standort am bornberg

Colditz, OT Collmen, Lkr. Leipzig, südl. im Ort, südseitig an ‘Collmener Hauptstraße’, nördl. Böschung des ‘Bornberg’, zwischen den beiden Einmündungen ‘Kirchstraße’ (gelbe Stange, ca. 1,50 m über Straßenniveau), Steinkreuz

steinkreuz collmen kopie h. quietzsch 1980
kopie lit. kuhfahl 1928

Obertägige Maße: Höhe 0,50 m, Br. 0,52, T. 0,23, das arg verstümmelte Steinkreuz aus Braunkohlenquarzit,, derzeit erhöht und sehr tief stehend in der Böschung, zeigt auf der Ansichtsseite ein linear eingetieftes Schwert mit kurzer, gerader Parierstange, markant breiter Klinge, sowie sich verjüngendem Griff mit rundem Knauf (Verf.); das Denkmal wurde im Bereich mehrfach versetzt, bis 1934 etwa 15 m weiter östl. unmittelbar südlich an der Straße nach Podelwitz in einer damals bereits verfallenen Stützmauer; das Foto s. r. aus Lit. Kuhfahl, 1928, könnte diese Situation zeigen; nach dem Meßtischblatt, Ausgabe 1941, befand es sich jedoch ca. 25 m weiter westl. vom derzeitigen Platz, unmittelbar westl. an der Straße nach Zschadraß, an der Böschung unterhalb des Friedhofes nahe des Abzweiges nach Kleinsermuth (Mbl. 4842 (44), S 21,2 / O 4,3); nach der Sage soll ein Soldat des Dreißigj. Krieges (mündl. E. Möhler, 1962) oder ein höherer Offizier (Lit. M. Burkhardt, 1964) hier begraben liegen (nach Lit. H. Quietzsch, 1980)

das Schwert, wie auch das Beil (Zeichen für die Todesstrafe), ist ein Symbol des mittelalterlichen Hoch- bzw. Blutgerichts; altes deutsches Recht, Gericht über Leben und Tod, stand ursprünglich dem König zu, wurde später bis auf den Kleinadel übertragen; todeswürdige Vergehen wie Mord, Notzucht, Raub, Verrat, Inzest, Falschmünzerei, Ehebruch, Meineid, Hexerei wurden hier verhandelt und endeten nicht selten mit dem Todesurteil; Sühnemale mit derartiger Symbolik bezeichneten vermutlich ursprünglich jene Gerichts- bzw. Richtstätten oder wurden an der Stelle eines todeswürdigen Vergehens zur Sühne gesetzt, das vor obiger Institution verhandelt wurde (Verf.)                                  

neben obiger, oft auch überregional zu hörender Überlieferung des Volksmundes, geht ein Ereignis aus der Geschichte des Colditzer Landes hervor, das für die Setzung dieses Steinkreuzes, hinsichtlich der Darstellung, unbedingt Beachtung finden sollte (Verf.) - ‘In Colditz wurden 1568–1679 Hexenverfolgungen durchgeführt. Fünf Personen gerieten in Hexenprozesse, drei Frauen wurden mit Landesverweis bestraft und im Ortsteil Collmen wurde 1568 Anna, Tochter von Thomas Scheffer, wegen Liebeszauber zum Tode verurteilt.’ Lit.: Manfred Wilde: Die Zauberei- und Hexenprozesse in Kursachsen, Köln, Weimar, Wien 2003, S. 477 und 510 (Quelle: Textauszug: ...wikipedia.org-wiki-Colditz)

obwohl die Halsgerichtsordung von 1532 offiziell das Sühnebrauchtum beendete lebte die Sitte Steinkreuze zu setzen in vielen Regionen einige Zeit weiter; von daher ist es durchaus möglich, dass obiges Steinkreuz mit diesem Hexenprozess in Verbindung steht (Verf.)

Quellangaben: Lit.: 1. Dr. G. A. Kuhfahl, Die alten Steinkreuze in Sachsen, Dresden 1928, S. 214, Nr. 36 m. Abb. 124 (Kopie), S. 188 u. Nachtrag zum Heimatschutzbuch 1928 (1936), S. 34, Nr. 40, 2. Harald Quietzsch, Steinkreuze und Kreuzsteine in Sachsen, Inventar Bezirk Leipzig, Berlin 1980, S. 77-80, Nr. 39 Collmen, Ot von Zschadraß, Kr. Grimma, Mbl. 4842 (44), S 21,3 / O 4,2 u. Steinkreuz, 1966, S. 340 / Steinkreuzsage, 1966, S. 493 / Steinkreuz, 1970, S. 70-71/Steinkreuzsage, 1970, S. 71; daraus: 3. H. Quietzsch, Die Steinkreuze im Kreis Grimma, 1. Kte. Kreismuseum Grimma, Bl. 7, 4. M. Burkhardt, Das alte Steinkreuz, Grimmaer Kreiszeitung, Grimma 1964, 5. Jg., Nr. 12, März 19 m. Abb., 5. H. Kaufmann-H. Quietzsch, Von der ältesten Besiedlung des Colditzer Landes im Rahmen der Ur- u. Frühgeschichte der Grimmaer Pflege, 700 Jahre Stadt Colditz, Colditz 1965, S. 48-50

