Der Mord an Staatsförster Max Daecke am 14. November 1932, Viernau, Thüringer Wald

In den Jahren um 1930 waren die Wälder des Thüringer Waldes um Suhl und Schmalkalden durch Wilderei im Wildbestand stark dezimiert. Kurz nach Übernahme seines neuen Reviers im Forstamt Schwarza, Försterei Viernau, hatte der Preußische Staatsförster M. Daecke bereits ein erstes Zusammentreffen am 19. Oktober 1932 mit den Wilderern Hugo K. und Wilhelm R. aus Viernau, wobei K. einen Schrotschuss erhielt. Beide wurden vom Amtsgericht Suhl zu 5 bzw. 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Am 14. November kurz nach Mittag begab sich D. mit seinem Forstgehilfen Rudolf Dietsch auf einen Dienstgang in das Revier, wo sie sich auf getrennten Wegen an einem Punkt im ‘Hohenlohe’ nach ca. 40 Minuten wieder treffen wollten. Der Forstgehilfe wartete vergeblich, hörte aber zwei Schüsse fallen und eilte nichts gutes ahnend in diese Richtung. Als er weder D. antraf, noch sonstige Beobachtungen machen konnte, holte er den Pächter von der Nachbarjagd und einige Waldarbeiter zu Hilfe. Sie durchstreiften zunächst erfolglos das Rosental und schliesslich gab Dietsch in einem alten Hochwaldbestand einen Signalschuss ab, weil D. seine beiden Hunde dabei hatte, worauf auch sein Vorsteherhund laut wurde. Gegen 21 Uhr fanden sie im Distrikt 119 nahe eines Weges den erschossenen Förster Daecke, bewacht von seinen beiden Hunden, der Dackel im Mantel des Toten verkrochen, der Vorsteherhund wies schwere Verletzungen auf und starb nach einigen Tagen. Wie später festgestellt wurde verfolgten sie die Täter, kehrten aber dann zu ihrem Herrn zurück.         

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Noch in der Nacht traf die Mordkommission Suhl und die zuständigen Landjäger (Polizisten) ein und begannen mit ersten Ermittlungen. Es fehlte die Waffe des Försters, ein Greener-Hahndrilling und der Tote war ausgeraubt. In den Tagen darauf wurden in den Orten Viernau, Suhl, Schwarza und Steinbach-Hallenberg an die 70 Personen festgenommen und nach Prüfung der Alibis wieder entlassen. Eine Belohnung von Tausend Mark für zweckdienliche Hinweise wurde ausgesetzt. Es meldeten sich Zeugen, die eindeutige Angaben zu bewaffneten Männern machen konnten, die im Umfeld des Tatortes flüchtend gesehen worden sind. Am 15. Januar 1933 wurden die Täter verhaftet, es handelte sich um den 20 jährigen Kistenmacher Dankmar Kleinlein aus Heidersbach, den 62 jährigen Drechsler Alwin König aus Schwarza und dessen 36 Jahre alter Sohn, der Werkzeugmacher Wilhelm König (s. Foto A. K. u. W. K.) Die beiden König waren als gefährliche Wilderer bekannt, der Vater bereits deswegen sechsmal vorbestraft, Kleinlein half ihnen als Treiber. Sie legten widersprüchliche Geständnisse des Tatherganges ab und beschuldigten sich gegenseitig, doch anhand der von ihnen vergrabenen Gewehre konnte festgestellt werden, wer den tödlichen Schuss abgab - A. Königs Gewehr war abgeschossen, das seines Sohnes noch geladen, doch behauptete dieser aus Notwehr geschossen zu haben. Das Schwurgericht Meiningen verurteilte beide wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlags zu je 15 Jahren Zuchthaus, Kleinlein erhielt wegen Wilddieberei 4 Monate Gefängnis. Am 19. Juni 1933 gelang es W. K. aus dem Meininger Bezirksgefängnis auszubrechen und sich nach Versorgung mit allem nötigen tief im Walde in einer ausgebauten Höhle zu verstecken, von wo aus er weiter sein Unwesen trieb. Wenig später aber wieder verhaftet und zu einer Zusatzstrafe von weiteren 5 Jahren verurteilt. Der Gedenkstein mit Inschrift, ein bearbeiteter Findling vom nahen Großen Hermannsberge, wurde 1934 auf Initiative seines Kollegen Hilfsförster Bruno Wilke (ehem. Eleve von D.) gestiftet. (s. Foto aus 1934) Der Tatort wird noch heute ‘Mordstelle / -fleck’ genannt.  

