Haldensleben, OT Hundisburg, Lkr. Börde, im Ort ggü. dem Kriegerdenkmal, ‘Mordkreuz’ |
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Obertägige Maße: Höhe 1,13 m, Br. 0,66, T. 0,22, das Steinkreuz aus Sandstein besteht heute aus zwei zusammengefügten Teilen, dem originalen Schaft und einer nachgebildeten Kopie des Oberteiles anderen Sandsteines; das Kreuz war nach einer um 1870 entstandenen Zeichnung noch vollständig erhalten, wurde jedoch damals bereits mit senkrecht angelegten Eisenklammern zusammengehalten; von daher stammen die Löcher im Schaft; 1952 konnte nur noch das Vorhandensein des Schaftes festgestellt werden, der bis 1958 als Myriameterstein (10 km-Stein) diente; um 1960 wurde ein neues Oberteil angefertigt, das jedoch einen recht unglücklichen Gesamteindruck des Denkmales erzeugte und vom etwa 1990 aufgesetzten neuen Oberteil abgelöst wurde; das Kreuz wird nach einer Überlieferung mit einem tödlich geendeten Streit zwischen Busso von Alvensleben und einem Herren Hans Ernst von der Asseburg 1576 in Walhausen (Thüringen) in Verbindung gebracht; als beide während der Jagd einen verwundeten Hirsch verfolgten trafen sie am verendeten Tier zusammen und im Streit, wer nun den tödlichen Schuss abgab, durchbohrte der Asseburger mit seinem Jagdspeer Busso v. Alvensleben am 6. 11. 1576; zur Sühne musste er nach einem in Aschersleben 1577 erfolgten Ausgleich 2000 Taler an die von Alvensleben zahlen, worauf der Vater des Ermordeten, Ludolf v. Alvensleben, die Summe noch um 1000 Taler erhöhte (Quelle: Wohlbrück III, S. 31-34) das Grabmal des Ermordeten befindet sich noch in der Kirche von Neugattersleben |
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nach anderer Version wird das gleiche Geschehnis am Wege von Hundisburg nach Rottmersleben angegeben, worauf am Platze ein Steinkreuz zur Sühne gesetzt werden musste, das später in den Ort versetzt und schließlich zum Kilometerstein umfunktioniert wurde (Quelle: Walter Saal, 1992, S. 13) |
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da in der Sühneurkunde die Errichtung eines Steinkreuzes nicht verlangt wird und das Kreuz selbst in seinem Habitus kaum dem Toten und seinen Totschlägern gerecht wird, die Reformation auch bereits durchgeführt war und gute Werke für die Seele des Getöteten nicht mehr verlangt wurden, dürfte das Kreuz einem anderen früheren Totschlag seine Errichtung verdanken; hinzu kommt, dass die ‘Lex Carolina’ schon fast 50 Jahre in Kraft war, man aber wohl bei Adeligen noch Ausnahmen zuließ (Halsgerichtsordnung von 1532 durch Karl V.) (Quelle: W. Saal, 1987) |
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Quellangaben: Lit.: 1. Walter Saal, Steinkreuze und Kreuzsteine im Bezirk Magdeburg, Halle 1987, S. 11 m. Abb. 8, 2. W. Saal, Steinkreuzsagen aus Sachsen-Anhalt, Merseburg 1992, S. 13, 3. Kantor Block, Heimatkunde des Kreises Neuhaldensleben, 1920, S. 227, 4. Wohlbrück, III, S. 31-34, Internet: 1. ...familie-von-alvensleben.de-Sagen-Das Mordkreuz von Hundisburg |
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