der Mord an Hilfsförster Trembour, Burgholdinghausen, Siegerland, am 27. 2. 1881 und an Förster Kroh, Dotzlar, Rothaargebirge, am 13. 10. 1891 (Gedenkstein Kroh, ca. 1,2 km südöstl. vom Ort auf dem Kellerberg) |
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in der Zeit von 1880-92 trieb in den Wäldern um Arnsberg und Brilon, bis ins Siegerland hinein, ein berüchtigter und gefürchteter Wilderer sein Unwesen, der allgemein unter dem Beinamen Deutscher Hannes Aufsehen erregte; wie später bekannt wurde handelte es sich um den in Königstädten (Rüsselsheim) geborenen und in Weidenau (Siegen) ansässigen Gärtner Johannes Wagebach; in den besagten Waldgebieten ereigneten sich ständig Konfrontationen, des öfteren mit Schusswechsel, zwischen Forstschutzbeamten und Wilderern; am Sonntag, 27. 2. 1881, kehrte der Hilfsförster Trembour aus Burgholdinghausen von einem Dienstgang nicht zurück; erst bei einbrechender Dunkelheit wurde er und sein Hund, unterhalb des Hohen Waldes im oberen dicken Bruch von einem Suchtrupp erschossen aufgefunden; schnell fiel der Verdacht auf Wagebach, der sich, wie ermittelt wurde, gerade in der Gegend aufhielt und trotz schneller Festnahme konnte ihm der Mord, sowie auch Wilddieberei nicht nachgewiesen werden; nach seiner Entlassung aus dem Untersuchungsgefängnis wilderte er weiter, sein Auftreten in den Wäldern immer dreister, worauf er bald zum Schrecken der Jäger und Forstbeamten wurde; am Nachmittag des 13. 10. 1891 unternahm der 60 jährige Förster Kroh aus Dotzlar einen Dienstgang von dem er nicht zurückkehrte; sein Schwiegersohn und einige bei der Nachsuche beteiligte Bekannte fanden ihn oberhalb von Dotzlar am Waldrande erschossen auf; der Verdacht fiel sofort auf Wagebach, der auch in den Tagen vor der Tat mit anderen Forstbeamten in der Gegend unliebsame Begegnungen hatte; trotz intensiver Suche, wobei auch die der Polizei bekannten Unterschlüpfe des Wilderers einbezogen wurden, gelang keine Festnahme des Verdächtigen; erst als eine Belohnung von 2500 Mark zur Ergreifung Wagebachs ausgesetzt wurde, konnten wohl einige seiner Helfer der Verlockung nicht standhalten; nach seiner schnellen Festnahme leugnete er den Mord an Trembour, gestand aber den an Kroh, weil die Beweislast zu erdrückend war; das Schwurgericht des Landgerichtes Arnsberg verurteilte Wagebach im Juli 1892 wegen Mordes an Förster Kroh zum Tode; ohne eine Spur von Reue zu zeigen endete er auf dem Schaffott; am Rundweg um den Keller (Berg) zur Sassenhäuser Höhe hin, südöstl. von Dotzlar, wurde alsbald nachstehender Gedenkstein mit Inschrift für Förster Kroh gesetzt (Verf.) |
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der Mord an Förster Artur Stock, Gut Frenkhausen bei Freienohl, Meschede, Sauerland, am 25. 11. 1931 |
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gegen 9.00 Uhr jenen Tages befand sich der 49 jährige A. Stock, der Förster des Gutes Frenkhausen, zusammen mit einigen Gutsarbeitern, die bei einem Teich beschäftigt waren, unterhalb der Hellefelder Höhen, als von dort ein Büchsenschuss zu hören war; da im Gebiet viel gewildert wurde hängte sich Stock seinen Drilling über und eilte in Richtung des Schusses auf die Höhe; kurz darauf vernahmen die Arbeiter zwei weitere Schüsse, schnell hintereinander, denen sie jedoch keine Beachtung schenkten; erst als der immer pünktliche Beamte nicht zum Mittagessen im Forsthaus erschien, erfuhr die besorgte Tochter von den Arbeitern am Teiche, dass er den gehörten Schüssen nachgegangen ist; mit einem Arbeiter lief die 23 jährige auf die Höhe, rief ihrem Vater und pfiff dem Hunde, der dann bellend aus auf sie zukam; einen Steinwurf weiter fand sie ihren Vater erschossen, auf dem Bauch am Boden liegend auf; noch am Nachmittag leitete die Polizei Durchsuchungen bei bekannten Wilddieben in Hellefeld, Freienohl und Rumbeck ein, doch zunächst der Alibis wegen ohne Erfolg; die Obduktion der Leiche ergab, dass speziell angefertigte Munition verwendet wurde, wobei es sich um größere abgekniffene Stücke von Lötzinnstangen handelte, wie sie von Klempnern benutzt und unter das Schrot gemischt werden; bei einigen Wilddieben, u.a. bei dem 23 jährigen Arbeiter Franz Kloke in Rumbeck, wurden Lötzinnstangen gefunden, jedoch leugnete er ein Gewehr zu besitzen; ein mittlerweile Wilddiebveteran gab