verf. eig. werk standort valentinus-kapelle

Eppertshausen, Lkr. Darmstadt-Dieburg, im Ort, in die nordwestl. Außenwand der Valentinuskapelle bündig eingemauert, 'Friedhofstraße 2', Ecke 'Kapellstraße', 1 Steinkreuz (Sühnekreuz), 1 Grabplatte (unbekannt)

h. riebeling 1977
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Maße: Höhe 1,27 m, Br. 0,43, T. ? (H. Riebeling, 1977), komplett sichtbares Steinkreuz lat. Form aus markant perforiertem Sandstein mit gekrümmter Basis - eine Gegebenheit, die auf ein einstiges Flurdenkmal hindeutet (Verf.)

Ang. H. Riebeling, 1977: In der Nordwand der St. Valentinskapelle. Das eingemauerte Steinkreuz ist mit einiger Sicherheit durch eine Sühneurkunde als Rechtsdenkmal ausgewiesen. Eine Urkunde des Groschlagischen Archivs aus dem Jahre 1438 beurkundet folgenden Tatbestand: Lenhard Richards erklärt, daß er den Henne Vitter im Zorn erschlagen habe und verspricht zur Wiedergutmachung seiner Tat eine Reihe von Sühneleistungen. Die Urkunde wurde vor dem Ritter Groschlag in Gegenwart der Angehörigen des Erschlagenen ausgestellt. Zu den Sühneleistungen gehören eine Wallfahrt nach Einsiedel und eine Wallfahrt nach Aachen zum Seelenheil des Toten, die Stiftung von Messen und Vigilien zu Höchst und schließlich erklärt Richards: 'soll und will ich bestellen ein Steinkreuz zu Höchst und  dies setzen an ein Ort als dies gewohnlich ist'. Der Täter verpflichtet sich weiter, der im Bau befindlichen St. Valentinskapelle zu Eppertshausen vier Jahre lang jährlich 100 Gulden zu zahlen. Die Valentinuskapelle ist 1440 geweiht worden, 1442 sind Wallfahrten zur Kapelle belegt. Unsicher ist, ob das Kreuz zu dieser Zeit schon in der Mauer eingesetzt war. Es fehlt zwar der exakte Nachweis, daß das Kreuz der Valentinuskapelle das besagte Sühnekreuz der Urkunde von 1438 ist, jedoch die Erwähnung der im Bau befindlichen Kapelle und die Verpflichtung zur Setzung des Kreuzes an einen Ort, 'als dies gewohnlich ist', wäre hierfür ein wichtiges Indiz. Die Einmauerung in einer Kirchenmauer kann in jener Zeit durchaus 'gewohnlich' gewesen sein, denn im benachbarten Offenthal sind in der dortigen Kirche ebenfalls drei Steinkreuze eingemauert (siehe 6018.4-6). Bei näherer Betrachtung des Eppertshäuser Kreuzes fällt auf, daß der Stamm zum Standfuß erweitert ist. Es war deshalb wohl als Flurdenkmal gedacht. (Textkopie)

Abschnitt 5.1, Urkunden und Belege: Die Sühneurkunde ist mit Sicherheit dem in der Valentinuskapelle eingemauerten Steinkreuz zuzuordnen. Fundstelle der Urkunde: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Abt. B 17 (Groschlag) Nr. 26a, 1438 XI. 16.
Leonhart Richarts bekundet, daß er Henne Vitter im Zorn erschlagen und deshalb vor Heinrich Groschlag (Graslach) Ritter mit des + Henne Verwandten zu einem Verhandlungstag gekommen sein. Bei der dort verabredeten Sühne verspricht Leonhart zum Heil seiner und des Henne Seele eine Wallfahrt nach Einsiedeln (zu den Eynsiddeln) selbst zu tun, eine Wallfahrt nach Aachen (Acherfart) zu tun oder zu bestellen, 9 Priester zu bestellen, die zu Höchst (Hoest) Vigilien und Messen singen und lesen und mit 9 Kerzen zu dem Altar zu Opfer gehen und 4 Gebünde Kerzen bei dem Grabtisch während der Messe zu brennen, dazu ein steinernes Kreuz zu setzen zu Höchst (Hoest), dazu bestellen, daß des + Henne Seele zu Höchst (Hoeste) in der Pfarrkkirche jährlich, ewig auf der Kanzel gedacht wird, was er binnen Jahresfrist ausrichten will. Zu einer Kapelle, die Mennerchen bauen wollte zu Eppertshausen (Epperszhusen), will er in 4 aufeinanderfolgenden Jahren 100 Gulden geben und wenn die Kapelle gebaut ist und die Gemeinde des Dorfes Eppertshausen bestellt hat, daß der Altar in der Kapelle gemacht werden und alle 8 oder 14 Tage eine Messen haben soll, will er bestellen, daß die Kapelle auf seine Kosten bestätigt und geweiht werden soll, ohne Schaden eines Pastors zu Dieburg (Dyeppurg) und eines Pfarrers zu Münster (Monster), damit man sehe, daß ihm die Sache leid sei und er diese gerne bessern wolle. Der Ausst. setzt als Bürgen: Peter Kern, Vikar zu Aschaffenburg (Aschaffem-), Johann Morssen, Zollschreiber zu Höchst (Hoest) und Claesz Kesseler, Zentgraf (Zingraffen) zu Miltenberg. S: die Bürgen. D: 1438 die dominica proxima post festum sancti Martini episcopi. Ausf. Perg. S. und Pressel fehlen. (Textkopie)  

h. riebelingh 1977 - 5.1 suehneurkunde
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Quellangaben: Lit.: 1. Heinrich Riebeling, Steinkreuze und Kreuzsteine in Hessen, Dossenheim/Heidelberg 1977, S. 176-177, Nr. 6019.6, TK 6019 R 89020 H 34480 m. Foto, S. 216 u. 5.1 S. 236 u. Abb. Sühneurkunde S. 237 (Kopien), daraus: 2. Bormuth, Heinz, Steinkreuze - Rechtsdenkmäler aus alter Zeit, Sammlung zur Volkskunde in Hessen, H. 6, Flurdenkmäler im Kr. Dieburg, hgg. v. Museum Otzberg-Lengfeld, 1976, S. 22 u. Die Roßdorfer Steinkreuze, Verein f. Heimatgeschichte, Oberramstadt, 1975

Internet: 1. ...steine-in-der-dreieich.de-(Betr. Dr. Wilhelm Ott), Sühnekreuz-Eppertshausen

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