standort golzwarderwurp 12

Brake (Unterweser) OT Golzwarden, Hofgrundstück Golzwarderwurp 12 (westseitig alte B 212) ‘Mordstein’

mordstein golzwarderwurp andere seite

Obertägige Maße: Höhe 1,50 m, Br. 0,55, T. 0,22, die stelenartige, evtl. dreipassverziert (symb. für Dreifaltigkeit) auslaufende Steinplatte aus grauem Sandstein zeigt beidseitig eine Inschrift im Flachrelief, Vorderseite: 

‘ANNO 1637 IM FEBRUA / RIO IST ANNA RUDEBUSCH / SONST DIE GROSSE ANNA / GEHEISSEN, NACHDEM / SIE AUS DER HAFT ENT / FUHRET, AUF DIESEM / ... ERMORDET WORDE / WELCHE THAT DAN ERST / 14 JAHR HERNACH ALS / ANNO 1651 RECHT AN DEN / TAG KOMMEN VND AN / THEILS DER SCHULDIGEN / BESTRAFFET WORDEN’

Rückseite: ‘O MENSH / SCHAW DIES BEDENKS / VND SÜNDIG NICHT / WEIL GOTT NACH SEINEM / STRENGEN GRICHT / DAS BÖS GWIS STRAFT / VND BRINGTS ANS LICHT / WENS GLEICH BEI NACHT / VND HEIMLICH GSCHICHT / DRUMB MENSH FÜR GOTTES / ZORNIG GSICHT / DICH JA STETS FURCT VND / SÜNDIG NICHT’ (darunter in ovaler Eintiefung Totenschädel mit gekreuzten Beinknochen im Relief - das ‘memento mori’- Symbol, ‘gedenke das du sterblich bist’, Verf.)

nach der Überlieferung (‘Chronik von Golzwarden’, von Heimatforscher Gerd Müller +, nach Archiv von Pastor Schauenburg, 1886-1909) wurde der Stein im Jahre 1651 zur Sühne des 14 Jahre zurückliegenden, nun aufgeklärten Mordes an Anna Rüdebusch im Jahre 1637 gesetzt - in jener Zeit lebten auf einem Hof in Golzwarderwurp drei Brüder, die eine Magd namens A. Rüdebusch beschäftigten; sie gebar ein Kind, das kurz nach der Geburt umgebracht wurde, worauf sie der Tat schuldig gesprochen inhaftiert wurde; heimlich befreiten die drei Brüder Anna aus dem Gefängnis und ermordeten sie auf ihrem Hofe, am Platze, wo später der Stein aufgestellt wurde, um angeblich nach deren Aussage ‘ihren Antheil am Kindesmord zu verdecken’

in den Archivalien des Pastors Schauenburg fand der Braker Heimatforscher G. Müller eine undatierte Notiz, woraus hervorging, dass der Stein beim Schlöten einer Graft in der Nähe entdeckt wurde (Reinigung eines Entwässerungsgrabens); vermutlich wurde das Denkmal von Nachfahren der Brüder versenkt, damit die Tat in Vergessenheit gerate 

Mahnmal-Stein gehört zur Braker Geschichte

nach Mitteilung des derzeitigen Hofbesitzers B. Walczyk an Verf. (Nov. 2014) wurde der Stein 2007 von einem Sammler aus Rodenkirchen, nach Aushandlung mit dem vorherigen Hofbesitzer, auf dessen Grundstück verbracht; intensiven Bemühungen durch B. Walczyk über die Denkmalschutzbehörde Niedersachsen ist es zu verdanken, dass der Stein im Herbst 2009 an seinen Herkunftsort zurückfinden konnte (Verf.)

Quellangaben: Lit.: 1. Gerd Müller, Brake, Chronik von Golzwarden, 2. Werner Müller-E. H. Baumann, Kreuzsteine und Steinkreuze in Niedersachsen, Bremen und Hamburg, 1988, S. 16, daraus: 3. W. Runge, Der Mord-Stein in Golzwarder Wurp, in: Oldenburger Sonntagsblatt 13. 1. 1974 u. in: Das Kleindenkmal, 6. Jg., Nr. 9, Trebur 1982, Internet: 1. ...nwzonline.de-Mahnmal-Stein gehört zur Braker Geschichte (Art. v. 10.10. 2009), 2. ...brake-touristinfo.de-Unterweser-Mordstein als Mahnmal in Golzwarden

standort cappeler altendeich

Cappel (Niedersachsen) Lkr. Cuxhaven, ca. 2,5 km nordwestl. des Ortes am ‘Cappeler Altendeich’, ca. 35 m südl. der Krzg. ‘Edentrift-Neufelder Weg’ (westl. Sielkens Gehöft, Ang. v. 1988)

kreuzstein cappel
kopie lit. mueller-baumann 1988

Maße: Höhe 0,55 m, Br. 0,70, T. 0,64, der rundliche Findlingsblock aus Granit zeigt ein schlichtes linear eingetieftes sog. ‘Krückenkreuz’ (H. 0,27, Br. 0,29) wobei festzustellen ist, dass der Stein nach 1988 um 180° vertikal verdreht worden ist (s. Kopie Lit. Müller-Baumann, Kreuz oben und mit schwarzer Farbe nachgezeichnet); rechts und links des Steines ein liegender sandsteinerner Quaderblock mit der Jahreszahl l. ‘1827’ und r. ‘1883’ auf der Ansichtsseite zum Wege hin; der Kreuzstein lag um 1930 im Grenzgraben in unmittelbarer Nähe am Cappeler Altendeich, der die Orte Cappel und Cappel-Neufeld trennt, wo er bei Grabenarbeiten hinderlich vom Reichsarbeitsdienst zerschlagen werden sollte; dies misslang und der Stein blieb zunächst im Graben liegen, bis er 1963 von einem umsichtigen Baggerführer aus Bremerhaven geborgen wurde    

das Denkmal wird mit nachstehender Eintragung im Cappeler Kirchenbuch in Verbindung gebracht: ‘1695. 16. 7. Peter thom Suden begraben, so den am 10. am alten teich unschuldig von Hanß Heyen, des H. Drosten Heuermann erschlagen’; nach einer anderen Eintragung im Kirchenbuch wird vermutet, dass der zu Tode gekommene ein im Tantinger Viertel (Ortsteil von Cappel) 1641 geborener Schneider gleichen Namens war; früher wurde oft erzählt, dass dort am Deich ein Kleigräber von seinem Kollegen im Streit mit dem Spaten erschlagen wurde; im Volke hält sich auch die Bezeichnung ‘Franzosenstein’ (Verf.)

Quellangaben: Lit.: 1. W. Müller-E. H. Baumann, Kreuzsteine und Steinkreuze in Niedersachsen, Bremen und Hamburg, 1988, S. 11, daraus: 2. H. Allers, Gedenkstein von 1695 wiederentdeckt, in: Niederdeutsches Heimatblatt, Nr. 166, Okt. 1963, S. 3

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