letzte aufzeichnungen foerster perwein

Der Fall Michael F. - Mord an Jäger Perwein, Scheffau    (Österreich, Salzburger Land)

am Sonntag, 13. Oktober 1912, brach der Jäger Perwein zu einem längeren Reviergang im Gebiet um den Kuchlberg auf und wollte am Montag gegen Nachmittag in sein Forsthaus Scheffau zurückkehren, wobei er überfällig wurde; als er auch am Dienstag ausblieb informierte seine Frau die Forstverwaltung und eine sofortige Suchaktion blieb zunächst erfoglos; weder im Revier noch im Hüttenbuch der Jagdhütte, es fehlte der übliche Eintrag, fand sich eine Spur des Vermissten; am 23. Oktober, etwa 200 Schritt vom sog. Einserstand (Jagdstand 1) wurde der Bergstock von P. gefunden; ein ermittelter Zeuge wollte an jenem Sonntag drei Gewehrschüsse aus dieser Richtung vernommen haben; als weitere Nachsuchungen erfolglos blieben kam am erst am 23. Juni 1913 die entscheidende Wende; der erfahrene Jäger Wimmer entdeckte nahe eines hohen Felsens ein Zeichen besonderer Art, das nicht in das gewohnte Bild des Waldes gehörte - ein trockener Ast mit abgeschnitzten Enden lehnte an zwei mächtigen Tannen; er trat hinzu und entdeckte in Überkopfhöhe eine zusammengefaltete grüne Einbanddecke des Jagdschutzheftchens, die mit einem Holzpflöckchen an einer der Tannen befestigt war; als er den bereits arg verwitterten Umschlag öffnete steckte ein Notizbuchblatt mit folgendem Text drin, s.o.: ‘Ich beobachtete seit 1 Stund Wilderer, erkene den einen bestimt als den Holzknecht Valentin Simon der andere dekt sich imer, er dürfte der Steinberger Riapei in der Pustur sein, jetzt 1/2 8 gehe ich sie an - in Gottesnamen. 13. X. 12 Perwein’ 

die angegeben Personen wurden sofort festgenommen, gaben jedoch an am betrefflichen Tage zu Hause gewesen zu sein; nach sechswöchiger      U-Haft gestand der Rupert (Riapei) Steinberger die Mitwisserschaft des Mordes an Jäger P.; nach seiner Aussage ergab sich folgender angeblicher Sachverhalt: an jenem Oktobersonntag wilderte er zusammen mit V. Simon, Matthias H. und Michael F. wobei letztere zwei getrennt von ihnen, außer Sichtweite aufstiegen; plötzlich hörten sie einige Schüsse fallen, worauf etwa nach einer halben Stunde Michael F. völlig aufgelöst mit blutigem Gesicht und Hand erschien und berichtete er sei plötzlich auf P. gestoßen und habe ihn im sofortigen Schusswechsel durch einen Kopfschuss getötet; P. rief ihn an sprang hinter einen Baum und feuerte eine Schrotladung auf ihn ab, die ihn verletzte; als nach einer Weile P. hinter dem Baum hervorsah traf ihn seine tödliche Kugel; man brachte Michael F. nach Hause um ihn zu versorgen und dann gingen die drei Wilderer wieder hinauf zum angegebenen Tatort um die Leiche verschwinden zu lassen; in der Nähe fand sich ein Wurzelloch eines vom Sturm herausgerissenen Baumes, worin der Tote abgelegt und mit Steinen und Ästen bedeckt wurde; Jäger P. traf also unverhofft, als er V. S. und R. St. angehen wollte, auf M. H. und M. F. seinem Mörder; zunächst leugnete er jede Schuld, doch nach der Gegenüberstellung mit R. St. gestand er die Tat und führte am 9. September 1913 die Beamten an die Stelle des Wurzelloches; samt seiner Ausrüstung und Bekleidung fand man in der 1 m tiefen Grube die völlig skelettierte Leiche des Jägers Perwein, dessen Schädel aufgrund des abgefeilten Geschosses in 39 Teile zersprengt war; M. F. wurde wegen Totschlag zu sechs Jahren schweren Kerker verurteilt, verschärft durch einen Fasttag vierteljährig und Dunkelhaft am 13. Oktober, dem Mordtage jeden Jahres    

