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Vohenstrauß, OT Oberlind, Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab, A: nördl. Ortsausgang, nördl. des Friedhofes, im Bereich des Abzweiges des sog. ‘Kreuzweg’ (Reihe von Bildstöcken) zum Kalvarienberg von der ‘Dorfstraße’, Steinkreuz, Benennung: ‘Kreuzstein’ / ‘Schwedenkreuz’ (Lit. S. Kraus) 

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kopie r.h. schmeissner 1977

Obertägige Maße: Höhe 0,82 m, Br. 0,87, T. 0,25, zeichenloses Steinkreuz lat. Form aus Granit, das zwischen 1957 und 1977 im Bereich des Standortes mehrfach geringfügig versetzt wurde; der Sage nach soll hier ein schwedischer Offizier begraben sein (Verf. frei nach Lit. R. H. Schmeissner, 1977)

Quellangaben: Lit.: 1. Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, Regensburg 1977, S. 200-201, Nr. NEW 52 m. Abb. 21 (Kopie), S. 394, daraus: 2. Michel Hardt, Die Flurdenkmäler des Landkreises Vohenstrauß, 1961, S. 11, 3. Sepp Kraus, Das Geheimnis der Steinkreuze, in: Der Landkreis Vohenstrauß, München- Aßling 1969, S. 32-34 u. Herkunft und Alter der Steinkreuzsitte, in: Wie’s Daheim ist, 1962, Nr. 11

Internet: 1. ...wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Vohenstrauß, OT Oberlind: Am nördlichen Ortseingang beim ehemaligen Schulhaus, Steinkreuz, Nachmittelalterlich; Nr. D-3-74-162-94

kopie r.h. schmeissner 1977
kopie r. h. schmeissner 1977

Oberlind B-E (NEW 13-16): westl. von Vohenstrauß, im Waldgebiet Elm, vier sog. ‘Handkreuze’ an einem Wegestern, wo sich die Wege Oberlind-Roggenstein und Kleinpoppenhof-Neumühle / - Altenstadt kreuzen, NEW 16 (E) ca. 60 m südwestl. der Denkmalgruppe (günstig erreichbar: aus dem Ortsteil Unterlind Fahrstraße in Richtung Nordwesten folgen (‘Unterlind’), die Ortsverbindungsstraße Vohenstrauß-Leuchtenberg / NEW 52) überqueren und den Weg ca. 700 m zum Elm-Wald folgen und nach weiteren 500 m zum Standort am Wegestern)

Obertägige Maße: NEW 13: Höhe 0,76, Br. 0,36, T. 0,14, Granit, NEW 14: 0,53, 0,30, 0,21, Granit, NEW 15: 0,83, 0,70, 0,25, Granit, NEW 16: 0,56, 0,34, 0,19, Granit

Von den vier ‘Kreuzen’ kann lediglich NEW 15 als echtes Steinkreuz angesprochen werden. Bei NEW 13 könnte es sich eventuell um ein stark verstümmeltes Kreuz handeln, bei den anderen Steinen trifft dies mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu. Dadurch, daß die vier Steine als ‘Handkreuze’ allgemein Eingang in die Literatur fanden, sollen sie hier auch gemeinsam beschrieben werden. Ihr gemeinsames Merkmal ist eine eingehauene Hand (*die Rechte, die sog. ‘Schwurhand’). Bei NEW 13 ist sie bereits stark verwittert (37 cm groß, senkrecht), NEW 14 trägt die ausgestreckte Hand (28 cm) im Oberteil (im Kopfteil die wohl nicht originale Jahreszahl 1795), NEW 15, ein gut erhaltenes Steinkreuz, hat die Hand (37 cm) wieder senkrecht auf der Vorderseite eingraviert. Am Kopfteil findet sich die Jahreszahl 1764 (1767 ?), wohl nicht original und z. T. mehrmals verändert. Diese drei Steine stehen als eine Gruppe beisammen. Etwa 60 m s von den drei ‘Handkreuzen’ steht 10 m vom Kaimlinger Weg am Jungholz der vierte Stein, NEW 16, der, ähnlich NEW 14, im Oberteil eine nach rechts ausgestreckte Hand aufweist. (Textkopie Lit. R. H. Schmeissner, 1977)

*die Rechte, die sog. ‘Schwurhand’ - Deutung ‘Schwurhand’:

Folgt man der Annahme, dass die rechte Hand dargestellt ist, dann muss es sich um den Handrücken handeln, weil der Daumen links zu sehen ist (theoretisch käme auch die Innenseite bzw. Handfläche der linken Hand in Frage). Bekanntlich wird eine sog. Schwurhand stets mit der Handfläche zum Betrachter hin dargestellt. Von daher dürfte ein Zusammenhang mit der Problematik ‘Schwur-’ nicht in Betracht kommen. (Verf.) 

Nach Lit. Wilhelm Kalthammer werden Handdarstellungen auf Flurdenkmälern wie folgt interpretiert: Bereits im sog. ‘Sachsenspiegel’, das erste und berühmteste mittelalterliche deutsche Rechtsbuch aus dem 13. Jahrhundert, werden sog. ‘Scheidekreuze’ oder auch andere Steine diverser Form erwähnt, die Handdarstellungen aufweisen, die in Beziehung mit ‘Grenzen’, aber auch mit ‘Sühne’ aufgestellt wurden.

