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Förster Braun begann am 31. Juli 1926 gegen 17.00 einen Ansitz auf einen Rehbock in seinem Revier und gab seiner Frau an spät am Abend oder am anderen Morgen zurückzukehren; doch B. hatte dann in der Jagdhütte übernachtet und war bereits im Morgengrauen dem Verbrechen zum Opfer gefallen; durch sein dreistes Auftreten unmittelbar nach der Tat, verbunden mit der schnell erkannten Vorspiegelung falscher Tatortgegebenheiten, brachte sich der Mörder, der Steinbrucharbeiter Friedrich X., selbst in den Verdacht der Fahnder, worauf wenig später Festnahme und umfassendes Geständnis erfolgte; daraus ergab sich für die Beamten folgendes Bild des Tatherganges: im Morgengrauen jenen Tages traf B. auf einem Pirschwege nahe des Ansitzes auf X., der ihm sofort verdächtig vorkam und ihm vermeintlich unter der Jobbe ein zerlegtes Gewehr trug; B. ging mit vorgehaltem Gewehr Halt ! Hände hoch ! gegen X. an um in diesbezüglich zur Rede zu stellen, erhielt aber auf die Frage nach einem Gewehr eine abweisende Antwort; daraufhin beging B. eine Unvorsichtigkeit die er mit seinem Leben bezahlte - er trat an den Wilderer heran um mit einer Hand in die Jobbe zu fassen, die andere hielt den schussbereiten Drilling gegen den Gegner; blitzschnell nutzte X. die Gelegenheit dieser Körpernähe und riß B. das Gewehr aus der Hand, trat schnell zurück und in den Anschlag; B. völlig perplex sah nur noch seine Rettung in der Flucht, wobei er versuchte den nahen Waldrand zu erreichen um vielleicht auf dem dortigen Feldweg auf Menschen zu treffen; X. verweilte erst unschlüssig, setzte aber nach als B. etwa 30 m entfernt war; bereits außerhalb des Waldes nach 150 m kam der Verfolger auf ca. 20 m an den wehrlosen um sein Leben rennenden Beamten heran, spannte im Laufen die Hähne, blieb kurz stehen und feuerte beide Läufe, Kugel und Schrot gezielt auf sein Opfer ab; B. sank sofort tödlich getroffen zusammen; X. ging zurück in den Wald um seinen Komplicen, Schwiegersohn Y. zu treffen, der vorher von ihm etwas entfernt auf Pirsch war; als dieser nach den Schüssen ein vermutliches Reh wähnte erhielt er zur Antwort, dass es ein Förster war; beide schafften den Toten in den Wald, wobei sie der Teckel des Försters ständig laut bellend umkreiste; X. kam der Plan auf einen Unfall vorzutäuschen, bei dem sich B. von der Leiter stürzend mit seinem Gewehr erschoss; sie legten ihn unter der Leiter seines Hochstandes samt Hut und Drilling ab, fingen den Hund an der Leine ein, die er nachzog und befestigten sie am Gurt des Försters; dann gingen sie gegen 6.00 nach Hause und X. schlug seinen Kindern (Sohn 18, Tochter 13) vor mit ihm zusammen im Wald Beeren zu sammeln; natürlich lenkte er die Beerensuche so, dass unweigerlich der Tote durch seine Tochter, die auf den kläffenden Hund aufmerksam wurde, gefunden wurde; daraufhin ging er mit den Kindern zu Förster Häberle und meldete das angebliche Unglück; am Nachmittag trafen die Forst- und Polizeibeamten mit dem Zeugen X. am Hochsitz ein und begannen die Tatbestandsaufnahme, wobei schnell erkannt wurde, dass es sich nicht um einen Unfall und auch nicht um den Tatort handelte - ringsum an den Bäumen fand sich kein einziger Schroteinschuss und auch der waagerechte Schusskanal der Kugel im Rücken des Toten passte nicht in das Bild von Eigenverschulden; noch auffälliger war der angeleinte Hund am Toten, denn ein Förster besteigt nie mit seinem Hund einen Hochsitz, er ist immer unten in der Nähe angeleint; zunächst wurde der Schwiegersohn Y. festgenommen, da er den Forstleuten seit längerer Zeit des Wilderns verdächtig war und auch am Tage des Verbrechens mit Gewehr von einem Schäfer in der Umgebung gesehen wurde; am 16. August nach fortgesetzten Vernehmungen gestand Y. die Mitwisserschaft des Mordes an B.; Friedrich X. gab an aus Notwehr gehandelt zu haben, doch dagegen sprach nach Ansicht des Untersuchungsrichters die Art und Weise wie B. erschossen wurde; am 26. Oktober 1926 wurde F. X. vom Schwurgericht wegen Mordes zum Tode verurteilt, doch wurde das Urteil später zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe revidiert
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