Der Tod des Jägers Karl Promberger im Kampf mit Wilderern am 1. Dezember 1932, Ebensee, Oberösterreich, Totes Gebirge

Die Jäger der Bundesforstverwaltung Ebensee bei Bad Ischl, der 28 jährige Karl Promberger und sein Kollege der 25 jähr. Josef Hirnböck befanden sich am 20. November, ein Sonntag, auf einem Schutzdienstgang am Schönberg im ‘Toten Gebirge’ nahe der Steiermark’schen Grenze, weil wiederholt am Hochkogel Schüsse gefallen waren. Gegen 7 Uhr nach Passage der Nestlerhütte beobachteten sie im Feuertal, Jagdbezirk Gimbach (Offensee) zwei auf Gams pischende Wilddiebe. Es gelang ihnen unbemerkt näher zu kommen und die völlig überraschten Wilddiebe festzunehmen. Mit gefesselten Handgelenken und ihrer Gewehre entledigt begannen die Beamten den Abtransport in Richtung Ebensee, doch schon nach 200 m des Weges gelang es einem der Beiden unbemerkt trotz gefesselter Handgelenke einen von den Beamten übersehenen Revolver aus der Hosentasche zu ziehen und sich blitzschnell umdrehend mehrere Schüsse auf die hinter ihm laufenden Beamten abzugeben. Hirnböck erhielt einen Streifschuss sein Kollege in Knie und Unterleib getroffen stürzte zu Boden, im gleichen Moment flüchteten die Verbrecher, auch schnell von Hirnböck abgefeuerte Schüsse auf die flüchtenden verfehlten ihr Ziel. Die Beamten konnten sich mit letzter Kraft zum Schutzhaus am Hochkogel schleppen, wo sie dann von einem Rettungstrupp in das Krankenhaus Ischl verbracht wurden. Prombergers Zustand verschlechterte sich noch durch eine Bauchfellentzündung worauf er am 1. Dezember verstarb. Durch genaue Personenbeschreibungen der Beamten wurden die Brüder Alois und Johann Wimmer wenige Tage nach später festgenommen, im Krankenhaus gegenübergestellt, worauf sie Geständnisse ablegten. Das Schwurgericht verurteilte den Pistolenschützen Alois W. zu 15 Jahren, Johann W. zu fünf Monaten schweren Kerkers.

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.    

kopie vs-gaissau.salzburg.at

Der Mord an Jäger Ruprecht Moser am 15. Dezember 1927, Vordersee, Salzburger Land

Am Vormittag jenen Tages befanden sich die Jäger Leonhard Radauer und Ruprecht Moser aus Langreit (nach vs.-gaissau.salzburg.at aus Faistenau und Vordersee) auf einem Dienstgang als oben am Ochsenbergköpfl zwei Schüsse fielen. Schnell stiegen sie auf und und stiessen in Richtung Kallersberg auf frische Fußspuren zweier Männer, denen sie unverzüglich folgten. Nahe der Eibeleckalpe holten sie zwei bewaffnete Wilderer mit schwarz gefärbten Gesichtern ein, worauf sich zunächst ein wilder Kampf Mann gegen Mann entwickelte, in dessen Verlauf schliesslich Jäger Moser durch einen tödlichen Schuss in den Hals zu Boden fiel. Radauer brachte in äußerster Bedrängnis seinem Gegner mit seinem Stossmesser mehrere Stichwunden bei, worauf nun beide Wilderer flohen. Am Platze blieb ein sog. englischer Lancasterstutzen zurück, eine Waffe, die sofort von herbeigerufenen Ermittlern als Eigentum des 37 jährigen Bauern Josef Höllbacher aus Gaissau identifiziert wurde, ein unter dem Spitznamen ‘Benauerbauer Höllbach’ bekannter Wilderer. Noch am späten Abend traf die Gendarmerie am Hause des Verdächtigen ein und fanden ihn von seiner Frau gepflegt schwer verwundet im Bett vor. Nach eindringlicher Befragung gab er seinen Komplizen als Mörder des Jägers Moser an, es war der 22 jährige Franz Schneitmann aus Gaissau, der ‘Vorderschönaubauernsohn’. Am 13. November 1928 standen beide vor dem Schwurgericht Salzburg und erhielten ein vierjährige schwere Kerkerstrafe wegen Meuchelmordes. Nahe der Örtlichkeit wurde ein Kreuz mit Inschriftstafel auf Natursteinsockel errichtet (am Fußweg zur Grünaualm, ausgeschildert mit ‘Moser-Denkmal’ von der Spielbergstr. nahe der Mautstelle Abzweig Eibleck/Ochsenberg) 

Text der Inschriftstafel: ’Ein christliches Andenken / an Herrn Moser Ruprecht / Jäger aus Vordersee / welcher im Reviere Kallersberg / unweit dieser Stelle am 15. Dezember 1927 / von einem Wilderer erschossen wurde / R.I.P.’

