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Igersheim, OT Bernsfelden, Main-Tauber-Kreis, südl. Ortsausgang, ostseitig an der B 19

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steinkreuz bernsfelden
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A: l. Obertägige Maße: Höhe 1,30 m, Br. 0,68, T. 0,20, das arg ausgewitterte Steinkreuz aus Muschelkalk lat. Form weist gefaste Kanten         auf und besitzt einen markant langen Kopf, Schaft geht ausgerundet in Basis über, B: Steinkreuz aus Muschelkalk, das mit durch Abbruch verkürztem Schaft in einem Betonfundament verankert ist, C: Steinkreuz aus Muschelkalk lat. Form, ebenfalls mit gefasten Kanten, ausgerundetem Basisübergang und abgeschrägten Armoberseiten, evtl. durch das Abziehen mittelalterlich Hieb- oder Stichwaffen entstanden, s. Einf. (Verf.)

Objekt A und C wurden im Zuge der Flurbereinigung um 1970 in der Flur ‘Heiligenhöhe’ und im Gemarkungsteil ‘Ösfeld’ aufgefunden, B im Waldstück ‘Rötelsee’ liegend; die Neuaufstellung am derzeitigen Platz erfolgte gleichen Jahres, samt einem Wassertrog und einem Bruchstein mit der Inschrift: ‘Flurbereinigung Bernsfelden 1966-1970’ als Anlage zur Erinnerung der Flurbereinigung; nach volkstümlicher Überlieferung sei Steinkreuz A zur Erinnerung an eine große Heeresversammlung im Bauernkrieg, C bei einem Kriegszug errichtet worden

Quellangaben: Lit.: 1. Berhardt Losch, Sühne und Gedenken Steinkreuze in Baden-Württemberg, 1981, S. 103

kopie lit. b. losch rathaus kopie lit. b. losch burgstr. 11

Igersheim, Main-Tauber-Kreis, A: im Hof des Rathauses an der Burgstraße (2014 wegen Umbau eingelagert)

Maße: Höhe 1,26 m, Br. 0,65, T. 0,18, Steinkreuz aus Muschelkalk mit Verstümmelung eines Armes und Kreuzarmwinkelstützen, sowie Darstellung eines schräg gestellten Pickels oder großem Hammer; das Denkmal stand bis 1970 westl. vom Ort am alten Burgweg nach Neuhaus

Igersheim, B: bis ca. 1975 in der Giebelwand Burgstraße 11 vermauert (durch Neubau eingelagert)

Maße: Höhe 1,50 m, Br. 0,80, T. 0,17, Steinkreuz aus Muschelkalk lat. Form mit Darstellung eines eingetieften Balkenkreuzes und rechts daneben eines Rebmessers

Quellangaben: Lit.: B. Losch, s.o. S. 103 m. Abb. 170 S. 21 u. Abb. 171 S. 21

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