östl. der Straße nach Metebach am Abgang der Wanderwege

Obertägige Maße: Höhe 1,35 m, Br. 0,60, T. 0,24, das hohe, zur Malteserform neigende Steinkreuz aus Sandstein, wurde im Jahre 1929 zur Erinnerung an die hier am 18. 2. 1839 stattgefundene Hinrichtung des Raubmörders J. H. Kästner aufgestellt, der hier am 31. 12. 1837 den 14 jährigen Schreinerlehrling Weiße aus Habgier umbrachte; die Vorderseite zeigt ein 90 cm langes, auf der Spitze stehendes *Richtschwert im Relief, sowie darüber das eingerillte, zweizeilige Datum: ‘18. 2. 1839’; als Vorlage des Kreuzes diente das noch in einer Zeichnung erhalten gebliebene Gerichtskreuz bei Kindleben (Sühnekreuz 1929, dazu Rausch 1931a, S. 26-27 m. Zeichnung Quelle: Lit. F. Störzner)

Aufsatz von Dieter Schnabel, Gotha:

Die letzte öffentliche Hinrichtung im Fürstlichen Amt Gotha "Ritterholz" Aspach: 18. 2. 1839
Aus dem 18. Jahrhundert sind in Gotha mehrere öffentliche Hinrichtungen überliefert worden: 1735 richtete man den Dieb Leyer Dietrich und verscharrte seinen Körper gleich an der Richtstätte. 1752 wurde eine Kindesmörderin namens Riemann aus Coburg enthauptet – eine seltene Prozedur bei einer Frau und 1774 richtete man die drei Räuber Scheller, Otto und Schmidt, die die Post zwischen Eisenach und Gotha überfallen und ausgeraubt hatten. Im Gothaer Raum erfolgte die letzte öffentliche Hinrichtung am 18. Februar 1839. Die "Gothaische Zeitung" Nr. 37 vom 20. Februar 1839, berichtet über den Sachverhalt:
"Gotha, vom 19. Februar. Gestern früh hatten wir in unserer Nähe das traurige Schauspiel einer öffentlichen Hinrichtung.
Johann] Heinrich Kästner, gebürtig aus dem hiesigen Amtsorte Uelleben, 23 Jahre alt, erlitt den Tod durch‘s Schwert, als gerechte Strafe für den am 31. December 1837, mit Ueberlegung und kaltem Blute, an dem vierzehnjährigen Friedrich Weiße aus Aspach, um des Besitzes einiger Kleidungsstücke willen, verübten grausamen Mord. Kästner hatte im Laufe der Untersuchung wenig oder gar keine Reue über seine Unthat, dagegen eine seltene Rohheit und Gefühlslosigkeit an den Tag gelegt. Die Strafe ward an dem Orte des begangenen Verbrechens, in dem zwey Stunden von hier entfernten Metebacher Holze an dem Mörder vollzogen und die Seltenheit des seit länger als fünfzig Jahren hier nicht gesehenen Schau- spiels hatte Tausende von Zuschauern herbeygezogen, unter denen fast einstimmig die Ueberzeugung herrschte, daß in dem gegenwärtigen Falle nur ein mißverstandenes Gefühl von Menschlichkeit Zweifel gegen die Rechtmäßigkeit der Todesstrafe hätte erregen können." Karl Kohlstock gibt die Beschreibung der Tat nach Überlieferungen eines Zeitzeugen wie folgt an: "... Nun schlagen wir den Weg nach Metebach ein und lassen den ‚Affenberg’ links liegen. Kurz vor dem Dorf zweigt ein Weg rechtwinklig nach Süden ab, dann wenden wir uns nach rechts nach dem Metebacher Holz am Sallberge. Hier fand am 18. Februar 1839 (Montag nach Sonntag Invocarit – d.A.) früh 8 Uhr die letzte öffentliche Hinrichtung statt. Da dieses Ereignis ein grelles Licht auf die Sitten und Anschauungen jener Zeit wirft, sei es vom kulturhistorischen Standpunkt aus nach den Aufzeichnungen eines Augenzeugen kurz erwähnt. Ein Mann, namens Kästner aus Ülleben, ging mit einem Lehrling aus Metebach von Gotha durch den Krahnberg bis ins Metebacher Holz. Hier überfiel der Unmensch den Knaben, schlitzte ihm den Bauch auf und beraubte ihn seiner Barschaft von sechs Pfennigen = einem gothaischen Sechser. Den Ohnmächtigen