quelle: lit. f. stoerzner 1984

Rastenberg, OT Bachra, Lkr. Sömmerda, im südl. Teil des Waldgebietes 'Hohe Schrecke', ca. 1,5 km Luftlinie nördl. vom Ort, nordwestl. des Gipfels des 'Kreuzberg', östl. eines Waldweges (günstig erreichbar: die 'Schulstraße' führt vom Schlosspark ortsauswärts in Richtung Norden und tritt als Verlängerung nach ca. 600 m in den Wald ein, wo der Weg nach weiteren 600 m auf eine Weggabel in nordöstl. Richtung trifft, hier erreicht der linke Weg nach ca. 100 m den Bereich des Standortes, ca. 40 m rechts im Wald), Steinkreuz

Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt, derzeitige Situation nicht bekannt), Steinkreuz aus Sandstein mit Balkenverbreiterung und verfüllten Winkelstützen wobei eine etwa dreieckige Gesamtform erreicht wird, Kreuzarmaußenseiten nach oben verjüngt, tief eingesunken (Verf.)

Flurnamen: 'Kreuzberg' / 'Kniebreche'; Malteserkreuzform. Winkel vollständig vertieft ausgefüllt. Stirnflächen der Arme geneigt und mit den Winkelfüllungen eine gestreckte, am Scheitel der Arme geneigt und mit den Winkelfüllungen eine gestreckte, am Scheitel des Kopfes fast spitz zulaufende Scheibe bildend. Arme hochgezogen. Höhe 48 cm, Breite 39 cm, Stärke 30 cm. (Saal 1952). Das Steinkreuz soll zerstört worden sein (Mitt. R. Steinmetz, Ostramondra). Der Standort ist zur Zeit nicht zugänglich. Im April 1971 war der Stein noch unbeschädigt vorhanden (Mitt. G. Werner, Balgstädt). Hier soll ein Mann oder ein Jude erschlagen worden sein (1981 mündlich). (Verf. frei nach Lit. F. Störzner 1984)

Geschichte
Die Hohe Schrecke gehörte zum Kerngebiet des Thüringer Königreiches und besaß in den Randlagen mächtige Wallburgen und Befestigungen (z. B. die Monraburg). Im Hochmittelalter gehörte das Gebiet zum Machtbereich der Beichlinger Grafen, der Grafen von Wiehe und der Thüringer Landgrafen (Raspenburg). Die das Gebiet durchziehenden Straßen wurden mit weiteren Burgen kontrolliert, zu ihnen zählte die Burg Rabenswalde. Die wirtschaftliche Erschließung und der Landesausbau führte auch im Inneren des Gebirges zur Anlage von Siedlungen und Dörfern, hiervon zeugt die Wüstung Wetzelshain. Über mehrere Jahrhunderte hinweg wurde die Hohe Schrecke von der Werther’schen Forstverwaltung extensiv genutzt und bis zur entschädigungslosen Enteignung 1945 blieb mit 4.900 ha der Hauptteil des Waldes im Besitz der Familie von Werthern-Beichlingen (wikipedia.org-wiki-Hohe-Schrecke)

Anmerkung
Die Angabe 'ein Mann oder ein Jude erschlagen worden' ist eine typische 'Erklärsage' des Volksmundes, die aus Unwissenheit hervorgeht und durch keinerlei historische Belege verbürgt ist. Das Denkmal könnte durchaus mit den obigen einst ansässigen Grundherrschaften im Zusammenhang stehen, indem es als Gerichtskreuz deren Gerichtsbarkeit (Forstgericht, Wildbannforst) mit dem dazugehörenden Gerichtsfriede angezeigt hat (Verf.)    

Quellangaben: Lit.: 1. Frank Störzner, Steinkreuze in Thüringen, Katalog Bezirk Erfurt, Weimar 1984, S. 101, Nr. 229 m. Abb. 233 (1950, Kopie), daraus:  2. 'Steinkreuze', 1899, 3. H. Köber, Die alten Steinkreuze und Sühnesteine Thüringens, Erfurt 1960, S. 54, Nr. 294, 4. W. Saal, Verzeichnis der Steinkreuze des Landes Sachsen-Anhalt, Teil I, Halle 1952, S. 157, Nr. 88, Internet: 

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