Internet: 1. ...wikipedia.org-wiki-Liste der Bodendenkmale in Colditz, OT Collmen: besonderer Stein, Steinkreuz, Spätmittelalter, südliche Ortslage, am Abzweig der Straße nach Zschadraß, Schwerteinzeichnung, Schutz seit 7. Januar 1963

steinkreuz zschirla andere seite kopie lit. kuhfahl 1928
standort kirchhof

Colditz, OT Zschirla, Lkr. Leipzig, im Kirchhof der ev. - luth. Kirche, Dorfstraße 28, links des Zuganges

Obertägige Maße: Höhe 1,20 m, Br. 0,45, T. 0,40, durch partielle Abschläge arg beschädigtes Steinkreuz lat. Form (Lit. Kuhfahl, Sandstein) mit markanter Schafterweiterung; das Denkmal lag früher etwa als Prellstein dienend an einem Gartenzaun an der Kreuzung 80 m östl. der Kirche (Dorfstraße - Meuselwitzer Weg, s. r. Foto, Lit. G. A. Kuhfahl, 1928) worauf es 1933 innerhalb der Friedhofsmauer östl. der Kirche aufgestellt wurde; ein ursprünglicher Standort im Bereich der Kreuzung kann vermutet werden (Verf.)

Quellangaben: Lit.: 1. Dr. G. A. Kuhfahl, Nachtrag zum Heimatschutzbuch (1928), Dresden 1936, S. 44, Nr. 295 m. Abb. 133 (Kopie), S. 8

Internet: 1. ...wikipedia.org-wiki-Liste der Bodendenkmale in Colditz, OT Zschirla: besonderer Stein, Steinkreuz, Spätmittelalter, Kirchhof, auf beiden Seiten Rillen eingeritzt, Schutz seit 17. Oktober 1963

standort

Königsfeld (Sachs.) OT Seupahn, Lkr. Mittelsachsen, nordwestl. Ortsausgang zur B 107, auf der Höhe, Grünfläche auf markantem Flachhügel zwischen den beiden Ortszufahrten, am ehem. Wegekreuz, ‘Seupahner Straße’, 1 Steinkreuz, 1 Grenzstein 

grenzstein seupahn andere seite steinkreuz seupahn andere seite kopie urheber radler59

A l.: Höhe 0,60 m, vermutlich ein Grenzstein mit zwei linear eingetieften, gekreuzten Degen mit gerader Parierstange, Rochlitzer Porphyr, (oft auf sächsischen Grenzmalen dargestellt, Verf.)

B: Höhe 0,58 m, nach Lit. Kuhfahl handle es sich um den verbliebenen Rest (vermutl. Schaft, Verf.) eines Steinkreuzes aus Rochlitzer Porphyr mit der gerade noch erkennbaren Darstellung einer Schwertklinge mit teilweise erhaltener Parierstange, sowie den Ansätzen der Kreuzarme; Kuhfahl vermutet hier die Zusammengehörigkeit der Bruchstücke zu einem Denkmal: ’In ähnlicher Weise scheint auf dem schweren Porphyrblocke von Seupahn der Schaft zu fehlen, wenn nicht gar der danebenstehende Stein, auf dem eine Schwertklinge eingemeißelt ist, als Ergänzung anzusehen wäre.’ (Lit. G. A. Kuhfahl, 1928, S. 99)

beide Steine stehen auf einer auffälligen Erhebung, über deren Ursprung derzeit nichts ermittelt werden konnte; das einstige alte Wegekreuz auf der Höhe am Ortsrand ist im Grunde als typischer Standort eines Sühnemals anzusehen (Verf.)

Quellangaben: Lit.: 1. Dr. G. A. Kuhfahl, 1928 s.o. S. 99 / 222, Nr. 239, ‘Seupahn bei Colditz, Nordwestlich des Dorfes an der Wegkreuzung- zerbrochen’ u. Nachtrag zum Heimatschutzbuch 1928 (1936), S. 43, Nr. 257

Internet: 1. ...wikipedia.org-wiki-Liste der Kulturdenkmale in Colditz, OT Seupahn: Stumpf eines Mord- und Sühnekreuzes und Gemarkungsstein, 19. Jh., Mord- und Sühnekreuz aus Porphyr mit eingeritztem Schwert, Gemarkungsstein aus Porphyr mit gekreuzten Schwertern, ortsgeschichtlich von Bedeutung. ID 08955376 m. Abb. daraus: Fotokopie, Urheber: ‘Radler59’ (Eig. Werk), Liz.-Nr. CC BY-SA 4.0

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