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.,                        Internet: 1. ...vs-gaissau.salzburg.at, daraus Kopie

Mord an Förster Johann Stangel am 11. Mai 1937 am ‘Hohen Mandling’, Niederösterreich

Der Beamte stieß in den Bergwäldern auf einen Wilderer mit rußgeschwärztem Gesicht, der einen schussbereiten Stutzen trug. Auf Anruf ging dieser sofort in Anschlag und es beiden Waffen wurde gleichzeitig ein Schuss abgegeben, Förster und Wilderer brachen zusammen. Der Sohn des Försters hörte die Schüsse und eilte hinzu, fand den Wilderer sterbend vor, der später als ein Bergmann aus Grünbach am Schneeberg erkannt wurde. Sein Vater wurde sofort mit Brustschuss in ein Krankenhaus gebracht, wo er auch an seiner schweren Schussverletzung starb.

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

Ungeklärter Todesfall des Forstgehilfen Karl Wustrack im Oktober 1919, Brügge, Kreis Soldin (bis 1945 Preuß. Provinz Brandenburg, Westpommern, heute Polen, Mysliborz)

Der 25 jährige, kurz vor seiner Heirat stehende K. Wustrack, folgte einer Einladung seines Jugend- u. Kriegskameraden Landwirt u. Gutsbesitzers W., der in Glasow wohnte, für eine Jagd auf Rehwild, wohin er am Montag den 13. Oktober mit dem Fahrrad seiner Braut aufbrach. Erst zwei Tage später stellte man das Ausbleiben fest und sein Bruder Wilhelm fuhr nach Glasow um Nachfrage zu halten. Das Verhalten und die Aussagen von W. kamen Wilhelm sonderbar vor, angeblich sei Karl allein am nächsten Morgen mit der Büchsflinte in das Blattseebruch am Lübbesee gegangen. Nach Aufforderung zur Nachsuche fanden Helfer vier Meter neben dem Blattseegraben den Vermissten in einer großen Blutlache tot auf. Anhand von Fußspuren, die auf ein Überspringen des Grabens hindeuteten und die Lage des abgeschossenen Gewehres zum Toten hielt es keiner der Beteiligten für nötig die Polizei oder das zuständige Amtsgericht zu benachrichtigen. Der Tote wurde mit einem Wagen in seinen Heimatort verbracht, erst danach benachrichtigte seine Schwester die Polizei in Soldin. Zum Leichenfundort entsandte Beamte konnten sich kein Bild des Geschehens mehr machen, ein Arzt, der die Leiche im elterlichen Hause untersuchte, stellte ein Schussverletzung von vorn fest, die zum Tod führte. Die Leiche wurde freigegeben und beerdigt, doch gleich nach der Beerdigung tauchten verschiedene Gerüchte und Vermutungen in der Umgebung auf, so solle der Feldhüter R. am Abend des 13. Oktober vom Gutsverwalter ein Gespann verlangt haben, weil er jemand angeschossen habe, der unten im Bruch liege. Dem stand die Aussage des 17 jährigen Knechtes des Landwirts W. gegenüber, der angab, dass der Forstgehilfe noch am anderen Morgen bei ihm im Stall war, die aber durch die Abhängigkeit zum Arbeitsgeber nur unter Vorbehalt vermerkt wurde. Die Beobachtung eines 10 jährigen Jungen kam am 19. Okt. zur Anzeige, dass Wustrack sein Freund W. und noch zwei Männer am besagten Tage gemeinsam zur Jagd gingen, wobei sie die Jagdgrenze überschritten und im Soldiner ‘Rehnitzbruch’ ein Reh schossen. Dies habe auch der Feldhüter R. beobachtet. Der Forstgehilfe soll dann am nächsten Morgen nochmals allein mit dem Hund von W. in den Bruch gegangen sein und dabei angeschossen worden, worauf er im Gehöft von W. verstarb und nachts habe man die Leiche an den späteren Fundort gebracht. Feldhüter R. bestätigte, dass er die vier Männer gesehen hatte und gab an auf weitere zwei Wilddiebe getroffen zu sein. Sie weigerten sich ihre Waffen abzulegen, worauf er auf die Flüchtenden einen Schrotschuss abgab. W. sagte aus, dass sein Freund am anderen Morgen allein in den Bruch gegangen und habe dann zwei Schüsse gehört. Indessen untersuchte der Bruder Wustracks die Kleidungsstücke des Getöteten genauer und fand zur Überraschung ein rückenseitiges Einschussloch im Lendenbereich von Hemd und Joppe, worauf am 20. Okt. die Leiche exhumiert wurde. Es wurde ein Durchschuss eines abgefeilten Mantelgeschosses von hinten, von schräg unten nach oben festgestellt, damit konnte ein Unglücksgfall, wie er angenommen wurde nicht vorliegen, wohl aber die Möglichkeit von einem hinter ihm gehenden Jagdgenossen versehentlich abgegeben. W. und Feldhüter R wurden zunächst festgenommen, doch konnten keinerlei Waffen dieser verwendeten Munition gefunden, obwohl angeblich W. vorher mehrere Gewehre besass. Sie wurden deshalb nach kurzer Zeit entlassen, sowie auch den zwei anderen Jagdbeteiligten nichts nachgewiesen werden konnte. Der Fall K. Wustrack konnte nicht aufgeklärt werden         