‘An dieser Stelle wurde / am 14. November 1932 / der / Preußische Staatsförster / Max Daecke / aus Viernau / von Wilderern erschossen’

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.                         Internet: 1. ...viernau.de-Förstermord

Der Mord an Förster Albert Heckmann am 9. Juni 1918, Buchalb bei Donzdorf, Baden-Württemberg

An jenem Sonntag begab sich der Förster A. Heckmann gegen 17 Uhr, begleitet von seinen beiden Dachshunden, in Richtung seines Reviers am Hohenstein bei Kuchalb als er während eines Gesprächs vom Hofe einer Gutsbesitzerin aus, hoch oben am Berge zwei Männer wahrnahm, die er sogleich mit seinem Fernglas beobachtete, worauf er nun bergauf seinen Dienstgang fortsetzte. In der Nacht gegen 1 Uhr wurde die Frau des Försters durch das Bellen eines der beiden Hunde wach, der vor der Forsthaustür aufgeregt umhersprang. Schnell ging sie zu ihrem Schwager in der Nähe, der sofort den Bruder des Vermissten anrief und am bereits anbrechenden Tage eilten sie geführt vom Hund hinauf zum Hohenstein, wo schon der zweite Hund anschlug, der seinen toten Herrn bewachte. Ihnen bot sich ein grausiger Anblick, der Tote war durch viele Messerstiche in Hals und Kopf derart zugerichtet, dass selbst sein Bruder ihn nicht mehr erkannte. Etwa 40 m vom Fundort der Leiche im Wald entdeckten die Ermittler in einem Kornfeld die Spuren des hier stattgefunden Kampfplatzes, wo ein Hirchhornknopf und das Fernglas des Beamten gefunden wurden. Sein Gewehr, eine Mauserbüchse 8 mm, fehlte. Anrainer machten wichtige Aussagen, so wurden vom Berg her heftiges Hundegebell und streitende Männerstimmen gehört und zwei abendliche Spaziergänger beobachteten aus der Ferne wie der Förster mit einem Mann heftig stritt, etwas abseits ein zweiter, jüngerer Mann. Nach erfolglosen Ermittlungen ging nach 14 Tagen bei der Polizei ein anonymer Brief ein mit der Angabe, dass der Täter ein Mann aus S. sei, der von Beruf Gipser ist. Es kam nur der 42 jährige bereits wegen Wilderei vorbestrafte Karl X. und sein 13 Jahre alter Sohn gleichen Namens in Frage, die energisch alle Anschuldigngen von sich wiesen. Angebliche Alibis am Mordtage bei Verwandten in Kuchalb gewesen zu sein konnten diese nicht bestätigen. Den Verdächtigen konnte nichts nachgewiesen werden, da fand im Dezember 1920 ein Bauer in einem Gebüsch am Hohenstein, zweieinhalb Jahre nach der Tat, das bereits stark verrostete noch geladene Gewehr des Försters. Die Fundstelle lag 150 m vom Tatort entfernt am Wege in Richtung des Wohnhauses des X., der aus unersichtlichen Gründen sein Anwesen verkauft hatte und verzogen war. Am 23. Februar 1921 wurden beide erneut festgenommen, worauf es gelang den Sohn zu einem Teilgeständnis zu bewegen, das schliesslich zwei Tage später auch zum umfassenden Geständnis des Vaters führte. Ihre Version des Geschehens in Notwehr gehandelt zu haben wurde vom Schwurgericht mit nur drei Jahren Gefängnis wegen Totschlags für den Vater bewertet, der Sohn wurde freigesprochen, ‘weil ihm bei Ausführung der Tat die erforderliche Einsicht gefehlt hatte’.