Grenz-Funktion:
Kreuze mit einer Hand beziehen sich auf den sog. 'Königshandschuh', als Wahrzeichen des 'Marktfriedens' (Gebiet der städtischen Gerichtsbarkeit, auch außerhalb der Stadtmauern - Weichbild) - im Grunde der Hinweis auf die vom König bewilligte richterliche Gewalt eines bestimmten eingegrenzten Gebietes ...'Gericht über Hals und Hand, auch dass man bei solchem Bilde, wie bei den Marksteinen, zurückweichen müsse und einem anderen nicht in sein Gebiet greifen dürfe' (L. Honemann, 1754)
Sühne-Funktion:
War ein Mord geschehen, so wurde dem Toten eine Hand abgeschlagen und solange in der Kirche aufbewahrt, bis sich die Sippe des Ermordeten mit dem Täter aussöhnen wollte. Die Tat mußte dann durch Geld- und Wachsspenden, Lesen von Messen und Setzen eines Steinkreuzes (Sühnekreuzes) gesühnt werden. In diesem Fall übergaben die Angehörigen des Ermordeten bei der feierlichen Aussöhnung auf dem Friedhof am Grabe die Hand des Ermordeten dem Täter, der sie dem Toten ins Grab legte. (Quelle: Verf. frei nach Lit. 1. Wilhelm Kalthammer, Steinkreuze und Kreuzsteine im Harz, Steinkreuzforschung - Studien zur deutschen u. internationalen Flurdenkmalforschung, Regensburg 1990, S. 18-19, Kreuze als Grenzzeichen im Harz m. Abb. 3, Kopie, Kreuz mit Königshandschuh, Sachsenspiegel u. S. 26, Die Hand des Getöteten, daraus: 2. Rudolf Leopold Honemann, Die Alterthümer des Harzes, Clausthal 1754)

Textkopien Lit. Rainer H. Schmeissner, 1977:

Bereits in der Geschichte von Leuchtenberg von Brunner (1862) finden die Elmwaldkreuze Erwähnung. Nach dieser Aufzeichnung sollen die Steine schon bei einer Grenzbeschreibung der Landgrafschaft um 1361 genannt worden sein, ebenso in einer späteren Grenzbeschreibung von 1582. (Demnach müßten die Jahreszahlen an den Steinen eine spätere Zutat sein). Allerdings fanden in allen Beschreibungen lediglich die Steine NEW 13-16 (also die Gruppe) Erwähnung. Im Mittelalter stießen tatsächlich an dem Punkt ‘Drei Kreuze’ drei Herrschaftsgebiete zusammen, nämlich die Landgrafschaft Leuchtenberg (w Teil), Herrschaft Waldau (n) und Pfalzgrafschaft Vohenstrauß (s). (Georg Brunner, Pfarrer v. Leuchtenberg, Geschichte v. Leuchtenberg u. der ehem. Landgrafen v. Leuchtenb., Amberg 1863, V. Pohl)

kopie r. h. schmeissner 1977 kopie r. h. schmeissner 1977
kopie r. h. schmeissner 1977
oberlind15
kopie w. kalthammer 1990

Quellangaben: Lit.: 1. Rainer H. Schmeissner, Steinkreuze in der Oberpfalz, Regensburg 1977, S. 183-187, Nr. NEW 13-16 m. Abb. 19-Die Gruppe der legendären Handkreuze im Elm (Kopie), S. 392, Abb. 20-Handkreuz im Elm (NEW 15). Hier soll es nachts umgehen (Kopie), S. 393, Abb. 21-Steinkreuz am Weg zum Kalvarienberg in Oberlind (Kopie), daraus: 2. Michel Hardt, Die Flurdenkmale des Landkreises Vohenstrauß, in: Steinkreuzforschung 17 (DSF) 1961, H. 2 u. Die Handkreuze von Leuchtenberg, in: (DSF) 5, 1937, H. 1/2, S. 26-28 (mit Nachtrag von Leonhard Wittmann, 28), 3. Sepp Kraus, Das Geheimnis der Steinkreuze, in: Der Landkreis Vohenstrauß, München-Aßling 1969, S. 32-34 u. Herkunft und Alter der Steinkreuzsitte, in: Wie’s Daheim ist, 1962, Nr. 11, 4. Bezirksamt Vohenstrauß, 84 m. Abb., 5. Sagen aus dem Elm, in: Die Oberpfalz (Heimatzeitschrift) 1938, S. 42 u. 1927, S. 131, 6. Deutsche Gaue 9, S. 177

Internet: 1. ...wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Vohenstrauß, OT Oberlind: Im Elmwald an einem Kreuzweg, Vier Steinkreuze, sog. Handkreuze, wohl spätmittelalterlich, rechtes Kreuz bezeichnet „1761“, jeweils mit eingemeißelter Hand, Nr. D-3-74-162-96

verf. eig. werk

c.2023  www.kreuzstein.eu

Neuer Stein mit Schwurhand bei Vohenstrauß entdeckt (NEW 83)

Am 19. April 1994 wurde ca. 4,6 km Luftlinie von den Handkreuzen im Elmwald entfernt, an der Kreisstraße Vohenstrauß-Böhmischbruck im Waldgebiet Penzach, ein weiterer Stein mit Handdarstellung entdeckt (linke östl. Straßenseite ca. 200 m südl. von Kilometer 11,5 am Abzweig einer Forststraße, am Hang eines Abflussgrabens). Der Stein befindet sich derzeit im Vorgarten des Heimatmuseums Vohenstrauß, 'Sophienstraße 9'

Obertägige Maße: Höhe 0,80 m, Br. 0,30, T. 0,22

Verf. frei nach Quelle: Internet: 1. ...heimat-now.de/d_bau_handkreuze.htm