Vlotho, OT Exter, Kreis Herford, nordöstl. Ortsrand, Gemarkung Solterwisch, Wittekindstraße, am Hof Detering, ‘Wittekindstein’ |
|||||||||
Maße: Höhe 1,12 m, Br. 1,25, T. 0,35 (Sitzhöhe 0,30 T. 0,25) das ‘Wittekindstein’ genannte Denkmal ist ein bearbeiteter Findling aus Lippischem Rhätquarzit mit Inschrift und Zeichen, dessen Aushau eine Sitzbank entstehen lässt; die Bezeichnung erscheint im Jahre 1864 in der Abhandlung ‘Die Grafschaft Ravensberg’ des Vlothoer Historikers Vormbaum; der Historiker Leopold von Ledebur beschreibt zwar den Stein 1826, doch die Bezeichnung Wittekindstein findet keine Erwähnung; im Zuge der Anlegung des Brandenburger Kataster im Jahre 1685 ist der Stein wahrscheinlich erstmals amtlich erfasst worden; damals hieß der Hof, auf dessen Grunde er steht, ‘Hartog am Stein’; die heutige etwas abseits liegende Wittekindstraße ist historisch bedeutsam, sie gibt ein Teilstück des *Hellweges ab, der hier das Gebiet durchzog und bis zum Bau der Herforder Straße, 1877, die Hauptverbindung zwischen Vlotho und Herford bildete; als im 19. Jh. die nationale Verehrung des Volkshelden Wittekind begann, ursprünglich Widukind=Waldkind, als Freiheitskämpfer der Sachsen gegen den Frankenkönig Karl den Großen, wurde der Stein mit dieser Historie in Verbindung gebracht; der Name Wittekindstein erscheint erstmals 1854 in der handschriftlich verfassten Ortschronik des Pastor Lohmeyer, Exter; danach sollen sich am Platze der Sachsenherzog und der Frankenkönig die Hände zur Versöhnung gereicht haben; wahrscheinlich entnahm er diese Deutung dem 1845 erschienen ‘Weserbuch’ von August Engel, die heute, bezüglich der Aussage des Steines, verworfen wird; die Rückenlehne zeigt oben eine eingemeißelte Inschrift in Großbuchstaben: ‘D . HORST DIES EN STEIN / ERNEWEREN LASSEN ANO 1659’ darunter drei Hausmarken oder Siegel und die Jahreszahl 1584, sowie ein Steinmetzzeichen; zwei der Initialen lassen sich eindeutig zuordnen, einmal dem Herforder Richter Johan von Horn - J H - und dem Mitglied einer Herforder Schöffenfamilie Rudolf Fürstenau - R F - das dritte Siegel konnte bis heute nicht zugeordnet werden, dürfte aber diesem Personenkreis angehören; in der Annahme die Siegel wurden 1584 eingebracht, wäre dies die Zeit der Neuordnung der Gerichtsbarkeit durch den damaligen Landesherren Herzog von Jülich Berg und Graf zu Ravensberg |
|||||||||
die Bedeutung des Steinmales als Ruhebank mit den Initialen bedeutender Herforder Persönlichkeiten wird wohl noch lange Zeit Rätsel aufgeben, doch ein Zusammenhang hinsichtlich des Standortes am Hellweg und der nahen Grenze zum damaligen Fürstbistum Minden, noch heute Kreisgrenze, ist annehmbar; die heutige Gesamtanlage mit der exponierten Aufstellung des Wittekindsteines erfolgte im Jahre 1959; * Hellweg: aus germanischer Zeit stammende große Königs- und Heerstraßen, die später als wichtige Durchgangsmagistralen für den Fernhandel große Bedeutung erlangten; am bekanntesten ist der Westfälische Hellweg in Nordwestdeutschland, der etwa nördlich der Mittelgebirge Rhein und Elbe verband, da er noch heute weitgehend nachvollziehbar ist (Verf.) |
|||||||||
Quellangaben: Lit.: Internet: 1. ...gwexter.de-Geschichte-Wittekindstein, 2. ...wikipedia.org-wiki-Wittekindstein |
|||||||||
c.2008/19 www.kreuzstein.eu |