deckte er mit Reisig zu und entfernte sich. Nach kurzer Zeit kam das bedauernswerte Opfer wieder zu sich, hielt seine heraushängenden Gedärme mit den Händen zusammen und eilte in diesem furchtbaren Zustand nach Metebach, wo zufällig der Gendarm Fuchs aus Gotha anwesend war. Hier besaß er noch die Kraft, den Namen seines Mörders zu nennen, den ihm dieser in unvorsichtiger Weise unterwegs angegeben hatte. Er war in Richtung Gotha zurückgegangen und hatte sich nach Aussage des Mühlknappen in der Ostmühle an dem dort befindlichen ‚Gesundbrunnen’ gewaschen. Hierauf begab er sich nach Ülleben. Dort wurde er noch in derselben Nacht verhaftet und in das Gefängnis in der Augustinerstraße (jetzt Amtsschule) eingeliefert, nachdem er zuvor in wilder Hast einen Fluchtversuch über Zäune und Spaliere unternommen hatte. Damals war es noch üblich, Mörder an der Stelle ihrer grausigen Tat hinzurichten; da wurde meistens auch das ‚Sühne=Kreuz’ errichtet. Kästner wurde am Richttage kniend gefesselt auf einem Leiterwagen zum Richtplatze gefahren. Als letzten Wunsch bat er um zwei Brötchen, die er im Brühl erhielt und verzehrte. Am Tatort war das Blutgerüst errichtet; hier wurde der Delinquent auf einen Stuhl sitzend festgeschnallt. Der Scharfrichter Wittich aus Langensalza schlug seitwärts mit dem Schwerte zu, trennte aber den Kopf nicht völlig ab, so daß er nachträglich abgeschnitten werden mußte. Als nun das Blut des Mörders floß, stürzten die zahlreichen Zuschauer vor und tauchten Brotstückchen hinein, um diese zu verzehren. Damals galt nämlich Mörderblut immer noch als Schutzmittel gegen allerlei Krankheiten und bösen Hexenzauber. Die öffentliche Hinrichtung wurde noch als besonderes Schauspiel aufgefaßt, und die Leute sollen in Mengen aus Gotha und allen benachbarten Orten herbeigeeilt sein, wie zu einem Volksfeste. Die Scharfrichter gerieten abends wegen der mißlungenen Enthauptung noch in Streit. Aus den Brettern des Blutgerüstes wurde dann das Schinderhäuschen erbaut, woran noch lange Kästners Blut zu sehen war."
Wenn man die Beschreibung des Tatherganges liest, kann man aus heutiger Sicht nur den Kopf schütteln, denn: "... überfiel der Unmensch den Knaben, schlitzte ihm den Bauch auf und beraubte ihn seiner Barschaft von sechs Pfennigen ..." In verschiedenen Literaturstellen wird davon gesprochen, dass der Schreinerlehrling Johann Christian Friedrich Weiße seine Großmutter in Metebach besuchen wollte. Nach mündlichen Überlieferungen in den Generationen der Familie Zacharias in Metebach soll der Ermordete von Waltershausen kommend mit dem Zug nach Fröttstädt gefahren sein, um dort über einen bekannten und viel genutzten Feldweg nach Aspach und später nach Metebach zu kommen. Die Familie von Kurt Zacharias bewohnt noch heute in Metebach, Hauptstraße 15, das Haus, in dem die Großmutter des Lehrlings Weiße 1837 wohnte.
Hartnäckig hält sich immer noch die Überlieferung, dass der Lehrling Weiße eine Ausbildung als Fleischer machte. Der Beruf des Fleischers trifft wohl eher für Kästner aus Uelleben zu, wobei man ihm auch nachsagte, dass er arbeitsscheu wäre und zum Zeitpunkt des Mordes auch keiner regelmäßigen Arbeit nachging.
Aus den "Acten, der gegen Johann Heinrich Kästner aus Uelleben, wegen der an dem Schreinerlehrling Johann Christian Friedrich Weiße aus Aspach verübten Raubes und Mordes gefällten Todesurteil betr." geht nicht nur der Wohnort von Friedrich Weiße hervor, sondern auch sein Ausbildungsverhältnis als Schreiner.
