Eschenbergen, Lkr. Gotha, ca. 1,5 km nördl. des Ortes am alten Döllstädter Weg (ca. 300 m nördl. letztes Haus ‘Die Trift’, 80 m nach östl. Wegabzweig links am Waldrand) ‘Schwedenkreuz’ |
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Obertägige Maße: Höhe 1,03 m, Br. 0,60, T. 0,21, das unverkennbar gotische Züge aufweisende Steinkreuz aus Sandstein lässt im oberen Schaft nicht mehr deutbare eingetiefte Darstellungsfragmente erkennen, sowie darüber links des Kreuzungsfeldes zwei kleine lineare Kreuze; Flurnamen lauten: ‘Der Küraß’, ‘Königsmark’, ‘Das Kreuzchen’ (Verf.) in älterer Lit. werden voneinander abweichende Sagen aufgeführt - hier soll ein Ritter erschlagen worden sein (Rausch, 1931a) oder im Dreißigj. Krieg ein schwedischer Offizier (mündl. Einwohner), das Kreuz soll an eine Schlacht im Jahre 1296 erinnern (Kohlstock, 1926), das Kreuz ist ein Hoheitszeichen (Florschütz, 1919) |
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Quellangaben: Lit.: 1. Frank Störzner, Steinkreuze in Thüringen, Katalog Bezirk Erfurt, Weimar 1984, S. 50-51, Nr. 83 m. Abb. 88, daraus: Kopie, 2. L. Gerbing, Die Flurnamen des Herzogtums Gotha, Jena 1910, S. 362, 3. G. Florschütz, Kreuz, Sporn und Hufeisen, Ein Beitrag zur geschichtl. Wertung der alten Steinkreuze, Erfurt 1919/20, S. 63-67, 4. K. Kohlstock, Entdeckungsreisen in der Heimat, Gotha 1926, S. 23-24, 5. H. J. Rausch, Die alten Steinkreuze im Stadt- u. Landkreis Gotha, 1931a, S. 12, 6. H. Köber, Die alten Steinkreuze und Sühnesteine Thüringens, Erfurt 1960a, S. 53, 7. B. Jacobi-D. W. Müller-J. v. Zieten, Die Steinkreuze und Bildstöcke des Kreises Gotha, Gotha 1970, S. 80, Nr. 7 |
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Molschleben, Lkr. Gotha, A: südl. Ortsausgang nach Friemar, ‘Friemarer Kreuz’ |
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Obertägige Maße: Höhe 1,08 m, Br. 0,40, T. 0,26 |
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der verbliebene Schaft eines Bildstockes aus Sandstein mit abgefasten Kanten weist eine quadratische Ausarbeitung auf und wird im Volksmund ‘Friemarer Kreuz’ genannt, sowie auch das Flurstück diese Bezeichnung trägt; das Fragment wurde zum Wegweiser umfunktioniert, westseitig eingeritzt ‘nach Friemar’ mit Pfeil, nordostseitig ‘nach Tröchtel / born’ mit Pfeil |
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Quellangaben: Lit.: 1. F. Störzner s.o. S. 54, Nr. 92 m. Abb. 96, daraus: 2. H. Gebhardt, Aus der Geschichte des Dorfes Molschleben, Gotha 1894, S. 7, 3. D. W. Müller, Stumme Zeugen vergangener Zeiten, Weimar 1969, 4. Jacobi-Müller-v. Zieten, S. 78 Nr. 9 |
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Molschleben, B: an südl. Grundstücksgrenze ‘Badeplan 5’, Uferböschung des ‘Oestreichgraben’ |
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Maße: Höhe 0,45 m, Br. 0,72, T. 0,15, das schaftlos erhaltene Steinkreuz aus Sandstein mit nach außen verbreiterten Enden, ein sog. Tatzenkreuz, wurde im Jahre 2011 durch den Baggerführer Andre Loeck bei Schachtarbeiten am Oestreichkanal in unmittelbarer Nähe des derzeitigen Standortes zutage gefördert, ein Fund der allerseits zur Bereicherung der Molschlebener Ortsgeschichte sehr begrüßt wurde; anhand der durchgehenden Bohrung im Kreuzungsfeld, sowie evtl. Ankerloch linker Arm, wird eine frühere, allerdings zweckentfremdete Verwendung als Zaunpfosten vermutet (Verf.) |
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Quellangaben: Lit.: 1. Thüringische Allgemeine Zeitung: Pressartikel vom 10. 5. 2011, ‘Steinkreuz in der Baggerschaufel’ von Frank Störzner, Erfurt, Internet: 1. ...panoramio.com-Steinkreuz in Molschleben |
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Gierstädt, OT Kleinfahner, östl. im Ort, Kirchstraße (L 2141), Nordostecke Kirchhof |
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Obertägige Maße: Höhe 2,20 m, Br. 0,88, T. 0,30, das langschaftige nasenbesetzte Steinkreuz aus Kalkstein gotischer Form zeigt beidseitig Einrillung des vierten Armes (oberer Schaft) und ist arger Oberflächenverwitterung ausgesetzt; das Denkmal stand etwa bis 1958 ca. 20 m weiter östl. vor der Hauswand des damals dort abgerissenen Hauses, worauf sich eine Umsetzung erforderlich machte (s.r. Kreuzhintergrund) am früheren Platz soll es nach Auskunft älterer Einwohner ‘von altersher’ gestanden haben (Lit. Rausch 1931a) |
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Quellangaben: Lit.: 1. F. Störzner s.o. S. 40, Nr. 62 m. Abb. 58, daraus: Kopie, 2. P. Lehfeldt, Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha, 1891a, S. 243, 3. O. Böttner, Alte Steine, Gotha 1898, 4. W. Schönheit, Kreuz und quer durch Thüringen, 1926, Heft 10/11, S. 298, 5. H. J. Rausch, 1931a, S. 18, 6. H. Köber, 1959, S. 126 Nr. 42 u. 1960a, S. 31 |
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