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quelle h. riebeling 1977
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Bad Orb, Main-Kinzig-Kreis, ca. 3 km Luftlinie südl. vom südl. Ortsrand im Orber Stadtwald im Bereich eines Wegesterns (Gemarkungsgrenze zu Biebergemünd), am ‘Bieberer Pfad’ westl. der Bieberer Höhe im Langenbergsgrund, Steinkreuz, Benennung: ‘Jägerkreuz’

(günstig erreichbar: ‘Molkenbergstraße’ vorbei am Friedhof ca. 2,3 km bis Wanderparkplatz ‘Friesenheiligen’ und hier Rundwanderweg 13 - Wilderer Weg - folgen, 4,6 km)

Obertägige Maße: Höhe ges. 1,30 m, Kreuz 0,65, Br. 0,52, T. 0,15, Postament 0,60, Br. 0,57, T. 0,15, Steinkreuz lat. Form aus Sandstein auf gerundet abschliessendem Postament mit eingehauener Inschrift; am Kopf der INRI - Schriftzug im Relief, darunter im Kreuzungsfeld ein plastisch ausgearbeiteter Korpus Christi: 

‘Anno 1727 den ... / august ist Heinrich Stock / Jäger von Vielbach hie / von einem wiltschützen /  Dott geschossen worden / Derowegen Seine eltern / Diß creitz zu ehren Jesu /  und trost seiner armen / Seel aufrichten lassen’

Ang. Heinrich Riebeling, 1977: ‘TK 5822 R 25120 H 61300. Westlich der Bieberer Höhe im Langenbergsgrund des Orber Stadtwaldes. Das Steinkreuz steht auf einer mit langer Inschrift versehenen Steinplatte. Beide Arme sind abgebrochen. Auf Kopf und Schaft ist der Korpus des Gekreuzigten noch gut zu erkennen. Die Inschrift besagt, daß hier von einem Wilddieb an einem Jäger ein Mord verübt wurde. (Textkopie)

Quellangaben: Lit.: Heinrich Riebeling, Steinkreuze und Kreuzsteine in Hessen, Dossenheim/Heidelberg 1977, S. 163, Nr. 5822.2 m. Abb. S. 223 (Kopie), daraus: 2. H. Riebeling, Die alten Steinkreuze im Kreis Gelnhausen, 1972/73, S. 1-41, 3. H. Riebeling, Von Steinkreuzen und Kreuzsteinen, Gelnhausen 1973, S. 37

Internet: 1. ...wikipedia.org-wiki-Liste der Kulturdenkmäler in Bad Orb: 'Jägerskreuz', Südlich des Pfarrküppels, Flur: 57, 1727 m. Foto (Kopie), Urheber: ‘Reise-Line’ Eig. Werk, Liz.-Nr. CC BY-SA 4.0, 2. ...st-joh-nepomuk-kassel.de-Glaubenszeichen - St. Johannes Nepomuk-Jägers Kreuz, m. Foto

verschollene Objekte:
Bad Orb
Steinkreuz: 'Maße / Material: nicht mehr bekannt. Ehemals an der B 276 von Bad Orb zur 'Eisernen Hand' schräg gegenüber von km 1,9. Da die Bundesstraße neu trassiert worden ist, kann mit dem Verlust dieses Kreuzes gerechnet werden. Die Inschrift am Kopf des Kreuzes lautet:                                                                                                                  'A DN (I) 1579; auf dem rechten Kreuzarm: WALTHER ... IEMERLICH ... AGEN UND ERMORT ... Z6 DAS DEM ...'

Im Jahr 1579 wurde ein Mann namens Walther hier jämmerlich erschlagen. Demnach war das Steinkreuz ein Erinnerungskreuz an einen Totschlag.' (Textkopie H. Riebeling, 1977)

Eiserne Hand: Diese Bezeichnung geht vermutlich auf einen gusseisernen Wegweiser in Handform zurück, der an der alten Handelsstraße Frankfurt-Leipzig stand - des Reiches Straße, bzw. Via Regia - an dem die aus Bad Orb und dem Spessart kommende Straße, heute Landesstraße 3199, einmündete. Diese Altstraßen-Örtlichkeit ist im Zuge des Ausbaues der Anschlussstelle A 66 / Bad Orb-Wächtersbach ausgegangen (Verf.)   

Quellangaben: Lit.: 1. H. Riebeling, 1977, S. 154, Nr. 5721.1, TK 5721 R 22570 H 66900 u. Die alten Steinkreuze im Kreis Gelnhausen, 1972/73, S. 1-41

Internet: 1. ...wikipedia.org-wiki-Eiserne Hand (Bad Orb), 2. ...gnz.de-Gelnhäuser Neue Zeitung v. 26.05.2023 (Kopie)

quelle: ...gnz.de

Steinau a. d. Straße, Main-Kinzig-Kreis

(der Zusatz 'an der Straße' bezieht sich auf die Via Regia, eine sog. Königsstraße - die alte Handelsstraße von Frankfurt am Main nach Leipzig, an der Steinau liegt), urkundlich belegbares Sühnekreuz mit unbekanntem Standort für den Ritter Frovin von Hutten, der im Frühjahr 1373 in Steinau bei einem Straßenkampf zwischen den Herren von Hanau und den Rittern von Hutten vom Ritter Ulrich IV. von Hanau erschlagen wurde (Verf. frei nach ...wikipedia.org)