Das Herzogliche Justiz Collegium legte am 13. August 1838 sein Vernehmungsprotokoll und das danach gefällte Todesurteil zur Bestätigung beim Herzog Ernst II. vor. Der Wortlaut des Todesurteils ist im Original nicht mehr erhalten, da die eigentlichen Gerichtsakten aus dieser Zeit fehlen. Auch eine Suche in der regionalen Literatur dieser Zeit war bisher erfolglos.
In der obengenannten Akte ist ein zusätzlich eingeholtes Gutachten des Appellationsgerichts Jena enthalten (Appellation = Berufung im Prozessverfahren). Besonders interessant ist auch ein Gnadengesuch des Mörders Kästner vom 3. Oktober 1838 an den Herzog mit der Bitte, die gegen ihn verhängte Todesstrafe aufzuheben (Akte ab Blatt 16). Darin wird auch die Uhrzeit des Überfalls "... Mittags 1 Uhr ..." genannt. Im Thüringischen Staatsarchiv Gotha, Schloss Friedenstein, ist ein Brustbild des Mörders als Lithographie von E. Schneider mit handschriftlichen Erläuterungen erhalten geblieben. Diese Abbildung gehörte in die heute aufgelöste Sammlung Z (Nr. 28), die Kästner im Gothaer Gefängnis darstellt.
Die Gothaer Richter verurteilten Kästner wegen vorsätzlichen Mordes zum Tode. Die Todesstrafe wurde durch den Scharfrichter Georg Friedrich Wittig aus Langensalza ausgeführt. In der Literatur wird der Grund für die Exekution durch den Scharfrichter Wittig unterschiedlich dargestellt.
Angeblich sollte der damalige Gothaer Scharfrichter Hirsch, der auf der Remstädter Höhe hinter der Ostmühle (auch Judenhög genannt) wohnte, 1839 bereits verstorben gewesen sein. Bisher konnte das Sterbedatum von Hirsch noch nicht ermittelt werden, um darauf eine schlüssige Antwort zu erhalten. Andere geben sogar an, dass Wittig sich diese Hinrichtung geradezu von den Justizbehörden in Gotha erkauft haben soll, was immer auch der Grund dafür war. Bestechung war also auch in diesem besonderen Bereich des menschlichen Lebens keineswegs unüblich ... Im Stadtarchiv Bad Langensalza ist eine Urkunde vom 23. Juli 1823 erhalten geblieben, in der Georg Friedrich Wittig bescheinigt, dass Franz Conrad sein Scharfrichterknecht gewesen ist. Unter starker militärischer Begleitung wurde Kästner vom damaligen Gothaer Gefängnis abgeholt. Auf dem Armensünderkarren begleiteten ihn zwei Geistliche. Am Richtplatz stiegen viele der Schaulustigen auf die umstehenden Bäume, um die Hinrichtung besser beobachten zu können. Die Bezeichnung Schaueiche am vermutlichen Richtplatz in Georgenthal könnte auch ein solch bevorzugter Baum gewesen sein. "Der Richter ließ den Verurteilten zum Blutgerüst hinaufsteigen, was er mit zitternden Knien tat. Als er oben angelangt war, trat der Richter vor die Menge und verlaß das Todesurteil, dann winkte er dem Scharfrichter.
