Boffzen, Lkr. Holzminden, A: ca. 600 m südl. des Landgasthaus Steinkrug (L 550 nach Fürstenberg) im Winkel des nach Osten bergauf abzweigenden Fahrweges zum ‘Noellenhof’ (Straßenbez.), etwa in halber Höhe des Ilsengrundes, ‘Mittendorff-Denkmal’ |
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das monumental wirkende, knapp drei Meter hohe, barocke Denkmal bezeichnet im Ilsengrund die Stelle, wo der Reitende Förster Carl Heinrich Ludwig Mittendorff am 15. April 1821 von einem Wilddieb angeschossen und am 8. Mai 1821 in seinem Hause in Boffzen an den schweren Verwundungen verstarb; um das Geschehen berichtet der Volksmund allerlei Geschichten, doch aktenkundig werden in der Lit. von O. Ruhlender (+), 2010, folgende Angaben gemacht (frei übernommen): Mittendorff wurde berichtet das in der Nacht vom 14. auf den 15. April zwei Wilderer aus Höxter einen Raubzug im Bereich des Ilsengrundes beim Steinkrug unternehmen wollten; mit fünf Gehilfen bezog M. gegen 1.00 Uhr am frühen Morgen des 15. April im Ilsengrund Lauerstellung, als dann wirklich bei Tagesanbruch zwei Männer auf sie zukamen, voran der Tabakspinner Schelp, gefolgt vom Tagelöhner Hansmann; der Waldarbeiter Zimmermann aus Boffzen warf sich als erster auf den völlig verdutzten Hansmann und M. ging darauf sofort gegen Schelp an, der sofort sein Gewehr hochriss und aus kurzer Entfernung mit ‘Grob-Hagel’ M. in die linke Körperseite M. schoss, der schwerverletzt zu Boden ging; Schelp sprang hinweg, doch Hansmann konnte von den Männern festgenommen werden, worauf er wohl aus Wut über das Geschehen schwer misshandelt wurde; denn gegen sie wurde einige Zeit später Anklage wegen Misshandlung des Hansmann erhoben; z. B. wurde der beteiligte Polizeijäger Kridel aus Neuhaus zu acht Tagen Gefängnis verurteilt; später wurde auch der Todesschütze Schelp gefasst und zum Tode durch das Schwert verurteilt, doch gelang diesem die Flucht aus dem Holzmindener Gefängnis und sich nach Amerika abzusetzen; Hansmann erhielt eine mehrjährige Gefängnisstrafe; einige Zeit später setzte man das eindrucksvolle Denkmal (Verf. frei nach Lit. O. Ruhlender) |
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das Denkmal im Ilsengrund zog auch in die Literatur ein, Wilhelm Raabe schreibt in seinem Roman ‘Horacker’ vom ‘Förster Rauhwedders Kreuz’ am Wege nach ‘Gansewinkel’ (s. Kopie Hinweistafel in situ); nach Heinrich Sohnrey’s Buch ‘Tchiff tchaff toho’ trug sich folgendes zu: in jener Nacht klopfte ein Mann an Mittendorffs Fenster und gab den Hinweis, das beim Steinkruge gewildert würde; M. Frau schenkte dem Mann einen Schnaps ein und als dann M. aufbrach soll er das Glas zerschlagen haben mit der Bemerkung das niemand mehr daraus trinken soll, da es von einem Verräter benutzt wurde; dann eilte er zum Holze aus dem er nicht mehr zurückkehrte ... (nach H. Jüttner, in: Sollinger Heimatblätter 1934, Febr. Nr. 2; Verf. frei nach Lit. O. Ruhlender) |
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Quellangaben: Lit.: 1. Otfried Ruhlender, Denksteine, Denkmäler und Kreuzsteine im Solling, Hrsg. Sollingverein e. V. Neuhaus i. Solling, 3. Aufl., 1985, S. 11-12 m. Abb. u. Lageplan; 2. O. Ruhlender (+), Denksteine im Solling, Beiträge zur Geschichte eines Mittelgebirge, Hrsg. Sollingverein e. V., 5. Aufl., 2010, S. 52-53, Nr. 1.22 Mittendorff-Denkmal m. Abb. (J. Mitzkat) u. Lageplan, daraus: 3. Detlef Creydt, Begegnungen auf Leben und Tod - Förster und Wilderer im Solling, Holzminden 2010, 4. Wilhelm Raabe, Horacker, Bd. 5, Berlin 1876, Heinrich Sohnrey, Tchiff tchaff toho!, Geschichten aus dem Sollinger Walde, Berlin 1929, S. 21 |
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Boffzen B: ca. 2 km südöstl. des Ortes, nordseitig an der Neuhäuser Straße (L 549) nach Neuhaus im Solling (kleiner Parkplatz), ‘Polizisten-Gedenkstein’ |
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Maße: Höhe 1,20 m, Br. 0,65, T. 0,32, am 12. Oktober 1991 um 2.30 Uhr ging ein Anruf bei der Polizeistation in Höxter ein: ‘Guten Tach, Meier mein Name, ich hab’n Wildunfall gehabt. Könnten sie wohl jemand vorbeischicken. Is keiner verletzt, nur’n bißchen an der Stoßstange’ |