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

toedliche schussverletzung foerster braun

Der Fall Friedrich X. - Mord an Förster Wilhelm Braun, Oberkochen, Württemberg  

Förster Braun begann am 31. Juli 1926 gegen 17.00 einen Ansitz auf einen Rehbock in seinem Revier und gab seiner Frau an spät am Abend oder am anderen Morgen zurückzukehren; doch B. hatte dann in der Jagdhütte übernachtet und war bereits im Morgengrauen dem Verbrechen zum Opfer gefallen; durch sein dreistes Auftreten unmittelbar nach der Tat, verbunden mit der schnell erkannten Vorspiegelung falscher Tatortgegebenheiten, brachte sich der Mörder, der Steinbrucharbeiter Friedrich X., selbst in den Verdacht der Fahnder, worauf wenig später Festnahme und umfassendes Geständnis erfolgte; daraus ergab sich für die Beamten folgendes Bild des Tatherganges: im Morgengrauen jenen Tages traf B. auf einem Pirschwege nahe des Ansitzes auf X., der ihm sofort verdächtig vorkam und ihm vermeintlich unter der Jobbe ein zerlegtes Gewehr trug; B. ging mit vorgehaltem Gewehr Halt ! Hände hoch ! gegen X. an um in diesbezüglich zur Rede zu stellen, erhielt aber auf die Frage nach einem Gewehr eine abweisende Antwort; daraufhin beging B. eine Unvorsichtigkeit die er mit seinem Leben bezahlte - er trat an den Wilderer heran um mit einer Hand in die Jobbe zu fassen, die andere hielt den schussbereiten Drilling gegen den Gegner; blitzschnell nutzte X. die Gelegenheit dieser Körpernähe und riß B. das Gewehr aus der Hand, trat schnell zurück und in den Anschlag; B. völlig perplex sah nur noch seine Rettung in der Flucht, wobei er versuchte den nahen Waldrand zu erreichen um vielleicht auf dem dortigen Feldweg auf Menschen zu treffen; X. verweilte erst unschlüssig, setzte aber nach als B. etwa 30 m entfernt war; bereits außerhalb des Waldes nach 150 m kam der Verfolger auf ca. 20 m an den wehrlosen um sein Leben rennenden Beamten heran, spannte im Laufen die Hähne, blieb kurz stehen und feuerte beide Läufe, Kugel und Schrot gezielt auf sein Opfer ab; B. sank sofort tödlich getroffen zusammen; X. ging zurück in den Wald um seinen Komplicen, Schwiegersohn Y. zu treffen, der vorher von ihm etwas entfernt auf Pirsch war; als dieser nach den Schüssen ein vermutliches Reh wähnte erhielt er zur Antwort, dass es ein Förster war; beide schafften den Toten in den Wald, wobei sie der Teckel des Försters ständig laut bellend umkreiste; X. kam der Plan auf einen Unfall vorzutäuschen, bei dem sich B. von der Leiter stürzend mit seinem Gewehr erschoss; sie legten ihn unter der Leiter seines Hochstandes samt Hut und Drilling ab, fingen den Hund an der Leine ein, die er nachzog und befestigten sie am Gurt des Försters; dann gingen sie gegen 6.00 nach Hause und X. schlug seinen Kindern (Sohn 18, Tochter 13) vor mit ihm zusammen im Wald Beeren zu sammeln; natürlich lenkte er die Beerensuche so, dass unweigerlich der Tote durch seine Tochter, die auf den kläffenden Hund aufmerksam wurde, gefunden wurde; daraufhin ging er mit den Kindern zu Förster Häberle und meldete das angebliche Unglück; am Nachmittag trafen die Forst- und Polizeibeamten mit dem Zeugen X. am Hochsitz ein und begannen die Tatbestandsaufnahme, wobei schnell erkannt wurde, dass es sich nicht um einen Unfall und auch nicht um den Tatort handelte - ringsum an den Bäumen fand sich kein einziger Schroteinschuss und auch der waagerechte Schusskanal der Kugel im Rücken des Toten passte nicht in das Bild von Eigenverschulden; noch auffälliger war der angeleinte Hund am Toten, denn ein Förster besteigt nie mit seinem Hund einen Hochsitz, er ist immer unten in der Nähe angeleint; zunächst wurde der Schwiegersohn Y. festgenommen, da er den Forstleuten seit längerer Zeit des Wilderns verdächtig war und auch am Tage des Verbrechens mit Gewehr von einem Schäfer in der Umgebung gesehen wurde; am 16. August nach fortgesetzten Vernehmungen gestand Y. die Mitwisserschaft des Mordes an B.; Friedrich X. gab an aus Notwehr gehandelt zu haben, doch dagegen sprach nach Ansicht des Untersuchungsrichters die Art und Weise wie B. erschossen wurde; am 26. Oktober 1926 wurde F. X. vom Schwurgericht wegen Mordes zum Tode verurteilt, doch wurde das Urteil später zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe revidiert     

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

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