Da faßten die Knechte den Mörder, zwangen ihn in den Richtstuhl, schnallten ihn fest und verbanden ihm die Augen. Der Scharfrichter faßte das lange, breite Richtschwert mit beiden Händen und schlug seitwärts zu, trennte aber den Kopf nicht vollständig ab, so daß er noch nachträglich abgeschnitten werden mußte. Als das Blut des Gerichteten emporspritzte, durchbrach eine Anzahl Zuschauer die Militärkette, trotzdem die Soldaten sie mit den Gewehren zurückdrängen wollten, tauchten Semmeln und Brot in das Blut und verzehrten es, da nach einem alten überlieferten Aberglauben Mörderblut ein Heilmittel gegen Fallsucht und andere Krankheiten sein sollte..." Ein Sühnekreuz, das gewöhnlich von den Angehörigen des Mörders als Strafe zu errichten war, wurde zunächst nicht gesetzt. Oft mußte auch der betreffende Verbrecher das Sühnekreuz selbst an der Stelle errichten, wo er den Frevel beging. Auf die Art der Hinrichtung deuten dann die eingemeißelten Mordwerkzeuge: Schwert, Axt, Dolch, Messer, Armbrust und Rad hin. Weiter wird davon berichtet, dass es zwischen dem Scharfrichter und seinem Knecht zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung kam, da der Scharfrichter Wittig den Knecht beschuldigte, das Richtschwert absichtlich stumpf gemacht zu haben, damit er sich blamieren sollte ... Fährt man heute von Aspach in Richtung Metebach, dann erreicht man auf der Anhöhe des Salberges das Aspacher Hölzchen oder auch Ritterholz genannt. Folgt man dem von der Straße abbiegenden Waldweg, findet man nach wenigen Metern am äußersten südlichen Waldrand eine Wanderhütte inmitten von Eichenbäumen. Dort kann man noch heute das steinerne Sühnekreuz finden, das an die Hinrichtung erinnern soll. Es ragt etwa 1.40 m aus dem Erdboden und trägt neben einem Schwert mit der Spitze nach unten den Datumseintrag 28. 2. 1839. Durch die Initiative der Gothaer Bürger Karl Kohlstock und Otto Klug wurde von der Friedhofsverwaltung 4 in Gotha ein Stein erworben, der von dem Bildhauer Otto Jung in Kreuzform gehauen und mit Schwert und Jahreszahl versehen wurde. Der Entwurf für das Richtschwert auf dem Sühnekreuz stammt von Eugen Klug (* 27. April 1903, † 4. August 1990). Mit Hilfe des Maurermeisters Richard Böhm brachte man den sechs Zentner schweren Stein in das Ritterholz, wo man ihn im November 1929 (oft wird auch das Jahr 1928 genannt) aufstellte.
Früher soll hier noch eine Holztafel angebracht gewesen sein, die die Inschrift "Hier wurde der Raubmörder Kästner am Ort seiner Tat auf dem Blutgerüst öffentlich hingerichtet, 18. II. 1839" trug. Otto Klug war übrigens der Großvater und Eugen Klug der Vater von Dr. Wolfgang Klug, Lehrer und engagierter Naturschützer aus unserer Zeit. Über den Sühnestein befinden sich leider keine Originalunterlagen mehr im Besitz der Familie Klug, aus denen man weitere Einzelheiten entnehmen könnte.
Nach 1839 nahm man Enthauptungen nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Hof des Gothaer Zuchthauses vor. Die Hinrichtung durch das Richtschwert wurde später durch das Fallbeil (Guillotine) nach französischem Vorbild ersetzt, bis man die Todesstrafe 1849 vorübergehend abschaffte – aber sie schon am 21. September 1857 im Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha wieder einführte. 

Eugen Klug, Gotha, um 1955 ‘Am Sühnekreuz’
Abends, beim kühlen Trunk im "Krug", sitzen Bauern, Pferd ruht und Pflug. Tabaksqualm schwebt dicht im Raum, die Männer schlicht, sie reden kaum. Ein Bursche, Knab‘ mehr als Mann Ist ohne Ruh‘, man sieht‘s ihm an. Wild tobt heut‘ der Sturm ums Haus, er muß nun noch in diese Nacht hinaus. So spät schickt ihn der Meister fort, mit einem Auftrag hin zum Nachbarort. Fremd ist er hier, kennt keinen Steg,
drum fragt er nach dem nächsten Weg. Freundlich gibt der Wirt Bescheid. Sei ohne Furcht, es ist nicht weit. Der Knabe denkt: "wär’s nur vollbracht", tritt zögernd in die dunkle Nacht. Am Mond jagen die Wolken vorbei, vom Friedhof herüber ein Eulenschrei. Ihm bangt, er läuft, sein Atem schwer, sind das nicht Schritte hinter ihm her? Als er erreicht den dunklen Wald, es drohend aus dem Finst’ren hallt:
"Her mit des Meisters blanken Dukaten! Mit keinem Laut wirst Du mich verraten." Dann ist geschehen die grausige Tat. Der Unhold sucht, sechs Pfennige grad! "Verflucht! Mich hat der Teufel genarrt."