den entscheidenden Hinweis, dass K. 1930 bei einem Arnsberger Schuhmachermeister eine Büchsflinte gekauft hatte, was zu einer erneuten, jedoch erfolglosen Hausdurchsuchung in K. Elternhause, sowie aber zu dessen und seines Stiefbruders Verhaftung führte; nach hartnäckigen Verhören gestand letzterer den Kauf der Büchsflinte und das K. damit in den letzten Monaten einige Rehe wilderte; das Waffenversteck liege in der Nähe des Tatortes auf den Hellefelder Höhen; trotz intensiver Suche durch zahlreiche Helfer mit Hunden wurde man nicht fündig - da half der scharfsinnige Blick - drei kleine im Straßengraben stehende Birken bezeichneten den Zugang in eine Dickung; als hier wenige Meter im Unterholz die Hunde anschlugen, konnte die Büchsflinte sauber geölt und verpackt im Erdreich aufgefunden werden; als K. im darauffolgenden Verhör mit der Waffe konfrontiert wurde brach er zusammen und gestand den Mord an Förster Artur Stock; das Schwurgericht verhängte eine Zuchthausstrafe von 12 Jahren, die K. nicht vollständig verbüßte, da er sich zum Kriegsdienst meldete, um sich zu bewähren |
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der Mord an Förster Hugo Birkenfeld aus Rüthen und an Förster Karl Seffen von der Möhneburg bei Brilon am 27. Juli 1919 (der Gedenkstein steht südöstl. von Heidberg ca. 80 m westl. der Kreisgrenzstele an der Möhnestr. B516) |
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im Möhnetal des östl. Arnsberger Waldes nahe Brilon, ehem. Forsten des Grafen Spee, ereignete sich ein tragischer Vorfall, in dessen furchtbaren Verlauf obige Forstbeamte durch Wilderer den Tod fanden; an jenem Sonntagmorgen begaben sich die Förster Hogrebe, Birkenfeld, Seffen, sowie der Waldwärter Hogrebe und der Jagdaufs. Hammerschmidt auf Wildererstreife, indem sie in Gruppen die Waldrandzone nahe der Möhnestraße durchstreiften; Birkenf. und Seffen trafen auf Wilderer, wobei die Kollegen in der Nähe zuerst einen dann mehrere Schüsse hörten; Hogrebe eilte auf die Straße um schneller in Richtung der Schüsse voranzukommen und traf hier zuerst auf den Vater von Seffen, der gerade die Straße mit dessen Fuhrwerk befuhr, da ihn der Sohn gebeten hatte entgegen zu kommen, weil durch eine Kriegsverletzung schlecht laufen konnte; unfreiwillig wurde jener Zeuge des Geschehens, sah zwei Männer in gebückter Haltung im Gebüsch verschwinden, worauf Birkenfeld aus dem Hochwald trat und in dessen Richtung Hände hoch ! rief; sofort krachten Schüsse und der Beamte brach unter Hilferufe zusammen; zugleich sprang einer der Männer heraus und schoss zweimal den Waldweg hinauf; zunächst ahnte der Zeuge nicht das diese Schüsse seinem Sohne galten; inzwischen wurde der Wilderer auch seiner gewahr und gab zwei Schüsse in Richtung Straße ab, doch ohne zu treffen; dann schoss der rücksichtslose Wilderer wieder auf den sich unterdessen sich fortschleppenden Birkenf., der nun von einem Brustschuss getroffen tot zusammenbrach; auch der zweite Wilderer gab vorher Schüsse auf Birkenf. und den Waldweg hinauf ab; nun wandte sich einer der Männer gegen den Zeugen des Mordes und wollte auch diesen erschiessen, doch versagte das Gewehr; furchtlos rief der alte Herr, der inzwischen bemerkt hatte, dass nun auch sein Sohn niedergeschossen auf dem Waldweg lag, dem Mörder zu: schiess mich doch nun auch noch tot, du Meuchelmörder ! |
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die Mörder flüchteten und auch der Zeuge eilte davon um ärztliche Hilfe und Polizei zu holen; dabei traf er auf Hogrebe, der nun auch die ermordeten Kollegen fand; sofort viel der Verdacht auf den schon mehrmals vorbestraft. gefährlichen Wilderer D., 36 Jahre alt und seinen Komplizen, den ehem. Lokomotivheizer E., 34 Jahre; nach anfänglichen Leugnen gestanden sie die Tat, als sie der alte Seffen eindeutig wiedererkannte; D. u. E. hatten sich im Mai 1920 vor dem Schwurgericht Arnsberg zu verantworten. D. wurde des Mordes in zwei Fällen zum Tode verurteilt später zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe begnadigt; E. erhielt als Mittäter 8 Jahre Zuchth.; die eingerillte und goldfarbig nachgezogene Inschrift ist kaum mehr im Zusammenhang zu lesen; sie listet Namen und Herkunftsorte auf, sowie den Hinweis auf das Geschehen (Verf.) |
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