Gevelsberg, Ennepe-Ruhr-Kreis, südwestl. im Ort, kleiner Denkmalplatz westseitig der 'Elberfelder Straße', bei Einm. 'Im Stift', Engelbert-Denkmal (Mordstelle) |
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Maße: Höhe ca. 4 m, Sandsteinquaderaufsatz auf trapezförmig aufgemauerten Natursteinpostament, Ansichtsseite mit vollplastischen auf der Spitze stehenden Schwert (Symbol des mittelalterlichen Hochgerichts), Seitenflächen mit vollplastischen lateinischen Kreuzen; das 1925 (neu) errichtete Denkmal (Mordzeigestein) steht an der Örtlichkeit der Ermordung von Engelbert I. Erzbischof von Köln, am 7. November 1225, im damaligen alten Hohlweg am Gevelsberg (Verf.) |
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Engelbert von Berg, später genannt Engelbert der Heilige (* 1185 oder 1186 auf Schloss Burg; † 7. November 1225 bei Gevelsberg), war als Engelbert I. Erzbischof von Köln bekannt. Als Graf von Berg wird er als Engelbert II. geführt. |
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Engelbert wurde zwischen dem 8. November 1185 und dem 7. November 1186 als Sohn des Grafen Engelbert I. von Berg aus dem Dynastengeschlecht Berg-Altena und dessen zweiter Frau Margarete von Geldern auf Schloss Burg geboren. Engelberts älterer Bruder Adolf III. von Berg übernahm nach dem Tod des Vaters 1189 die Grafschaft Berg. Ab 1198 ist Engelbert als Propst von St. Georg in Köln belegt. Von 1199 bis 1216 war er Dompropst zu Köln. Auf Drängen seines Vetters, des Kölner Erzbischofs Adolf I., gewählt, kam es zu einer Doppelwahl. Mit seinem Konkurrenten, dem späteren Erzbischof Dietrich I. von Hengebach, prozessierte er nun vier Jahre vor der Kurie und reiste hierfür auch zweimal nach Rom. Schließlich kassierte der Papst beide Wahlen und ordnete eine Neuwahl an, aus welcher Engelbert als einhellig Gewählter hervorging. Als Dompropst vertrat er die Partei seines Onkels, des später abgesetzten Erzbischofs Adolf I. von Altena, dem er auch Güter des Kölner Domstifts zuschanzte. 1203 wurde er zum Bischof von Münster gewählt, lehnte das Amt allerdings ab, weil er nicht das erforderliche Alter von 30 Jahren besaß. 1206 wurde er wegen Unterstützung der prostaufischen Position Erzbischof Adolfs und wegen der von ihm begangenen Verwüstungen im Erzbistum Köln von Papst Innozenz III. gebannt, exkommuniziert und als Dompropst abgesetzt, 1208 aber begnadigt. Letztlich blieb Engelbert der realistische Politiker und kam zu einem guten Einvernehmen mit den Gegnern seines Onkels. Seit 1210 auch Propst von St. Severin zu Köln, verhielt er sich in den kommenden Jahren politisch neutral und legte sich während des deutschen Thronstreits weder auf die staufische noch auf die welfische Seite fest. Im Jahr 1212 nahm er gemeinsam mit seinem Bruder Graf Adolf von Berg für 60 Tage am Albigenserkreuzzug teil. Seine ausgewogene Politik ermöglichte ihm schließlich am 29. Februar 1216 die Wahl zum Erzbischof von Köln, wofür man zuvor wohl die Zustimmung des Papstes wie auch die des Königs Friedrich II. eingeholt hatte. 1217 wurde er durch den Erzbischof Dietrich von Trier zum Bischof geweiht. Die Bischöfe von Münster, Lüttich und Osnabrück fungierten als Mitkonsekratoren. Papst Honorius III. übersandte Engelbert 1218 das erzbischöfliche Pallium, nachdem er zuvor die dem Domkapitel zugefügten Schäden beglichen hatte. 1218 kam Engelberts Bruder Adolf III. von Berg ohne männlichen Nachkommen auf dem Kreuzzug in Ägypten zu Tode. Herzog Walram IV. von Limburg hielt sich in der Grafschaft Berg für erbberechtigt, da sein Sohn Heinrich (später Herzog Heinrich IV. von Limburg) mit Irmgard von Berg, der einzigen Tochter Adolfs, verheiratet war. Obwohl die Tochter seines Bruders nach damaligem Recht erbberechtigt war, beanspruchte Engelbert die Erbschaft seines Bruders für sich. Der Nachfolgestreit wurde nicht in einem gerichtlichen Verfahren, sondern mit Gewalt durch zwei Fehden entschieden. Der Herzog von Limburg verbündete sich mit dem Herzog von Kleve; Engelbert wiederum ging 1217 ein Bündnis mit Brabant ein. Engelbert setzte sich militärisch durch und sein Kontrahent sah sich im Jahr 1220 gezwungen, Frieden zu schließen. Engelbert gestand Walram III. von Limburg als Abfindung eine Jahresrente zu, die gezahlt werden sollte, solange Engelbert die Grafschaft Berg verwaltete. Nach dem Tod des Erzbischofs fiel die Grafschaft Berg an Heinrich von Limburg. Engelbert stand in enger Verbindung zu Kaiser Friedrich II. 1220 wurde er von diesem zum Reichsprovisor (Reichsverweser) und Vormund des Sohnes Heinrich ernannt, den Engelbert im Jahr 1222 in Aachen zum König krönte. Engelbert bekleidete diese Ämter bis zu seinem Tod und war damit die politisch einflussreichste Person des Reiches. Dies bestätigt auch die 1220 erlassene Confoederatio cum principibus ecclesiasticis, eine Vereinbarung Friedrichs mit den geistlichen Reichsfürsten, an deren Abfassung Engelbert als „Gubernator Regni Teutonici“ federführenden Anteil hatte. Durch sie gingen fast alle früher dem König vorbehaltenen Rechte („Regalien“) wie etwa das Markt-, Münz- oder Befestigungsrecht auf die hier erstmals als „Landesherren“ bezeichneten geistlichen Fürsten über. Engelbert war damit wie schon sein Onkel und Amtsvorgänger Adolf I. von Altena an der fortschreitenden Ausprägung sowohl des kurfürstlichen Wahl-Königtums wie auch der territorialen Landesherrschaften in Deutschland maßgeblich beteiligt. Engelberts Anteil am Landesausbau kommt durch die Rechtsbewidmung bzw. Stadtrechtsverleihung für mindestens 11, wahrscheinlich 13 Stadtburgen zum Ausdruck, darunter Wipperfürth, Attendorn, Brilon, Siegen, Werl und Herford. Er gilt als eigentlicher Begründer des erzkölnischen Territoriums zwischen Maas und Weser („Herzogtum Westfalen“). |
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Ermordung Engelberts |
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Gerichtsmediziner untersuchten im Jahr 1978 seine Gebeine und konnten fast 50 Verletzungen durch Hiebe und Stiche unterschiedlicher Waffen millimetergenau nachweisen. Die hohe Zahl der tiefen Verletzungen wird als Zeichen heftiger Gegenwehr Engelberts und panischer Reaktion der Angreifer interpretiert, da bereits wenige dieser Hiebe sicher tödlich gewesen sind. Seine Körpergröße betrug 1,80 m (Textkopie: wikipedia.org-wiki-Engelbert-I.-von-Köln) |
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Quellangaben: Lit.: 1. Wilhelm Brockpähler, Steinkreuze und Kreuzsteine in Westfalen, Münster 1963, S. 155 |
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