Im Reisig hastig sein Opfer verscharrt. Er flieht, eh noch viel Zeit verrinnt. In den Bäumen heult klagend der Wind! Der Knabe wacht auf mit wehem Sinn Und schleppt sich noch zum Dorfe hin. Des Täters Namen stammelnd spricht Und sterbend dann zusammenbricht. Doch eh die Sonne aufgegangen, der Mörder ist gestellt, gefangen. Es schleichen hin der Monde Wochen, bis ihm des Richters Stab gebrochen. Nun strömt herbei das Volk in Scharen. Und sieht den Schinderkarren fahren. Das Hochgericht, es steht am Walde nah, am gleichen Ort die Tat geschah. Der Henker mit dem Schwert bereit! So will es Sühne und Gerechtigkeit. Schaudernd starrt des Volkes Menge, gaffend, schreiend, welch‘ Gedränge! Der Mörder kniet, es blitzt das Schwert, es fällt sein Haupt, von Schuld beschwert. Entfesselt ist der Narren blinde Wut, sie bannen Geister mit des Mörders Blut. So erzählte mir’s ein alter Bauersmann. Und führte mich an jene Stelle dann. "Wahr ist mein Bericht und keine Mär, sind’s auch über hundert Jahre her. Die Ahnen haben uns bewahrt die Kunde, sie lebt noch fort, von Mund zu Munde. Drum, zum Gedenken hier am Waldesrain Steht mahnend dieses Kreuz aus Stein."

Zu diesem Gedicht gab Eugen Klug noch folgende Erläuterungen: "Am 18. Februar 1839 fand am Metebacher Holz (Anmerkung: Ritterholz Aspach) die letzte öffentliche Hinrichtung statt, der damaligen Sitte gemäß, in voller Öffentlichkeit. Ein grausiger Mord, der ein Jahr zuvor an der gleichen Stelle geschah, fand seine gerechte Sühne. (Anmerkung: hier gibt Herr Klug einen falschen Zeitraum an, der Mord geschah bereits am 31. Dezember 1837.)
Mörderblut galt, dem Aberglauben jener Zeit entsprechend, als ein besonderes Schutzmittel gegen Krankheit und Hexerei. Meiner Schilderung liegt dieser wahre Vorgang zugrunde. Zur Erinnerung an diese letzte öffentliche Hinrichtung setzten 1929 einige heimatgeschichtlich aufgeschlossene Bürger von Gotha am Ort des Geschehens ein Sühnekreuz.
Dr. Wolfgang Klug ergänzt am 27. 9. 1990:
"Der Verfasser dieses Gedichts im Stil einer Moritat, mein Vater Eugen Klug (geboren am 27. April 1903, gestorben am 4. August 1990), nahm selbst an der Setzung des Sühnekreuzes teil. Die Initiative ging vor allem von Schuldirektor Karl Kohlstock (Verfasser der "Entdeckungsreisen in der Heimat") aus. Er war mit meinem Großvater Otto Klug befreundet, der Mitinitiator dieser Initiative war. Mein Vater zeichnete den Entwurf für das Richtschwert."

*Richtschwert: imgrunde ist das Schwert ein Symbol des mittelalterlichen Hoch- oder Blutgerichts über Leben und Tod, altes deutsches Recht, stand ursprünglich dem König zu, wurde später bis auf den Kleinadel übertragen; todeswürdige Vergehen wie Mord, Notzucht, Raub, Verrat, Inzest, Falschmünzerei, Ehe bruch, Meineid, Hexerei usw. wurden hier verhandelt und endeten nicht selten mit dem Todesurteil (Verf.)

Quellangaben: Lit.: 1. Frank Störzner, Steinkreuze in Thüringen, Katalog Bezirk Erfurt, Weimar 1984, S. 49-50, Nr. 80 m. Abb. 83, daraus: 2. H. Motschmann, Gothaer Rechtsaltertümer, Gotha 1956, S. 24, 3. H. Köber, Die alten Steinkreuze und Sühnesteine Thüringens, Erfurt 1960a, S. 36 Nr. 74, 4. B. Jacobi-D. W. Müller-J. v. Zieten, Die Steinkreuze und Bildstöcke des Kreises Gotha, Gotha 1970, S. 80 Nr. 1, 5. K. Kohlstock, Bildstöcke, Steinkreuze, Gotha 1929, 6. H. J. Rausch, Neues über die zwei verschwundenen Steinkreuze in Kindleben bei Gotha, Gotha 1929 u. Sühnekreuz, 1931a, S. 5 m. Zeichn., 7. W. Linz, Die letzte öffentliche Hinrichtung im Gothaischen, Erfurt 1932

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