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es bedurfte keiner Erklärung, wo sich der Anrufer befand, denn auf dem einsamen Waldparkplatz im Rottmündetal, an der Straße nach Neuhaus, befand sich die Notrufsäule; die Polizeiobermeister Jörg Lorkowski (30) und Andreas Wilkending (34) befanden sich gerade mit ihrem Dienstfahrzeug VW-Passat ‘HOL - J 173 (Hilde 10 - 35) unweit des angegeben Standortes und hörten den Funkspruch mit, worauf sie der Zentrale vermeldeten den Einsatz zu übernehmen - das letzte Lebenszeichen der beiden Beamten; nach mehreren unbeantworteten Rückrufen der Zentrale machte sich gegen 3.30 Uhr ein Streifenwagen auf den Weg zum Waldparkplatz; man fand Blutspuren, Knochensplitter, Patronenhülsen, zerschossene Glasscheiben, Schleifspuren und Schuhprofilabdrücke, was auf das Schlimmste hindeutete; gegen 10.00 Uhr morgens wurde der vermisste Passat ausgebrannt und zerschossen auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Sennelager am Eggegebirge (Grossraum Bielefeld) gefunden, sowie in der Nähe das Handfunkgerät der vermissten Besatzung; der aufgezeichnete Anruf mit der Stimme des unbekannten ‘Meier’ wurde umgehend in den Medien verbreitet und führte schnell durch Hinweise aus der Bevölkerung zum Erfolg; am 16. Oktober, vier Tage nach der Tat, gegen 21.30 Uhr stürmte die Polizei das Haus der Brüder Dietmar (29), Manfred (26) und Ludwig (25) Jüschke in Bredenborn bei Höxter; D. Jüschke war im Ort als Waffennarr bekannt, war bereits wegen Wilddieberei und unerlaubtem Waffenbesitz vorbestraft; er besass nun wieder zwei Maschinenpistolen und ein G 3 Gewehr der Bundeswehr, aus dem die tödlichen Schüsse abgegeben wurden; nach Aussage der Brüder erbeuteten sie das Gewehr bei einem Überfall am 15. Mai auf einen Posten der York-Kaserne in Stadtoldendorf; am 18. Oktober zeigte D. Jüschke den Beamten die Stelle auf dem Truppenübungsplatz, wo er die Toten mit seinem Bruder Manfred verscharrt hatte; die Brüder legten nun Geständnisse ab, die sehr voneinander abwichen und ständig geändert wurden; der Vorsitzende Richter der Ersten großen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim, Ulrich Schmidt, verkündete am 21. Februar 1995 die Urteile: D. Jüschke lebenslange Freiheitsstrafe mit anschliessender Sicherheitsverwahrung, M. Jüschke zu 10 Jahren Freiheitsstrafe, Ludwig freigesprochen, doch wegen der Beteiligung am Überfall auf die York-Kaserne zu 2 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung |
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am 24. Oktober 1991 fand unter großer Anteilnahme der Bevölkerung und Beteiligung von Abordnungen der Polizei aus allen Bundesländern ein Trauergottesdienst in der Holzmindener St. Josefskirche statt, mit anschliessender Beisetzung, bei dem auch der damalige niedersächsische Innenminister Glogowski in einer Rede sein Mitgefühl für die Angehörigen zum Ausdruck brachte; auch in Hannover nahmen mehr als 11 000 Polizeibeamte an einem Trauermarsch teil |
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der Fürstenberger Forstamtsleiter Christian von Prollius stellte aus seinem Revier den Steinblock zur Verfügung, der heute am Waldparkplatz an das schreckliche Geschehen erinnert, wobei die Inschriftstafel, entworfen vom Bildhauer und Lehrer Auth aus Höxter, 1993 angebracht wurde; die Aufstellung erfolgte durch die Bundeswehr Höxter und der Freiwilligen Feuerwehr Holzminden; den Platz richtete die Samtgemeinde Boffzen her (Verf. frei nach Lit. O. Ruhlender) |
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Quellangaben: Lit.: 1. O. Ruhlender (+), 2010, S. 106-109, Nr. 2.7 Polizisten-Gedenkstein, m. Abb. von D. Creydt u. Polizeidienststelle Holzminden, daraus: 2. Henning Steingräber (Pol. Holzminden) Unterlagen über den Mord an Lorkowski und Wilkending |
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