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

Ungeklärter Todesfall des Försters Karl Lahne am 24. Oktober 1924, Rittergut Mötzow (Domstiftsgut ?) Beetzseeheide, Lkr. Potsdam-Mittelmark, Brandenburg/Havel

An diesem Sonntag Nachmittag beobachteten der Gutsförster K. Lahne und der Hilfsförster Kalka auf der Feldmark einen Mann, der bei ihrem Erscheinen mit dem Fahrrad die Flucht ergreifen wollte. Kalka fuhr mit seinem Rad hinterher und stellte den Mann, der ihm sofort einen kräftigen Stoss vor die Brust versetzte. Er hatte Angelgerät dabei und war offensichtlich ein Wildfischer. Schnell eilte Lahne hinzu, der gleich einen Faustschlag in das Gesicht bekam. Der Festgenommene mit angeblichen Namen Cepinski, benahm sich weiterhin äußerst renitent und die Beamten beschlossen ihn zum Gutsverwalter zu bringen. Als Karka sich einige Meter seitwärts zu seinem Fahrrad begab krachte ein Schuss, er drehte sich schnell um und sah, dass der Festgenommene seitlich am Boden lag und den Gewehrkolben des Försters Lahne wegdrückte, dieser hielt seine Waffe am Lauf, der auf seine Brust zeigte. Mit den Worten ‘Ich bin getroffen’ taumelte er zurück und setzte sich am Grabenrand nieder. Während Karka sich um ihn bemühte floh der Täter auf seinem Fahrrad. Lahne verstarb auf dem Wege in das Krankenhaus, wobei es versäumt wurde ihn nach dem Tathergang zu befragen. Die Kriminalpolizei Brandenburg teilte mit, dass ‘Cepinski’ mit dem 26 jährigen Steindrucker Erich D. aus Brandenburg identisch ist. Nach seiner Festnahme bestätigte er den Vorfall, stellte aber in Abrede die Schuld am Tode des Försters zu tragen, der Schuss habe sich von allein gelöst als ihn Lahne mit dem Kolben einen Stoss versetzte, der ihn zu Boden warf. Der genaue Tathergang konnte nicht geklärt werden, D. wurde von der Anklage der Tötung des Beamten freigesprochen aber wegen Wildfischerei bestraft.  

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

Ungeklärter Todesfall des Landwirt Hermann Walter am 2. April 1932, Ober-Hartmannsdorf, Kreis Sagan, Schlesien (bis 1932 Reg.-Bezirk Liegnitz ab 1945 zu Polen)

An jenem Sonntag gegen 4 Uhr früh begab sich der 52 jährige H. Walter in das von ihm betreute Revier Sorau. Als er nicht zurückkehrte suchten Angehörige und Nachbarn das Revier ab und fanden ihn noch am Abend am waldrand erschossen auf. Es handelte sich um einen Nahschuss aus dem eigenen Gewehr, eine Doppelflinte, das rechts neben der Leiche lag, der unterhalb der linken Brustwarze eingedrungen war. Für die Ermittler war jetzt der Zustand des Gewehres und die Lage der ausgeworfenen Patronenhülsen wichtig. Rechter Hahn gespannt, der Lauf war leer, linker Hahn war abgezogen, im Lauf befand sich eine abgeschossene Patronenhülse (Aufschrift: ‘Weidmannsheil, Rottweiler Kaliber 16’). Beim Absuchen der Umgebung wurde 3 Meter neben dem Toten eine Patrone gleichen Fabrikats gefunden, eine weitere ca. 25 Meter entfernt im Wald und 10 Meter vom Wege. Beide Schrotschüsse wurden in nordöstliche bzw. nördliche Richtung abgefeuert, wovon die Einschläge im lichten Baumbestand zeugten. Spuren eines Kampfes konnten nicht gefunden werden. In den Polizeiunterlagen finden sich Lageskizze und Foto bzgl. Lage des Toten zum Weg, die Schussrichtungen von den Fundorten der Hülsen. Die Ermittler fanden keine Ansatzpunkte zur Aufklärung des Falles.

kopie lit. o. busdorf leiche h. walter kopie lageskizze lit. o. busdorf

Im Revier wurde viel gewildert, auch Holzdiebe trieben ihr Unwesen, Stoff für weitere Spekulationen im Umfeld des Ortes bot der zu Tode gekommene selbst, der sich seiner Frau und Bekannten gegenüber in der letzten Zeit merkwürdig und sonderbar verhielt. (öftere lange Wirtshausgänge, starrsinnig am Tisch, grußloses Verhalten ggü. Bekannten und Verwandten usw.). Von daher wurde auch ein Selbstmord nicht ausgeschlossen, dem nicht selten unsinnige Taten vorausgehen, wie sinnlos umherlaufen oder in diesem Fall mit Schüssen auf sich aufmerksam machen. Letzte Option war die Annahme, dass eventuelle Gegner ihn mit dem eigenen Gewehr erschossen hatten, der Fall konnte nicht geklärt werden. 

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

c.2016 www.kreuzstein.eu