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der Beamte ging am 3. September 1916 nachmittags auf Sauenjagd, etwa im Gebiet der Hallgarter Zange, und wollte noch am Abend zurückkehren; da er bis zum Morgen ausblieb begab sich noch am Vormittag ein großes Aufgebot von Forstbeamten und Nachbarn in das Gebiet, wo er nach genauen Angaben seiner Frau anzusitzen pflegte; schnell offenbarte sich, dass der Beamte einem Verbrechen zum Opfer gefallen war - etwa eine halbe Wegstunde von Hallgarten, im sehr hoch gelegenen Bergwald der H. Zange, wo auch heute eine Gedenktafel erinnert, s.l, wurde die auf dem Rücken liegende Leiche O. von zwei Winzern aufgefunden; daneben lag sein Gewehr und der von Schroteinschüssen durchlöcherte Uniformstrohhut, wobei an der Streuung eine Schussentfernung von 3-5 Schritt ermittelt werden konnte; in unmittelbarer Umgebung fand man in einem Eichengestrüpp einen Rehbock, der mit Schrot der gleichen Art erlegt wurde; in der Nähe, etwa 60 Schritt am Waldrand stand der Jagdstock des Ermordeten, worauf geschlossen wurde, dass sich O. hier befand als der Schuss auf den Rehbock fiel; wohl in der Annahme es habe ein Jagdpächter geschossen trat er nichts ahnend näher und traf plötzlich auf den Wilderer, der sofort schoss wobei sich auch aus dem Gewehr des Försters ein Schuss löste; ein später ermittelter Zeuge hatte mehrere Schüsse gegen 20.30 aus diesem Gebiet vernommen; auch wurden ringsum an den Bäumen des Tatortes anhand der Einschüsse wichtige Details über einen möglichen Tathergang gesammelt; zunächst wurden alle der Wilderei verdächtigen Personen der Umgebung in Augenschein genommen, doch lieferten sie zweifelsfreie Alibis; zufällig belauschte ein junges Mädchen während einer Eisenbahnfahrt ein Gespräch im Nachbarabteil, das den Förstermord zum Inhalt hatte, wobei auch der Name des Mörders fiel ‘... das hätte er nicht tun sollen, den Förster gleich übern Haufen schiessen’; sie informierte sofort die Polizei, die daraufhin den dringend tatverdächtigen Schlosser Ludwig K. festnahm; an seinem Halse stellte man eine frische Schussverletzung fest, die K. nicht erklären konnte; alsbald legte er im weiteren Verhör ein Geständnis ab, wobei er aber erklärte in Notwehr gehandelt zu haben; er räumte ein am Tatort zur bekannten Stunde gewildert zu haben und sei ohne Anruf beschossen worden, worauf er in die Richtung, aus der der Schuss kam, feuerte; dies wurde ihm anhand des Tatortbefundes widerlegt, da es sich um einen gezielten Kopfschuss aus kurzer Entfernung handelte, durch den O. zu Tode kam; er erhielt nur drei Jahre Gefängnis, meldete sich aber zwischenzeitlich zum Fronteinsatz, wohin er entlassen wurde |
Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.; Bildquelle Inschriftstafel: Jan Kretschmer, Oestrich |
Der Fall Josef M. - Mord an Revierjäger Kaspar Willi, Ittensberg, Bregenzer Wald, Vorarlberg |
W. trat am Sonntag, 6. Juli 1902 gegen 3.00 Uhr, einen Reviergang an und wollte zum Gottesdienst zurück sein, doch blieb er bis zum Abend aus; sofort wurde am Montag früh nachgesucht und etwa 10 Minuten oberhalb des Ortes auf einer Wiese fand man die Leiche mit dem Gesicht zur Erde liegend auf; neben dem Toten, dessen Schädel durch einen Schuss völlig zertrümmert war, lag das abgefeuerte Gewehr, etwa 20 Schritt bergauf der durchschossene Hut und sein Bergstock; an seinen Waden stellte man Fußtritte durch schwer benagelte Bergschuhe fest, worauf man auf einen Nahkampf schloss; am Morgen gegen 5.00 hörte ein in der Nähe wohnender Bauer zwei Schüsse fallen; der stets W. begleitende Hund tauchte am Sonntag Abend sichtlich erschöpft vor dem Wohnhaus des Försters auf, wobei festgestellt wurde, dass seine Leine zerbissen war; ein benachbarter Revierjäger gab an während gemeinsamer Reviergänge mit W. oft Spuren von Wilderei entdeckt zu haben; ihr gemeinsamer Verdacht richtete sich auf Kaspar M., und dessen Sohn Josef M., die des Wilderns bereits vorbestraft waren, doch reichten die Beweise für eine Anzeige nicht aus; da bekannt war, dass sie wegen der Vorstrafen dem Förster W. Rache geschworen hatten, wurden beide festgenommen; bei Josef M. wurden Kratzwunden an der linken Schläfe, sowie am Unterarm festgestellt, die jedoch bei Holz arbeiten im Wald entstanden seien; mittlerweile konnte die Herkunft eines kleinen Taschenmessers geklärt werden, dass unweit des Tatortes gefunden wurde - als in den Geschäften der Umgebung nachgeforscht wurde, bestätigte ein Kaufmann den Erwerb dieses Messers durch Josef M. vor kurzer Zeit; nach mehreren Vernehmungen gestand J. M. an dem Morgen allein gewildert zu haben und von W. mit Gewehr im Anschlag überrascht worden zu sein; als er nach Aushändigung seines Werndlstutzens sich von W. nicht schnell genug abführen ließ, trat dieser heran um Nachdruck zu verleihen; diese Nähe nützte er aus und es begann ein wilder Nahkampf in dessen Verlauf sich erst das Gewehr von W. entlud und darauf sein Stutzen, aus dem der tödliche Kopfschuss erfolgte; diese Version widersprach den Tatortumständen, denn keinesfalls lag ein Nahschuss vor, was zur Fortsetzung der Verhöre führte, doch blieb M. bei diesen Angaben; am 12. Dezember gelang es ihm aus dem Untersuchsgefängnis zu entfliehen und unterzutauchen; alle Behörden des In- und Auslandes wurden benachrichtigt und zahlreiche Polizei- und Forstbeamte durchstreiften die Wälder, durchsuchten abgelegene Almhütten, doch ohne Erfolg; dann erst nach neun Jahren, der Fall geriet schon in Vergessenheit, erhielt die Staatsanwaltschaft die Nachricht das der Gesuchte unter dem Namen Eberle bei einem Gipsermeister in Zürich arbeite; dort wurde er am 22. 2. 1911 verhaftet und ausgeliefert; im Juni 1911 verurteilte ihn das Schwurgericht wegen Totschlages zu fünf Jahren schweren Kerkers, verschärft durch Fasten und Dunkelzelle an jedem 6. Juli |
Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl. |
ungeklärter Fall - Mord an Hegemeister Julius Bartholomae, Fleisbach, Westerwald |
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Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl. |
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