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A: links, Obertägige Maße: Höhe 1,29 m, Br. 0,70 T. 0,12, Kreuzstein mit rundem Oberteil, sowie trapezförmig verbreiterter Schaft; einige Beschädigungen; im kräftigen Relief herausgearbeitete Kreuzigungsgruppe, Christus zwischen Maria und Johannes, umrandet von einer unleserlichen gotischen Majuskelinschrift (Großbuchsta- ben); im Schaft links kniender Adorant, Rückseite ohne Zeichen |
der Kreuzstein s.o. Bildmitte befindet sich seit Herbst 2007 in der Kirche in Linse, Ortsteil von Bodenwerder; dort stand das Denkmal zusammen mit dem Objekt Linse B bis 1962 an der Straße bei der Kapelle (Verf.) |
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Bodenwerder, B: Obertägige Maße: Höhe 1,09 m, Br. 0,68 T. 0,13, oben gerundeter Kreuzstein mit randumlaufender gotischen Majuskelinschrift; auf vertiefter Fläche der Vorderseite Kruzifix mit knien den Adoranten herausgearbeitet, der ein Spruchband hält; Rückseite roh belassen; im Kopfteil beschädigt |
Quellangaben: Lit.: 1. W. Müller-E. H. Baumann, Kreuzsteine und Steinkreuze in Niedersachsen, Bremen und Hamburg, 1988, S. 189, daraus: 2. H. Blume, Kreuzsteine in und um Hildesheim, Braunschweig 1934, S. 30, 3. A. Hoffmann, Die mittelalterlichen Steinkreuze, Kreuz- und Denksteine in Niedersachsen, Hildesheim/Leipzig 1935, S. 10 |
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der Kreuzstein aus Sandstein verjüngt sich nach oben durch Beschädigungen und zeigt die eingerillte Darstellung eines langschaftigen lat. Balkenkreuzes, das in Bogenlinien ausläuft; die typische Darstellung eines Kreuzsteines - das Christuskreuz auf dem Hügel Golgatha; unter dem linken Kreuzarm ein etwa 50 cm langes eingerilltes Beil; die nur 6 cm tiefe Sandsteinplatte ist auf einer Basis gleicher stärke befestigt; die hellere, untere relativ wenig beschädigte Hälfte, lässt auf einen bis dahin tiefen Stand des Objektes im Erdboden über längere Zeit schließen; ursprünglich stand der Kreuzstein an einem Hohlweg am ‘Steinbrink’ später, bis 1974, an der Hehler Straße |
das Beil ist wie auch das Schwert (Zeichen für die Todesstrafe) ein Symbol des mittelalterlichen Hoch- bzw. Blutgerichts - altes deutsches Recht, Gericht über Leben und Tod, stand ursprünglich dem König zu, wurde später bis auf den Kleinadel übertragen; todeswürdige Vergehen wie Mord, Notzucht, Raub, Verrat, Inzest, Falschmünzerei, Ehebruch, Meineid, Hexerei usw. wurden hier verhandelt und endeten nicht selten mit dem Todesurteil; Sühnemale mit derartiger Symbolik bezeichneten vermutlich ursprünglich jene Gerichts- bzw. Richtstätten oder wurden an der Stelle eines todeswürdigen Vergehens zur Sühne gesetzt, das vor obiger Institution verhandelt wurde (Verf.) noch am Ende des 19. Jh. sei von der Platte Steinmehl abgeschabt worden, um es Arzneien beizumischen, s. Einf.; Sage: zwei verbrüderte Grafen von Evenstein brachten sich gegenseitig um |
Quellangaben: Lit.: 1. W. Müller-E. H. Baumann, Kreuzsteine und Steinkreuze in Niedersachsen, Bremen und Hamburg, 1988, S. 189-190, daraus: 2. P. Alpers, Märchen, Sage u. Volkslied in Niedersachsen, Celle 1954, S. 59, 3. K. Steinacker, Die Bau- u. Kunstdenkmäler des Herzogthums Braunschweig, Wolfenbüttel 1907, S. 398-399, 4. A. Hoffmann, s.o. 1935, S. 10, 5. K. Kubes, Rund um den den Bisamberg, 1974 S. 54, 6. H. Meyer, Bodenwerder - Lage und Geschichte, Hannover 1841, S. 564, 7. A. Teiwes, Zwei Mordsteine bei Kemnade b. Bodenwerder a.d. Weser, Göttingen 1924, 8. H. Viebrock, Kreuzsteine in Niedersachsen, Bremen 1908, S. 238-239, 9. Th. Voges, Sagen aus dem Lande Braunschweig, 1895, S. 251-252, 10. F. Zobel, Braunschweiger Heimat, 1926, S. 8, 11. A. Wipprecht, Kreuzsteine in Niedersachsen, Hannover 1924, S. 86 |
