standort

Stadtallendorf, OT Niederklein, Lkr. Marburg-Biedenkopf, westl. des Ortes an Straße nach Rüdigheim, ‘Sälzerkreuz’

steinkreuz niederklein andere seite

Maße ab Dogge (Basisplatte): Höhe 2.06 m, Br. 1,02, T. 0,27, das Sälzerkreuz genannte, mit got. Nasen an Kopf, Arme und Schaft verzierte Steinkreuz aus Sandstein gilt als höchstes Kreuz des Marburger Gebietes; es besitzt gefaste Kanten, auf der Vorderseite im Kreuzungsfeld und darunter im Schaft runde Vertiefungen mit Krampenlöchern ausgearbeitet, vermutlich Bildnischen; aus der Zeit der Verkoppelung (zusammenlegen von Grundbesitz innerhalb einer Gemeinde) ist der Flurname ‘beim steinernen Kreuz’ bekannt; das Denkmal wird in die zweite Hälfte des 15. Jh. datiert; im Volke hält sich die Überlieferung von einem Sälzer (Salzhändler, -sieder) der hier umgekommen oder ermordet wurde; im Gegensatz hierzu enthält die Karte des Amtes Amöneburg aus dem Jahre 1668 den Vermerk: ‘steinen Creitz Aldar Ein Geistlicher Gebliben’; da das Steinkreuz im Vergleich mit anderen Denkmälern des Gebietes auffallend aufwendig gestaltet ist, kommt diesem Vermerk mehr Wahrscheinlichkeit zu als der mündl. Überlieferung; der Weg zwischen Niederklein und Rüdigheim gibt ein Teilstück einer durch Hessen ziehenden Altstraße ab, die alte Handelsstraße Köln-Leipzig, auch Heidenstraße genannt (Verf.) 

Quellangaben: Lit.: 1. Heinrich Riebeling, Steinkreuze und Kreuzsteine in Hessen, Dossenheim/Heidelberg 1977, S. 116, daraus: 2. Frölich, Karl, Das Rätsel der Steinkreuze, 1950, S. 59, 3. Kehm, Wolfgang, Steinkreuze und Kreuzsteine im Gau Kurhessen, 4. Niemeyer, Wilhelm u. Friedrich Karl Azzola, Die alten Steinkreuze und Kreuzsteine im Stadt- und Landkreis Marburg, 1969, S. 37-74

standort eichholz

Cölbe, OT Schönstadt, Lkr. Marburg-Biedenkopf, ca. 1 km südl. des Ortes, 300 m östl. der B 3 (Chausseehaus) am Eichholz, am Feldrain auf der Höhe, ‘Hartmannkreuz’

steinkreuz schoenstadt andere seite
detail doggenverankerung

Obertägige Maße: Höhe 1,05 m, Br. 0,55 (0,80) T. 0,20, das durch Verlust eines Armes verstümmelte Steinkreuz aus Sandstein lat. Form ist zum Andenken an Hartmann von Fleckenbühl (Hof Fleckenbühl) genannt ‘Hartmann von Bürgeln’  gesetzt, der hier im März 1562 erschossen wurde; die leicht zu ergänzende, eingehauene Inschrift lautet: 

ANNO 156 (2) IM MONAT MARTIO IST DER EDLE UND ERN FEST HARTMANN VON FLECKENBVEL GNAT BIERGELN IEMERLICH ERSCHOSSE VND ERMORD WORDE

die Rückseite zeigt das Fleckenbühler Wappen im Relief, ein sog. Nackenjoch (Geschirr der Großzugtiere) das bis zum Aussterben der Familie (1796) unverändert blieb und heute offizielles Ortswappen von Bürgeln ist; der gut erhaltene Aufstellungsbefund, verankert in einer sog. Dogge, gibt hier ein besonders anschauliches Beispiel ab für diese Aufstellungpraktik zur Erhöhung der Standfestigkeit freistehender Flurdenkmale (Dogge: meist untertägig nicht sichtbare Sandsteinblöcke mit etwa passgenauem quadratischen Aushau zur Verankerung des Schaftes, s. Niederklein, Verf.)  

nach der Lit. K. Junk-H. Salz berichten örtliche Sagen von einem einarmigen Mann, der dort begraben liege oder von einem Ritter, dem durch seinen Bruder ein Arm abgeschlagen wurde; der frühere schulische Heimatkundeunterricht vermittelte den Abschlag des einen Kreuzarmes durch Blitzschlag; der angeblich wirklichen Überlieferung, obwohl auch keine Akten von einem Mordprozess aus dem Jahre 1562 existieren, liegt ein Schreiben von Wilhelm von Hatzfeld zu Fleckenbühl an den Landgrafen zugrunde, aus dem hervorgeht, dass es sich um einen Unglücksfall handelte und die beiden Fleckenbühler ‘Reisigen’ (berittene u. bewaffnete Knechte) unschuldig eingekerkert wurden; die auf dem Kreuz nur unvollständig lesbare Jahreszahl 156? ergänzt sich exakt aus einem rein zufälligen Fund in der alten Bürgelner Kirche: hier entdeckte man in einer dunklen Ecke die Grabplatte des zu Tode gekommenen mit der Inschrift: ‘1562 STARB DER EDEL VND ERNFEST HARTMAN VON FLECKENBIL GENANT BVRGELN’

der Zuname des Geschlechtes bezieht sich auf seinen Stammsitz der Bürgelner Burg; die Grabplatte steht derzeit in der neuen Bürgelner Kirche; das Hartmannkreuz wurde 1914 im Zuge der Verkoppelung (Zusammenlegung von Grundbesitz innerhalb einer Gemeinde) um etwa 50 m nach Westen, an den heutigen weglos unzugänglichen Platz am Feldrain versetzt, anbei eine Ruhebank (Verf.)

Quellangaben: Lit.: 1. Karl Junk-Heiner Salz, Steinmale im Burgwald, 2003, S. 90-91, 2. Heinrich Riebeling, Steinkreuze und Kreuzsteine in Hessen, 1977, S. 107-108, daraus: 3. Wolgang Kehm, Steinkreuze und Kreuzsteine im Gau Kurhessen, AGD-Archiv unveröffentl. Manuskripte, 4. Wilhelm Lange, Über Steinkreuze, 1909 u. Hess. Gebirgsbote, 1917, Nr.1-2, S. 130, 5. Wilhelm Niemeyer, Alte Steinkreuze am Wegesrand, KP 19.11.1960, 6. W. Niemeyer u. Friedrich Karl Azzola, Die alten Steinkreuze und Kreuzsteine im Stadt- u. Landkreis Marburg, ZHG 80 (1969) S. 37-74, Internet: 1. ...buergeln.de-Unser Dorf

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