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als der Hegemeister Hermann Kerkau, Hankenberge, nach seinem gewohnten Reviergang nicht zurückkehrte verständigte seine Frau am anderen Morgen, dem 8. August 1919, die Oberförsterei und vermeldete auch eine noch am Abend erfolglose Nachsuche mit Nachbarn; nach einer Stunde trafen die Hegemeister Tangermann, Wildberger und Henkel im Forsthause Hankenberge ein und veranlassten mit einigen Einwohnern eine sofortige Nachsuche; Frau Kerkau beteuerte den Beamten eindringlich: ‘wenn etwas schlimmes meinem Manne zugestoßen ist so war es der Tischler Sch.’; nicht weit vom Ort in Richtung zum Hohnsberge hin wurde in einer Fichtendickung zwischen mannshohen Farn die schrecklich zugerichtete Leiche des Beamten gefunden; der Schädel samt einer Gesichtshälfte war zertrümmert, Gewehr, Hut, Stock und Notizbuch fehlten; in unmittelbarer Nähe des Tatortes wurde der Verlust einer Eiche (Holznummer 9) festgestellt, wobei die Lage der frischen Späne erkennen ließen, das Stücke von etwa 1 m Länge geschnitten wurden; auch zeigten Axthiebe am Stumpf die Merkmale zweier Scharten in der Schneide des Werkzeuges; am Vortage des Verbrechens, was schnelle Ermittlungen ergaben, wurde der verdächtige Tischler Sch. im Ort gesehen, als er eine Fuhre Holz vermutlich zur Noltmann’schen Sägemühle brachte; Hegemeister Henkel forschte dort nach und die Betreiber gaben an, dass Sch. mehrere Wagennaben habe drehen lassen und auch ein halbbearbeitetes Stück zurückgelassen habe, das als Beweisstück sichergestellt wurde; als die Übereinstimmung mit der ebenfalls sichergestellten Stammscheibe des Wurzelstockes nahe des Tatortes festgestellt wurde, ordnete die einberufene Gerichtskommission eine sofortige Durchsuchung des Anwesens des Tischler Sch.; auf dem Hof wurden frisch aufgestapelte Radspeichen gleichen Holzes aufgefunden, sowie versteckt weitere Stammstücke des gestohlenen Eichenbaumes; nach genauerer Untersuchung der Gerätschaften, wie den Handsägen und Äxten des Tischlers, fand sich große Übereinstimmung mit den Spuren vor Ort, sowie auch die Axt mit den zwei Scharten in der Schneide sichergestellt werden konnte; Sch. stand als Mörder fest und wurde verhaftet; als er dem Untersuchungsrichter zum zweiten Verhör vorgeführt werden sollte, beging Sch. in seiner Zelle Selbstmord durch Erhängen
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