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Kronburg,  Lkr. Unterallgäu, A: OT Illerbeuren, westl. Ortsrand, bei Anwesen 'Illerstraße Nr. 1' (nahe des Ostufers der Iller bei der ausgegangenen Illerbrücke), Steinkreuz

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Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt), mächtiges, breitflächiges Steinkreuz lat. Form aus Tuffstein (Verf.)

Laut Liste der Baudenkmäler wird in unmittelbarer Nähe eine 'frühere Illerbrücke' erwähnt, die, wenn man von der ersten urkundlichen Erwähnung Illerbeuren als 'Puirra' am 26. Dezember 948 ausgeht, bereits wenig später errichtet worden sein dürfte. Das hier erhaltene Steinkreuz könnte damit in Verbindung stehen, denn nachweislich gab es im Mittelalter die sog. 'Brückengerichte', zugehörig zu den regionalen Zent- bzw. Hohen Gerichten, die an oder auf Brücken zusammentraten, tagten und bis hin zur Todesstrafe verurteilten. Das Steinkreuz wird den Verhandlungsort als Symbol des Gerichtsfrieden angezeigt haben (Verf.). Aus Würzburg ist z. B. folgendes bekannt: 'Den Namen 'Brückengericht' erhielt das Gericht vom Verhandlungsort, der im Freien auf der linksmainischen Seite der alten Mainbrücke gelegen war. Lediglich bei schlechtem Wetter diente der Schwarze Saal in der Saalgasse als Gerichtsort. Das Gericht tagte nach strengen Regeln, die bereits im 14. Jahrhundert schriftlich gefasst wurden. Die Verhandlungen wurden 12 mal im Jahr, meist am ersten Mittwoch des Monats um elf Uhr durchgeführt und mussten durch Ausrufen rechtzeitig bekannt gemacht werden. Vor Gericht standen hier Personen, denen „raub, brant, andere Blutsrach oder peinliche Handlung“ (Fries'sche Chronik), also schwere kriminelle Verbrechen zur Last gelegt wurden. Teilweise wurden Todesurteile direkt durch Sturz von der Brücke in den Main vollstreckt. Das Brückengericht war höchste Instanz der Zentgerichtsorganisation des Hochstifts. Unter Vorsitz des Schultheißen tagten die Schöffen des Würzburger Stadtgerichts gemeinsam mit auswärtigen Schöffen. Jedoch wurde die Instanz im 16. Jahrhundert insbesondere in Adelskreisen immer weniger akzeptiert. Das Brückengericht wurde schließlich zur Zeit der Grumbachschen Händel in den 1550er Jahren aufgelöst. Im Rückblick beschrieb das Domkapitel das Brückengericht als feines Kleinod ... bei dem Herren, Grafen und Adelige hätten erscheinen müssen' (Textkopie wuerzburgwiki.de-wiki-Brückengericht)

Quellangaben: Lit.: Internet: 1. wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Kronburg, OT Illerbeuren: Illerstraße 1 (bei der früheren Illerbrücke), Sühnekreuz, Tuffstein, um 1530, D-7-78-161-25 (o.F.), 2. google.com-maps-Illerbeuren-Street View (Kopie, bearb.)

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Kronburg B: OT Kardorf, westseitig am nördl. Ortsausgang der 'Hitzenhofer Straße', ca. 60 m nach Abzweig 'Platzwies' bzw. kurz vor der Straßengabel, 1 Steinkreuz, 1 hölzernes Marterl

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Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt)

Quellangaben: Lit.: Internet: 1. wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Kronburg, OT Kardorf: Hitzenhofer Straße, Sühnekreuz, Tuffstein, 1556; am Ortsausgang nach Hitzenhofen, D-7-78-161-31 m. Foto v. 11.3.2012 (Kopie), Urheber: 'Mogadir' (Eig. Werk) Liz.-Nr. CC BY-SA 3.0, 2. google.com-Kardorf-Street View v. Sept. 2023 (Kopie, bearb.)

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