kopie b. losch 1981

Obersontheim, Lkr. Schwäbisch Hall, A/B: östl. Ortsrand, nord- und ggü. südseitig an der 'Färbersteige' Richtung Hellmannshofen, unmittelbar östl. der Kreuzung mit 'Holunderweg' bzw. 'Tiefer Weg', 2 Steinkreuze (nur Foto B)

Obertägige Maße: A:(aktuell nicht bekannt), Steinkreuz aus Sandstein mit markant langem Querbalken und viertelkreisförmigen Kreuzarmwinkelstützen, beide Kreuze 1970 neu aufgerichtet, B: (aktuell nicht bekannt), Steinkreuz aus Sandstein mit gerundeten Balkenenden, das von seiner Form her älter als A zu sein scheint - die Kreuzform wird (nur) durch plumpe Ausrundungen der Arme erzeugt, auch handelt es sich um einen dunkleren Sandstein; im Kreuzungsfeld rundliche Eintiefungen, die als Abriebsmale deutbar sind, s. Einf.; das Denkmal wird mit dem Obersontheimer Sühnevertrag von 1448 in Verbindung gebracht (Verf.)

Ang. B. Losch, 1981: 'Standort: TK 6925 Obersontheim R 66530 H 35780 Flst. 1356a; R 66525 H 35820 VW bei Flst. 2458. Ca. 850 m östlich Ortsmitte bei fünffacher Wegkreuzung, links unterhalb und rechts oberhalb des mittleren Wegs Richtung Hellmannshofen. Beschreibung: Sandstein. Beim Kreuz links (I) sind Kopf- und rechtes Armende sowie Rückseite leicht beschädigt. - Bei (II) ist der eine Arm fast ganz, der andere zum Teil abgebrochen; die Kanten sind stark gerundet. - Beide Kreuze wurden 1970 neu aufgestellt. Maße: (I) Höhe 1,00 m, Br. 1,25, T. 0,18, (II) Höhe 1,15 m, Br. (0,50), T. 0,25, Form: (I) zeigt riesige Balken; Kopf in Höhe und Ansicht betont. Schaft noch breiter, außerdem nach links verschoben angesetzt. Deshalb differiert die ohnehin unterschiedliche Armlänge an Ober- und Unterkanten beträchtlich. In allen Winkeln einseitig oben 7-8 cm, unten 3-5 cm zurückgesetzte viertelkreisförmige Stützen. - (II) zeigt ebenfalls hohen Kopf (betont durch die fehlenden Arme); die Proportionen aber sind ausgeglichen. Datierung: (I) ca. 16. Jh., (II) ca. 15. Jh. Bei Kreuz II handelt es sich vermutlich um das Sühnekreuz aus dem Obersontheimer Totschlags-Sühnevertrag von 1448 (s. Übersicht). Volkstümliche Überlieferung: 'Auf der Höhe östlich vom Ort ist das hohe Kreuz, ein stehendes und auf der anderen Seite des Weges ein liegendes Kreuz. Diese sollen zum Andenken an Offiziere errichtet worden sein, welche im Dreißigjährigen Krieg fielen und beerdigt wurden' (Textkopie B. Losch 1981)

Übersicht (Auszug): 'Im Kreisgebiet ist ein Sühnevertrag erhalten geblieben, in dem sich die übliche Praxis des Totschlagsvergleichs niederschlug. Der genauen Beschreibung und Interpretation des Vertrags durch Kuno Ulshöfer (beim Ordnen der Urkunden des Haller Spitals aufgefunden; K. Ulshöfer: Die Totschlagsühnen des limpurgischen Vogts Seitz Künlin zu Obersontheim, Urkundenanhang - die Sühneurkunden. in: Das Kleindenkmal 4, 1980, Nr. 11) kann entnommen werden, daß Seitz Künlin 1448 in Obersontheim den Dorfbewohner Hans Leydig umgebracht hatte. Dieser hinterließ drei unversorgte unmündige Töchter mit Namen Mergelin, Kätterlin und Elslin. Vormund war der Bruder ihres Vaters, Burkhard Leydig, der im benachbarten Hausen wohnte und zusammen mit weiteren Verwandten für die Mädchen den Sühnevertrag vereinbarte. Als erste geistliche Buße mußte Seitz Künlin 'zum Lobe Gottes und zur Hilfe und zum Trost der seele des armen Toten' ein 'steynin crutze' nach den Angaben der Gegenpartei in Obersontheim setzen lassen. Dieses Kreuz ist vermutlich heute noch erhalten. Der Täter mußte zum anderen entweder selbst oder vertreten durch eine ehrbare Person zwei Wallfahrten unternehmen, die erste 'von hause aus zu unserer lieben Frauen gen Ache und zu dem ferren Sant Jos, die beyde uff einer fahrte'. Die zweite führte 'zu unserer lieben Frauen zu den Eynsiedeln'. Außerdem hatte der Täter zwölf Priester zu bestellen, 'die der seele zu troste halten sullen nemlich vier gesungen messe und acht gesprochen messe'. Fünfzig Männer mußten während der Messen, jeder mit einer einpfündigen Kerze in der Hand, über das Grab des Erschlagenen gehen. Das nicht verbrauchte Kerzenwachs und die übrigen Kerzen sollten die Verwandten der Kinder an sich nehmen und zum Seelenheil des Erschlagenen verwenden. 'Zu besserunge und für ihren (der Kinder) schaden' mußte der Täter 150 Gulden in zwei Teilbeträgen zahlen. Als Sicherung setzte er seine drei Güter in Obersontheim ein, darüber hinaus verbürgte sich sein Schwiegervater in Obersontheim für die Schuld. In einem Reversbrief von seiten der Hinterbliebenen, der dieselben Bestimmungen enthält, wurde der Totschlag als gesühnt und geschlichtet erklärt' (Textkopie B. Losch 1981)

