Dillingen an der Donau, Lkr. Dillingen an der Donau, 6 m rechts vor dem Marientor des Schlosses Dillingen (früheres westl. Haupttor der Burg Dillingen, Lit. R. Schönwetter: ‘Unser lieben Frauen Tor’ |
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Maße: Höhe ges. 1,53 m, Kreuz 0,97, Br. 0,63, T. 0,23, das in seiner Gesamtgröße sichtbare Steinkreuz aus Jura-Kalkstein mit wulstartiger Basis und unwesentlicher Balkenverbreiterung zeigt im Kreuzungsfeld im Flachrelief auf vertiefter Kreisfläche das Wappen des Fürstbischof Heinrich von Knöringen von Augsburg, das die Jahreszahl ‘1601’ trennt (je Arm zwei Ziffern); das Denkmal stand bis 1935 einen Meter weiter westl. und 45° nach Westen gedreht (Umsetzung Stadtbauamt Dillingen); nach 1973 ist hinsichtlich des Fotos Lit. R. Schönwetter das Postament durch den unteren Quaderstein ergänzt bzw. erhöht worden (Verf. frei nach Lit. R. Schönwetter) |
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das Dillinger Schloss geht auf eine sog. Fliehburg aus dem 10. Jh. zurück und war etwa seit 1537 Residenz bzw. Sitz der Augsburger Bischöfe (...wikipedia.org-wiki-Schloss Dillingen) |
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Textauszug Lit. R. Schönwetter: ‘Vermerk: Vorstehendes Kreuz gehört nicht in die Gruppe der Sühne- und Gedächtniskreuze. Dieses Steinkreuz bezeichnete die Grenze des Burgfriedens und der Schloßfreiheit (Asyl)’ (Lit. W. Meyer / A. Schädler, 1964) |
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Freiungs- oder auch Asylrecht: eine Freiung war im Mittelalter ein Gebiet, in dessen Grenzen die Befreiung von sonst allgemein gültigen Steuerabgaben oder anderen Rechtsvorschriften galt, speziell innerhalb von Burg- oder Schlossmauern die Burg- bzw. Schlossfreiheit, die außerhalb der Zuständigkeit von Stadtrat oder Bürgermeister lag und durch das Hofgericht des Landesherrn eine eigene Gerichtsbarkeit ausübte (...wikipedia.org-wiki-Burgfreiheit) - Verfolgte waren zunächst nach Überschreiten der Freiungsgrenzen, markiert durch Grenzmale (Grenzsteine, Steinkreuze), vor strafrechtlicher Verfolgung sicher, wobei eine Schnelljustiz etwa im Fehdewesen oder der Blutrache nicht stattfinden konnte (s. Rubrik Österreich-Vils); dieses mittelalterliche Recht ist mit den ‘Immunitäten’ kirchlicher Areale vergleichbar, z.B. Domimmunitätsbereich Münster, D-NRW (Verf.) |
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Quellangaben: Lit: 1. Reinhold Schönwetter, Steinkreuze und Kreuzsteine im Landkreis Dillingen, Mitteilungsblätter der Deutschen Steinkreuzforschung (begr. u. geleitet von Leonhard Wittmann, Nürnberg, Jahrg. 29, 1973, S. 82-83, Nr. 3 m. Abb. 2 (Textkopien, Fotokopie), daraus: 2. W. Meyer / A. Schädler, Die Kunstdenkmäler von Schwaben, Bd. VI. Stadt Dillingen an der Donau, München 1964, S. 547 |
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Höchstädt an der Donau, Lkr. Dillingen an der Donau, nordöstl. Ortsrand, Grünanlage südl. der Einmündung ‘Sonderheimer Straße’ in die B 16, beim Mahnmal für die Schlacht von 1704 (Spanischer Erbfolgekrieg) |
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Obertägige Maße: Höhe 1,03 m, Br. 0,85, T. 0,28, Steinkreuz lat. Form aus grauem sehr quarzithaltigem Sandstein mit gerundeten Enden und rundlicher Auswölbung im unteren Kreuzungsfeld der Südseite, keine erkennbaren Zeichen (Verf.); das Denkmal wird von der Bevölkerung wegen seines unmittelbaren Standortes am Rande des Schlachtfeldes von 1704 und neuerdings nahe des Gedenksteines für diese Schlacht mit diesem Ereignis in Verbindung gebracht (in die Erde gerammtes Schwert, ...altstetter.de-Amtsblatt 2016) (Lit. R. Schönwetter, 1973) |
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hinsichtlich des Formtypus dieses Steinkreuzes ist jedoch davon auszugehen, dass es weitaus älter ist und nicht ursprünglich für obige Schlacht gesetzt wurde (Verf.) |
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Spanischer Erbfolgekrieg: |
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Quellangaben: Lit.: 1. Reinhold Schönwetter, 1973 s.o. S. 83-84, Nr. 5 m. Abb. 4 (Fotokopie) |
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