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

Der Mord an Jäger Alois Aster am 8. Oktober 1930, Bad Ischl-Reiterndorf, Oberösterreich

Am 7. Oktober trat der 43 jährige A. einen Dienstgang hinauf in das Gebirge an und gab an erst am Freitag dem 10. Okt. wieder zurück zu sein. Zunächst ging er in Begleitung des Bundesförsters Mitterböck, der aber verabredungsgemäß abends wieder abstieg, A. wollte in der Jagdhütte übernachten. Der Jäger kehrte aber auch am Sonnabend nicht zurück, worüber seine Frau die Forstverwaltung in Ischl in Kenntnis setzte. Förster Hofinger und der Bruder des Abgebliebenen stiegen sofort auf zur Nachsuche und erfuhren von Waldarbeitern, dass A. am 8. Okt. gegen 14 Uhr im Forstbezirk Grabenbach in Richtung ‘Reifstube’ gegen ‘Grabenklaus’ unterwegs war. Etwa 20 Minuten später hörten sie zwei Schüsse kurz hintereinander, denen sie aber keine Bedeutung beimaßen. Ein schnell aufgestellter Suchtrupp durchstreifte das Gebiet und fand A. erschossen am Abhang eines Nadelhochwaldes unter Reisig versteckt. Neben ihm der erschossene Hund, sowie Hut, Rucksack und das Gewehr. Spuren ergaben, dass er hierher geschleift wurde, unweit des Leichenfundortes entdeckten die Ermittler eine eigenartige Fußspur eines Mannes, die sie zunächst nicht zuordnen konnten - Förster Mitterböck erinnerte sich aber, dass A. vor einiger Zeit erzählte, den berüchtigten Wilderer Franz Lichtenegger an seiner Fußspur im Revier erkannt zu haben, der durch einen Gehfehler seinen rechten Fuß markant nach innen setzt. Weiterhin war bekannt, dass dieser Waldteil bevorzugt von Wilderern aus der Gegend um Goisern aufgesucht wurde, die ihre Gesichter mit Ofenruß schwärzten.     L. wurde umgehend am 12. Okt. verhaftet, leugnete jedoch alle Anschuldigungen, an Brust und Hals wurde Rußspuren entdeckt, bestritt aber sich in den letzten Tagen geschwärzt zu haben. Schliesslich ermittelte der Gend.-Inspektor Resch einen Zechkumpanen von L., dem L. bereits vor der Abgängigkeit des Jägers dessen Verschwinden erzählt hatte. L. wurde an das Kreisgericht in Wels überstellt und als man ihm dort mitteilte, das die Tatwaffe im Heustadl seiner Mutter versteckt aufgefunden wurde, legte er ein Geständnis ab. Am 23. Februar 1931 wurde L. vom Kreisgericht Wels wegen Mordes zu 15 Jahren schweren Kerkers verurteilt. Wie sein Vater, ein ebenfalls verurteilter Wilderer, erhängte er sich in der Zelle.       

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

Der ungesühnte Mord an Forstaufseher Friedrich Grusa am 6. Mai 1920, Carlsruhe, Kreis Oppeln, Schlesien (Pokoj, Polen)

Gegen 18 Uhr an jenem Tage begab sich der Forstbeamte in Begleitung seiner Frau auf einen Dienstgang in sein Revier. Plötzlich fiel in Richtung der Marienwiese ein verdächtiger Schuss, worauf er entgegen der Warnungen seiner Frau in diese Richtung davoneilte. Die Zurückgelassene hörte dann mehrere Schüsse und lief schnell zu einem Wildwärter, der den Forstmeister in Kenntnis setzte. Seine Frau und einige Waldarbeiter fanden den schwerverwundeten Beamten noch vor dem Eintreffen des Forstmeisters. Der Sterbende gab noch mit schwindendem Bewusstsein den Namen P. an, ein Fellaufkäufer, der als Wilderer bekannt war. Als er jedoch ein fragwürdiges Alibi für die Zeit des Mordes nachweisen konnte, entliess man ihn wieder. Die weiteren Ermittlungen wurden unterbunden, als die dortige Gegend von Besatzungstruppen besetzt wurde, so konnte der Fall nie geklärt werden.  

