*Pflugreute (geschäftetes Schabeisen zum Reinigen des Pfluges) Pflugteile wie Pflugschar, Pflugsech und Pflugreute sind bäuerliche Berufs- und Standeszeichen, die z.B. schon in der Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels zu sehen sind (um 1300). Derartige Darstellungen kommen ab der Spätgotik auf Kreuzsteinen und Steinkreuzen, aber auch als Haus- und Hofzeichen an Gebäuden, auf Grenzsteinen eines Bauernwaldes, auf sog. Bauernsiegeln und auf Gebets- und Grabsteinen von Bauern und auch von Schmieden, vor. Weil das Sühnebrauchtum (Verträge) erst ab dem 14. Jh. einsetzte, müssen solche Darstellungen zwangsläufig ursprünglich eine andere Bedeutung besessen haben bzw. ist es falsch, wenn die Volkskunde diese Zeichen ohne Belege 'automatisch' mit 'Sühne' in Verbindung bringt. Zu dieser Promblematik ist aufklärend anzufügen, daß z.B. diese Darstellungen ab dem 12. Jh. auf Zentgerichtskreuzen an den Zentstühlen der hochstift-würzburgischen Zenten (Karlsberg, Donnersdorf, Eltmann) auftreten und von daher mit Gerichtsbarkeit zusammenhängen müssen. Da Zentgerichte bekanntlich Schöffengerichte waren, kann davon ausgegangen werden, daß Darstellungen von Pflugteilen Zeichen bäuerlicher Schöffen sind. Das Hochgericht im Ort übte das bambergische Zentamt Herzogenaurach aus. Es kann vermutet werden - das Pflugreutmarterl ist ein altes Gerichtskreuz, indem es eine diesbezügliche Gerichtsstätte angezeigt haben wird (Verf. frei nach S. Altensleben, 2023)
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