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Möser, OT Körbelitz (2010), Lkr. Jerichower Land, A/B: im Ort, ostseitig 'Breite Straße', etwa bündig vermauert im Bereich der südwestl. Ecke der Kirchhofsmauer außen, der ev. Kirche St. Pancrazii, 2 Steinkreuze

quelle: lit. w. saal 1989
urheber: radler59 urheber: radler59 quelle: lit. w. saal 1989

Obertägige Maße: A nördl. Kreuz (s. W. Saal): nasenbesetztes Kreuz gotischer Epoche herausgearbeitet auf einer etwa rechteckigen Sandsteinplatte mit linear eingetiefter *Schwertdarstellung von 90 cm Länge, B: vergleichbar mit Kreuz A ohne Zeichen (Verf.)   

'Etwa 11 und 13 m nördlich der südwestlichen Ecke der Kirchhofsmauer sind 2 Steinkreuze eingemauert. I. nördliches Kreuz. Das Kreuz erhebt sich nur etwa 4 cm über der nahezu rechteckigen Sandsteinplatte von 138 cm : 44 cm : 32 cm, macht aber den Eindruck, daß es ursprünglich senkrecht stehend aufgestellt gewesen ist. Das eigentliche Kreuz hat an allen Armen gotische Nasen und ist ein Tatzenkreuz mit sich stark verbreiterndem Schaft bzw. Fuß. Das Kreuz trägt ein 90 cm langes Schwert, dessen Griff mehr an die Form moderner Seitengewehre erinnert. Die Klinge ist 74 cm x 6 cm groß, der Griff 16 cm x 4 cm und die Parierstange 17 cm x 2 cm. Um 1400. II. Südliches Kreuz. Das vollkommen aus dem Stein herausgearbeitete Kreuz aus Sandstein ist unverziert, hat aber die gleichen Formen wie I bei einer Größe von 107 cm : 39 cm : 13 cm. Der sich stark verbreiternde Fuß ist 4 cm breiter als die Armbreite. Um 1400. Beschädigungen und Abwitterungen sind an beiden Steinen, die in der Mauer kaum auffallen, nicht feststellbar' (Lit. W. Saal 1989)

*Schwertdarstellung
Auf das Schwert wurde bereits in vorchristlicher Zeit vor Gericht (Thing) geschworen bzw. der Eid geleistet. Als Gerichtszeichen wurde es im Mittelalter das Zeichen der Gerichtsbarkeit (Hochgericht) des weltlichen Adels, das todeswürdige Vergehen wie Mord, Notzucht, Raub, Verrat, Inzest, Falschmünzerei, Ehebruch, Meineid, Hexerei usw. verhandelte und nicht selten die Todesstrafe verhängte (wikipedia.org-wiki-Hochgericht). Steinkreuze mit derartiger Symbolik bezeichneten vermutlich ursprünglich jene Gerichtsstätten (Straßengericht) bzw. Richtstätten mit dem dazugehörenden Gerichtsfriede oder wurden an der Stelle eines todeswürdigen Vergehens zur Sühne gesetzt, das vor obiger Institution verhandelt wurde. Steinkreuze mit Schwertdarstellung stehen nicht selten an Gemarkungsgrenzen in der Flur - diese Kreuze werden warnend die Gerichtsbarkeit der anliegenden Grundherrschaften angezeigt haben (Verf.)

Quellangaben: Lit.: 1. Walter Saal, Steinkreuze und Kreuzsteine im Bezirk Halle, Halle 1989, S. 47, Nachtrag, Körbelitz I u. II, Kr. Burg m. 2 Foto Nr. 188/189 (Kopien), 2. Stephan Altensleben, Rätselhafte Steinkreuze - Die Entdeckung ihrer wahren Bedeutung, Langenweißbach 2023, Internet: 1. wikipedia.or-wiki-Liste der Kulturdenkmale in Möser, OT Körbelitz: 1. Breite Straße vor der Kirche, Kriegerdenkmal, ID 094 71345, Baudenkmal m. Foto v. 17.10.2016 (Kopie), Urheber: 'Radler59' (Eig. Werk) Liz.-Nr. CC BY-SA 4.0, 2. Breite Straße in der Kirchhofmauer, Kreuzsteine Körbelitz, ID 094 05588, Baudenkmal m. Foto v. 17.10.2016 (Kopie), Urheber: 'Radler59' (Eig. Werk) Liz.-Nr. CC BY-SA 4.0, 3. commons.wikimedia.org-wiki-Category: Kreuzstein-Körbelitz m. 2 Fotos v. 17.10.2016 (Kopie), Urheber: 'Radler59' (Eig. Werk) Liz.-Nr. CC BY-SA 4.0 

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