Quellangaben:  Lit.: 1. Bernhard Losch, Sühne und Gedenken - Steinkreuze in Baden-Württemberg, Stuttgart 1981, S. 81/71, Obersontheim I, II m. Abb. 126 (Kopie II), S. 16, 2. Eva Maria Kraiss-Marion Reuter-Bernhardt Losch, Sühnekreuze in den Landkreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohe, Künzelsau 2001: Obersontheim, S. 84-85 m. 2 Fotos  

Internet: 1. ...stadtplan.net-Obersontheim, Lageplan m. Standortangabe

Obersontheim C: OT Herlebach, westl. des Ortes, südseitig an der 'Einkornstraße' Richtung Einkorn (Höhenzug) bzw. Hessental, ca. 550 m nach dem Ortsausgang bei südl. Wegabzweig, Steinkreuz

Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt), durch Abschlag eines Armes verstümmeltes schmalbalkiges Steinkreuz mit Kantenfasung; Ursache für abgeschlagene Arme ist möglicherweise ein Brauchtum bzw. Aberglaube - R. H. Schmeissner schreibt in seinem Handbuch 'Steinkreuze in der Oberpfalz' (1977) darüber folgendes: 'Volksglaube und Steinkreuzbrauch (S. 323-324): Volksmedizinische Bedeutung wird wohl auch das Armeabschlagen gehabt haben, denn nach alter Überlieferung mußte zu mitternächtlicher Stunde ein Stück vom Kreuz (bevorzugterweise der Arm) abgeschlagen werden. Dies trug man dann nach Hause und legte es dem Kranken aufs Herz (Bann innerer Krankheiten, Lit. L. Wittman: Steinkreuze im Volksglauben 4). Ob die vielen abgetrennten Kreuzbalken in der Oberpfalz von dieser Sitte herrühren, kann keineswegs mit Bestimmtheit gesagt werden.'; Beispiele in BW: Ölbronn, OT Dürrn, Sinzheim, OT Ebenung, Ettlingen, Heddesbach u.a.(Verf.)

Ang. B. Losch, 1981: 'Standort: TK 6924 Gaildorf R 59740 H 37150 VW 1, Flst. 630. Knapp 1 km außerhalb, links an der Straße zum Einkorn. Früher ca. 250 m weiter nordwestlich, jenseits vom Brühlbach an einem Fußweg. Beschreibung: Sandstein. Einarmig. Der erhaltene Arm und der Kopf sind an den Enden abgestoßen. - Das Kreuz wurde 1975 zerschlagen; darauf 1976 repariert und 1978 neu aufgestellt. Maße: Höhe 1,40 m, (Br. 0,50), T. 0,22, Form: Längsbalken in Höhe und Ansicht betont. Kantenabschrägung (7-8 cm). Datierung: ca. 15. Jh. Volkstümliche Überlieferung: Drei Ritter seien durchs Fischtal gezogen in Richtung zum Einkorn. In ihrer Begleitung habe sich ein Mädchen befunden, um das sie in Streit geraten seien, wobei sie sich gegenseitig schwer verletzt hätten. Sie seien schließlich an verschiedenen Stellen zusammengebrochen, wo dann jeweils ein steinernes Kreuz für sie errichtet worden sei. Diese Sage wird außerdem bezogen auf das Kreuz Obersontheim IV, auf das verschwundene Kreuz Nr. 24 von Oberfischach-Rappoltshofen (am Kirchenweg nach Rappoltshofen) sowie auf das Kreuz Schwäbisch Hall III' (Textkopie B. Losch 1981)

Quellangaben: Lit.: 1. B. Losch, 1981, S. 81 (o.F.), daraus: 2. Mitt. v. Karl Bernlöhr, Oberfischach, 1976, der sich um die Wiederauffindung des Kreuzes bemüht, 3. Emil Kost, Nachlaßsammelmappe, 1953
 
Internet: 1. ...stadtplan.net-Herlebach, Lageplan m. Standortangabe

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