quelle: historisch8.gemeinsam.bayern.de 2019

Windelsbach, OT Cadolzhofen, Lkr. Ansbach, südl. vom Ort, am Weg im Bereich östl. des Brückleins über den Ödenbach (günstig erreichbar: die südwärts aus dem Ort in Richtung Stettberg führende Straße erreicht ca. 400 m nach dem Ortsausgang einen rechts, südwestwärts abzweigenden Weg, der nach ca. 280 m zum Standort führt), Steinkreuz

Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt), Steinkreuz lat. Form aus Sandstein mit Beschädigung am Kopf, verankert auf rechteckigem Sandsteinquader (Verf.)

Das Steinkreuz steht heute auf Windelsbacher Flur, ca. 700 m nordwestl. der ausgegangenen, in den 1950-er Jahren abgerissenen Stettberger Mühle, im Bereich des noch erkennbaren Mühlengraben, in der Nähe, wo er einst vom Ödenbach abzweigte. Die alte Stettberger Mühle war früher eine wichtige Versorgungseinheit der umliegenden Dörfer und unterlag somit sicherlich der regional zuständigen grundherrlichen Gerichtsbarkeit, z.B. um 1608 das Oberamt Colmberg, später Vogtamt Colmberg. Von daher wird mit großer Wahrscheinlichkeit ein *Mühlengericht (wikipedia.org-wiki-Mühlregal) existiert haben, dessen Gerichtsfriede vom obigen Steinkreuz angezeigt wurde. Es wird früher weiter zur Mühle hin gestanden haben und könnte wohl im Zuge von früheren Separationen versetzt worden sein (Verf.)      

'Stettberger Mühle
Nordwestlich von Stettberg befinden sich auf einer Strecke von ca. 600 m Überreste des ehemaligen Mühlgrabens der Stettberger Mühle. Kulturhistorische Analyse: Die Stettberger Mühle ist belegt durch das Ansbacher Saalbuch bis zum Jahre 1684: "1 Mühlhaus mit zwei Mahlwerken, 1 Gerbgang, 1 Stadel, 1 Hofhäuslein, 1/4 Tagwerk Garten, 0,75 Morgen minderwertige Wiese, 3 Morgen Acker, 1/3 Morgen hinter dem Garten, 1,5 Morgen außer Eiben, Lösbödenäcker".
Die Mühle und Mühlgraben waren noch bis Anfang der 1950er Jahre genutzt. Der Mühlgraben selbst zusammen mit dem in der historischern Karte der Uraufnahme dargestellten kleinen Speichersees waren noch bis zur Flurbereinigung von 1963 (Anordnung) und 1973/1974 (Neuzuteilung) erhalten. Heute erkennt man Teile des ehemaligen Verlaufes und des während der Flurbereinigung abgedeckte Wehres. Die Stettberger Mühle selbst, die Ende der 1950-er Jahre abgerissen wurde, besaß ein oberschlächtiges Mühlrad mit zwei Mahlgängen und einem Gerbgang. Die Wassernutzung zwischen Ödenbach und Mühlbach, die einerseits dem Müller zustand und anderseits den Besitzern der Felder, führte oft zu Zwistigkeiten. Auf dem Gelände der ehemaligen Mühle befindet sich heute ein Pferdehof. Kulturhistorische Bedeutung: Die ehemalige Mühle von Stettberg zeugt von der reichhaltigen Mühlenkultur auf der Frankenhöhe, die mit geringen Wasservorkommen eine lokale Versorgung mit Mehl und Schrot sicherstellte'
(Quelle: erfassung.kulturlandschaftsforum-bayern.de-Elementinformationen-Stettberger Mühle, Archivquellen: Salbuch von 1684 und Steuerkataster 1742 P 1107, Staatsarchiv Nürnberg, Steueramt Leutershausen, Gemeindeakten Stettberg 25)

*Mühlengericht (wikipedia.org-wiki-Mühlregal)
Als Mühlregal (von iura regalia = königliche Rechte, Regalien) bezeichnete man ab dem 9. Jahrhundert ein dem Landes- oder Grundherrn zustehendes Hoheitsrecht bezüglich des Baus und der Unterhaltung von Wassermühlen sowie deren Nutzung (Mühlenrecht). Auch die ab Ende des 12. Jahrhunderts aufkommenden Windmühlen fielen darunter. Seit dem Mittelalter zählt das Mühlregal zu den grundherrlichen Rechten. Der Grundherr war gleichzeitig Inhaber des sogenannten Mühlenbannrechts, das ihm ermöglichte, den Bau weiterer Mühlen in einem bestimmten Umkreis zu verbieten, so dass ein Gebietsmonopol entstand. Darüber hinaus konnte er durch den sog. Mahl- oder Mühlenzwang die Untertanen verpflichten, ihr Getreide ausschließlich in der Mühle des Grundherren mahlen zu lassen, was einen Benutzungszwang darstellte. Für das Mahlen des Mehls entrichteten die Untertanen dem Müller einen Mahllohn in Naturalien, das heißt, indem sie ihm einen Teil des Mahlgutes überlassen mussten. Zusätzlich bezog der Grundherr in manchen Territorien von dem Müller, der die Mühle als Reallehen empfangen hatte, einen Lehenzins in Form von Geld oder Naturalleistungen, im Regelfall gemahlenes Korn, aber auch andere Güter. Im Kurfürstentum Sachsen wurde beispielsweise im Jahr 1766 der sog. Mahlgroschen eingeführt.
Ab dem 13. Jahrhundert durften sich die Stadtmüller in Zünften zusammenschließen (Straßburg 1263, Worms 1281)

Quellangaben: Lit.: 1. Stephan Altensleben, Rätselhafte Steinkreuze - Die Entdeckung ihrer wahren Bedeutung, Langenweißbach 2023, Internet: 1. wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Windelsbach, OT Cadolzhofen: Steinfurt, Steinkreuz, wohl Sühnekreuz, Spätmittelalterlich, D-5-71-225-17 (o.F.), 2. wikipedia.org-wiki-Liste der Steinkreuze im Landkreis Ansbach: Steinkreuz bei Cadolzhofen, tief eingesunken, Sandstein, 62:67:20, Spätmittelalterlich, D-5-71-225-17 (o.F.), 2. historische8.gemeinsam.bayern.de-historische-kukturlandschaften (Historische 8 Frankenhöhe)-stettberger-weg:  Der Stettberger Sängerweg-Station 'Steinkreuz': 'Das Steinkreuz steht auf Windelsbacher Grund. Der ursprüngliche Grund für die Setzung ist nicht genau bekannt' m. Foto um 2019 (Kopie)

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