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

Der Mord an Hegemeister Bauer am 14. März 1919, Grambin, Mecklenburg-Vorpommern

Bereits am 16. Februar hatte B. ein Treffen mit Wilddieben und hatte dabei einen Beinschuss erhalten. Der Verdacht fiel auf die bekannten Wilderer Wilhelm R. und seinen Bruder aus M., beide Fischer, doch konnte nichts bewiesen werden. An jenem Märztag arbeitete B. im hinteren Teil des Forsthausgartens als plötzlich zwei Schüsse die anderen Hausbewohner alamierten. Zwei hausangestellte Frauen fanden B. schwerverwundet am Boden liegen und trugen ihn sofort in das Forsthaus, dabei röchelte er: ‘das war der alte Kerl !’ Weiter beobachteten sie einen am Waldrand in Richtung des Dorfes M. flüchtenden Mann. B. gab den Ermittlern an er hätte R. aus M. erkannt, worauf er noch am Abend verstarb. Man fand anhand der Spuren die Stelle des Hinterhaltes am Waldrand und ein dort angesetzter Fährtenhund führte die Ermittler zum Gehöft des R. in M., nahm aber von diesem selbst keine Notiz, als er den Hof betrat. Auch das Verbellen des R.  hätte nicht als schlüssiger Beweis gezählt. Hausdurchsuchnung blieb erfolglos und zwielichtige Zeugen gaben R. ein Alibi. Dennoch wurde vom Schwurgericht  Mordanklage erhoben, doch später wegen mangels an Beweisen wieder ausgesetzt, B. wurde freigesprochen.

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

Der unaufgeklärte Mord an Stadtförster Richard Burmeister am 3. März 1920, Försterei Eduardspring, Stadtwald Frankfurt/Oder

autor willi wallroth - gedenkstein burmeister

Gegen 20.30 Uhr in der Vollmondnacht zum 4. März ging R. Burmeister allein auf Wildererpatrouille in sein Revier, der Frankfurter Stadtwald. Er führte nicht seine eigene, sondern eine Repetierbüchse eines Jagdpächters mit sich, die noch eine zweite Entsicherung hatte, mit der B. in seiner späteren Erregung beim Zusammentreffen mit Wilderern nicht vertraut war. Dieser Umstand bewirkte, dass B. aus kurzer Entfernung niedergeschossen wurde, obwohl er seinen Gegner hätte sehen müssen, wie Ermittlungen ergaben. Der Schwerverletze schleppte sich laut Hilfe rufend die etwa 300 m zurück zur Försterei im Stadtwald und schnell eilten der Gutsinspektor mit seinem Feldjäger hinzu, die in der Nähe auf Sauen ansaßen. B. wurde in das Krankenhaus gebracht, erlag aber am 17. Mai 1920 seinen schweren Verletzungen. Inzwischen wurden zahlreiche als Wilderer bekannte Verdächtige vernommen, doch ohne Erfolg, da gab eine Frau einen 68 jährigen Zimmermann X. und dessen 28 jährigen Sohn, den Maurer X. an. Beide erwerbsmäßige Wilderer, die Föster B. bereits 1915 beim Frettieren abgefasst und angezeigt hatte. Auch ein anderer Förster hatte im Dezember 1919 bereits ein Zusammentreffen mit diesen Männern im Revier. Die Zeugin gab weiter an, dass ihr der Sohn X. den Mord eingestanden hatte, dieser stritt jedoch jede Schuld ab, sowie auch der Vater jede Beteiligung abstritt. Die Beschuldigten mussten wegen ungenügender Beweislage entlassen werden und der Mord an B. blieb trotz ausgesetzter Belohnung von 3000 Mark unaufgeklärt.

Am 17. Mai 1924 wurde der Gedenkstein mit der marmornen Gedenktafel eingeweiht. Zu lesen ist auf ihr
‘Dem Andenken des pflichttreuen Stadtförsters Richard Burmeister ein Opfer feiger Hinterlist *30. Jullo 1865 † 17. Mai 1920.

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.,                  Internet: 1. ...wikipedia.org-wiki-1. Datei: Richard Burmeister Denkmal Frankfurt Oder, Autor: Willi Wallroth, daraus: 2. Klemm, Höfer in: Märkische Oderzeitung / Frankfurter Stadtbote, 17. Mai, 2005, S. 15

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