kopie lit. r. h. schmeissner 1993 kopie lit. r. h. schmeissner 1993

Mintraching, OT Mangolding, Lkr. Regensburg, Ortskirche St. Peter und Paul, noch plastisch hervortretend, wenige cm in die innere Westwand des Kirchenvorbaues eingelassen, Steinkreuz

Maße: Höhe 1,15 m, Br. 0,62, T. ?, das arg verwitterte Denkmal aus Kalkstein verkörpert in seiner Gesamtheit eine Kreuzigungszene - der Gekreuzigte im vollplastischen Relief, beidseitig zu seinen Füßen, rechts und links des Kreuzstammes, wohl Maria und Josef, ebenfalls vollplastisch im Relief; sonst zeichen- bzw. inschriftslos (Verf.)

Um 1803 wird der Standort des Kreuzes nahe der Köpfstätte bei Haidau angegeben. Nach Ausbesserung der Straße wurde es in die Friedhofsmauer von Mangolding eingelassen, beim Abbruch derselben kam es schließlich in den Vorbau der Ortskirche (Mitteilung des Bürgermeisters von Mangolding im Juli 1973) (Textkopie Lit. Rainer H. Schmeissner, 1993)

Heinrich Doerfler schreibt in seiner Chronik (1973) über Haidau: ‘Die Richt- oder Köpfstätte, wo mit dem Schwert hingerichtet wurde, lag 100 m nördlich der Burg beim westlichen Ortseingang von Mangolding neben der Straße. Eine steinerne Kreuzsäule, die bis 1803 dort stand, ist noch heute im Eingangsvorbau der Mangoldinger Kirche zu sehen. Außerdem war noch ein Galgen vorhanden, ganz abgelegen in der südwestlichen Ecke der Mangoldinger Flur neben dem Lohgraben. Die alten Flurbezeichnungen ‘Armsünderweg’ und ‘Auf der Galgenloh’ erinnern noch daran’ (Textkopie Lit. R. H. Schmeissner, 1993)

Das Vorhandensein von Steinkreuzen an oder etwa am Wege zu Gerichts- bzw. Richtstätten gab schon immer Anlass zu Spekulationen über mögliche Verbindungen bzw. Zusammenhänge. Geht man davon aus, dass es gewollte Merkmale von Gerichtsstätten waren, kommen dafür nachstehende plausible Gründe in Betracht:           1. Das Steinkreuz bezeichnet die Gerichtsstätte, im Namen Gottes werden die Todesurteile gerechtfertigt und ausgeführt. Oft auf den Kreuzen vorkommende Darstellungen von Schwert oder Beil verweisen auf das zuständige Hoch- bzw. Blutgericht, Gericht über Leben und Tod.                                                                           2. Das Steinkreuz am Wege zur Richtstätte gibt dem Verurteilten die Möglichkeit für ein letztes Gebet oder vor einem ordinierten Amtsträger (Pastor) die Beichte abzulegen.                                                                                                                                                                                                                                                         Diese Interpretationen konnten bis heute wissenschaftlich nicht bewiesen werden (Verf.)