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Maße: Höhe 1,05 m, Br. 0,60 T. 0,19, der oben gerundete Erinnerungsstein bezeichnet den Platz der Ermordung des Forstaufsehers Friedrich Meine, am 18. März 1924, im Lüdeschen Holz des Genossenschaftswaldes Vahlbruch; der 40 jährige F. Meine wurde von Holzdieben erschlagen und tags darauf aufgefunden; seine Ausrüstung, Gehstock, Holzhammer, Reißhaken sowie der schwere eiserne Nummerschlegel, mit dem er erschlagen wurde, lag neben dem Toten, abseits eines nahen Weges in einem Kiefernbestand; an diesem Weg fand der zuständige Oberlandjäger (Polizist) eine mächtige gefällte Fichte, neben der sich eine große, mit Reisig abgedeckte Blutlache befand, wobei es sich damit um den Tatort handelte; am blutbesudelten Baumstamm wurde ein weißes Haar sichergestellt; begünstigt durch die dünne Schneedecke jener Tage fand der Oberlandjäger Fußspuren, die vom Fundort der Leiche hinaus auf einen Waldweg führten; hier stellte er die Spur eines Wagens fest, der von einem Pferd gezogen wurde und folgte ihr unter großer Mühe, da sie lange auf dem vielbefahrenen Hauptwege in Richtung Sabbenhausen verlief, bis zur dortigen Sägemühle; der Müller gab an, dass am 18. März zwei unbekannte Männ er mit einem Schimmelgespann nicht numerierte und unsachgemäß gefällte Fichtenstämme zum Bretterschneiden brachten und sehr aufgeregt waren; sie halfen mit und im Gespräch mit dem jüngeren Mann erfuhr der Sägemüll er beiläufig, dass der Schimmel ein Schläger sei, da er vor einiger Zeit den Großvater erschlug; dieser wichtige Sachverhalt führte schnell zur Festnahme zweier Verdächtiger, des 50 jährigen Landwirtes Wilhelm M. und dessen 22 jähr. Sohn aus N., wobei der ermittelte Todesfall des Großvaters entscheidend war; auch Spurbreite und Zugtier des Wagens traf zu; die M. gaben den Besuch der Mühle zu, doch kauften sie angeblich das Holz auf einer Holzauktion am 14. März; die Fahnder stellten Schuhwerk, Äxte und Sägen der Verdächdigen sicher und es ergab sich große Übereinstimmung mit dem Tatort; schließlich führte der miroskopische Vergleich des gefund. weißen Haares mit einem vom Haupte M. sen. zum sicheren Schuldbeweis; M. jun. legte bereits während der Überführung an das Landgericht Hannover ein Teilgeständnis ab: als er und sein Vater die gestohlenen Stämme abtransportierten, trat plötzlich der Forstaufseher Meine vor das Gespann und verwies darauf sofort das Holz zurückzubringen; das Pferd zog plötzlich erregt an und M. jun. eilte nach um es an den Zügeln zum Stehen zu bringen, doch als er sich umdrehte lag der Beamte mit blutüberströmten Schädel am Boden, daneben stand sein Vater; sie schafften den Toten vom Weg weg in den nahen Kiefernwald und bedeckten die Blutspuren mit Reisig durch die Aussage seines Sohnes legte M. sen. ein umfassendes Geständnis ab und verübte am 2. April 1924 im Landesgerichtsgefängnis Hannover Selbstmord durch Erhängen |
Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl. |
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