Ang. H. Riebeling, 1977: '1373 erschlug Ulrich IV. von Hanau im Schloß zu Steinau a. d. Straße Frowin von Hutten vom Stolzenberg. Zur Sühne seiner Tat verpflichtete sich der Totschläger unter vielem anderen: 'Auch ist zugesagt, daß wir Ulrich, Herr zu Hanau, und Elisabeth, unser eheliche Frau, oder unsere Erben ein steinernes Kreuz sollen machen für hundert Gulden und sollen das tun mit Wissen und Rat Herrn Konrads (Bruder des Erschlagenen) und seines seligen Bruders Kind und ihrer Freunde oder wen sie dazu schicken, ohne Arglist. Das Kreuz soll stehen zu Steinau in der Stadt vor dem Haus, da der vorgenannte Herr Frowin selig tot innen blieb, der Straße (Frankfurt-Leipziger Straße) ohne Beeinträchtigung, und sollen auch dasselbe Kreuz schuren und schirmen, daß es nicht beschädigt oder abgetan werde.'

Angefügt wurde noch, daß die Anschaffung des Kreuzes für die volle ausgemachte Summe innerhalb eines Jahres zu geschehen habe. Über dieses kostspielige und darum gewiß sehr ansehnliche Kreuz gibt es weiterhin nicht die geringste Nachricht mehr, und nichts von ihm ist sichtbar erhalten geblieben. Eine Sühneurkunde gibt Anlaß und Setzung dieses steinernen Kreuzes Aufschluß. Siehe unter Abschnitt 5.1:

Als Ulrich, Herr von Hanau, den Ritter Frovin von Hutten zu Steinau erschlagen hatte, wurde 1373 unter anderem Ulrich auferlegt, daß er solle 'eyn steynen Crutze lazen machen mit hundert Guldin vnd daz setzen für daz Hus, da Frowin selgte dot ynne bleyb. doch der Straßen unschedelich zu faren.' (nach Lit. Landau, Georg, Die Rittergesellschaften in Hessen während des 14. und 15. Jahrhunderts, S. 135) (Textkopie H. Riebeling, 1977)

Er war in seiner Regierungszeit in verschiedene Fehden und Regionalkriege verwickelt, darunter dem Sternerkrieg, einer Auseinandersetzung zwischen der expandierenden Landgrafschaft Hessen und diese umgebenden kleineren Territorialherren.

Wohl in diesem Zusammenhang erschlug Ulrich IV. im hanauischen Steinau an der Straße den Ritter Frowin von Hutten, der auf der Seite des Landgrafen stand. Der genaue Hergang des Vorfalls ist nicht bekannt. Die Verwandten des Erschlagenen, vor allem sein Bruder Konrad von Hutten, stellten Ulrich IV. nach und setzten ihn gefangen. Der Onkel Ulrichs IV., Bischof Adolf von Speyer, vermittelte die Aussöhnung. Preis dafür war, dass Ulrich IV. ein Sühnegeld in Höhe von 7500 Gulden zahlte, im Kloster Schlüchtern eine ewige Messe und ein ewiges Licht stiftete, ferner den Pfründen zur Unterhaltung des Altars 50 Gulden zustiftete und dem Erschlagenen ein steinernes Sühnekreuz im Wert von 100 Gulden an dem Haus, in dem die Tat begangen wurde, setzte. Hinzu traten diverse politische Zugeständnisse, die verhindern sollten, dass Ulrich IV. weiter auf der Seite der Sterner gegen den Landgrafen von Hessen kämpfte.

(Textkopie, Quelle: Georg-Wilhelm Hanna: Die Ritteradligen von Hutten, ihre soziale Stellung in Kirche und Staat bis zum Ende des Alten Reiches. Ministerialität, Macht und Mediatisierung (= Hanauer Geschichtsblätter. Bd. 44). Hanauer Geschichtsverein, Hanau 2007)

Quellangaben: Lit.: 1. Heinrich Riebeling, Steinkreuze und Kreuzsteine in Hessen, Dossenheim/Heidelberg 1977, S. 151, Nr. 5622.2, daraus: 2. Hartmann, E., Steinau an der Straße und der 'Sternerkrieg', in: Vergangenheit 22, 1969, Nr. 11, 3. Landau, Georg, Ritterburgen in Hessen II, S. 225/71 u. Die Rittergesellschaften in Hessen während des 14. und 15. Jahrhunderts, S. 135 u. Sühnekreuze, S. 88, 4. Praesent, Wilhelm, Unsere Heimat, Schlüchtern 1943, Nr. 33
 
Internet: 1. ...wikipedia.org-wiki-Ritter Ulrich IV. von Hanau u. Ritter Frovin von Hutten, daraus: 2. G.-W. Hanna, s.o.

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