Steinkreuze als Gerichtskreuze

Karl Frölich, Eberhard von Künßberg, John Meier und andere Rechtshistoriker bzw. einschlägig rechtsarchäologisch orientierte Wissenschaftler stellten in ihren Schriftern deutlich heraus, daß Steinkreuze unter Umständen Gerichtswahrzeichen sein könnten. Es wäre verfehlt, eine kontinuierliche Fortentwicklung vom hölzernen bzw. steinernen Gerichtspfahl der Thingstätte bis zum Galgen in T-Form hier abfolgen zu lassen, auf die - zumindest naheliegende - Verwandschaft zum Marktkreuz muß verzichtet werden, da beide für die Oberpfalz in keiner Weise relevant sind. Soviel darf jedoch gesagt werden: aus dem niedersächsischen wie aus dem westfälischen Raum sind Beispiele bekannt, die auf eine Deutung Steinkreuz = Gerichtskreuz Bezug nehmen. Hier sei das häufig zitierte Coesfelder Marktkreuz genannt, das jedoch durch sein tatsächlich nachgewiesenes Rechtsbrauchtum völlig aus dem Rahmen fällt. Auch ist der Typus des Marktkreuzes nicht in direkte Verbindung mit unserer wohlbekannten und allerorts vorkommenden niederen Steinkreuzform zu bringen. Daß derartige Steine, d.h. 'niedere' Kreuze, Gerichtsplätze markieren oder am Wege zu solchen standen, wurde schon in den 'Deutschen Gauen' des Kuraten Frank aus Kaufbeuren postuliert. Die Verbindung mit einem Richtsplatz nahm in der Forschung eine zwar nicht sonderliche beachtete, aber dennoch nicht zu unterschätzende Stellung ein. Wie schnell alles auf einen Nenner gebracht wurde, zeigen folgende Zeilen: 'Sehen wir in der Nähe eines Ortes auf einer Bergkuppe eine Baumgruppe, so ist mit großer Sicherheit abnzunehmen, daß in dieser Baumgruppe sich auch ein Kreuz befindet. Meist handelt es sich bei derartigen Kreuzen um Galgekreuze oder Gerichtskreuze. Die Berge heißen auch zumeist Galgen- oder Gerichtsberge.' Gerichtslinde und Steinkreuz als zusammengehörige Gruppe nährten weiter den Gedanken an eine diesbezügliche Verwandschaft, und tatsächlich kennen wir aus dem westlichen Deutschland, aber auch aus anderen deutschsprechenden Gegenden Beispiele, wie etwa das 'Heidenkreuz' von Laer, oder die Kreuze von Horn (Lippe) und Versmold (Halle-W.).
Mit F. Mößinger, A. Nägele, K. Frölich und W. Brockpähler darf daher die Meinung vertreten werden, daß wohl vereinzelt Steinkreuze den Charakter eines Gerichtswahrzeichen, gleich welcher Form auch immer, angenommen haben könnten. Daß auch vereinzelt Kreuze am Wege zu Richtstätten gestanden haben, dürfte ebenfalls unbestritten sein, ihre Zahl scheint jedoch prozentual nicht ins Gewicht zu fallen. Der Rechtshistoriker K. Frölich meinte hierzu: 'Bei den Kreuzen am Weg zum Richtplatz könnte ... an eine sogenannte Armesünderbetstelle gedacht werden, bei der dem Verbrecher auf seinem letzten Gange nochmals Gelegenheit zum Beten oder Beichten gegeben wurde. Aus der Oberpfalz sind Gerichtskreuze, wie sie eben beschrieben wurden, nicht bekannt. Am ehesten könnte das Mangoldinger Steinkreuz (Lkr. Regensburg), das sich jetzt im Kirchenportal des leichnamigen Ortes befindet, in dieses Schema gepreßt werden, denn es soll ehedem am Weg nach Haidau, einer von alters her bekannten Gerichtsstätte, gestanden haben. Ob jedoch hierzu eine Beziehung besteht, bleibt dahingestellt.

(Textkopie Lit. Rainer H. Schmeissner, 1977, S. 115-117, nach Lit. Karl Frölich, Stätten mittelalterlicher Rechtspflege im niederdeutschen Bereich, Gießen 1946, 10, Eberhard von Künßberg, Rechtliche Volkskunde, Bd. 3, Halle/Saale 1936, 95 f, John Meier, Ahnengrab und Rechtsstein, Berlin 1950, 53 f, Wilhelm Brockpähler, Steinkreuze und Kreuzsteine in Westfalen, Münster 1963, S. 20/148-151, Marktkreuz Coesfeld, S. 59 Steinkreuz Versmold)

Quellangaben: Lit.: 1. Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, Regensburg 1977, S. 115-117, Steinkreuze als Gerichtskreuze (Textkopie), S. 217-218, Nr. R 22, 2. R. H. Schmeissner, Steinkreuze im Landkreis Regensburg, Regensburg 1993, S. 26 m. Abb. S. 83 (Kopie), S. 84, Blick vom Kirchenraum zum Vorbau (Kopie), daraus: 3. Heinrich Doerfler, 1100 Jahre Obertraubling (873-1973), Kallmünz 1973

Internet: 1. ...wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Mintraching, OT Mangolding: Kirchstraße 3, Kath. Nebenkirche St. Peter und Paul, Saalbau mit eingezogenem Chor und Halbwalmdach, Flankenturm mit Zwiebelhaube und Vorzeichen, 13. Jahrhundert, Verlängerung im Barock; mit Ausstattung; Steinkreuz, mit Kreuzigungsgruppe, Sandstein, spätgotisch, um 1500;Teilstück der Friedhofsmauer, wohl 17/18. Jahrhundert, Nr. D-3-75-170-10

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