Thurnau (Markt), OT Putzenstein, Lkr. Kulmbach, A: ca. 250 m nordwestl. des Forsthauses Putzenstein (Putzenstein Nr. 2) am Waldrand, der von der Straße Felkendorf-Pleofen (KU17) auf der Höhe, westl. (links) einer Feldscheune, nach Norden verläuft, nach ca. 110 m im dichten Niederholz (ca. 800 m südöstl. von Felkendorf) |
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Obertägige Maße: Höhe 0,70 m, Br. 0,40, T. 0,35, der ‘Butzenstein’ genannte Kreuzstein aus Sandstein zeigt auf der Vorderseite (west) ein seitlich versetztes längsorientiertes lat. Balkenkreuz (H. 0,43, Br. 0,19) im Relief sowie darunter die eingerillte Jahreszahl ‘1615’; Rückseite ein springender Hirsch im Relief, dessen Kopf bereits abgewittert ist; südseitig über die gesamte Fläche folgende eingehauene Inschrift: ‘1611 DEN ZO. / NOVEMBER / WART ALDA / PAVLVS / SEU / DELMAIER / ERSCHOSSEN / F GG’ |
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(lochartige Vertiefung als Abriebsmal deutbar, s. Einf. Verf.) |
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andere Seite (nord): ‘IST VON / DEM FOER / STER JOHAN / KOPP WIEDER / VMB RENOVIERT / WORDEN / 16. AP: ANNO / 1711’ |
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das Denkmal wurde also 4 Jahre nach dem Mord an Paulus Sedelmeier errichtet; der Bayreuther Heimatkundler Georg Regler stellte 1932 Nachforschungen an und fand in den Neudrossenfelder Sterbematrikeln vom Jahre 1611 unter Nr. 62 folgenden Eintrag: ‘Paulus Settelmeyer, Butzförster zu Limmersdorf, im Wald von einem Wildschütz erschossen, allhier auf sein Begehr begraben, 24. November’ |
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im Volksmund halten sich mehrere Sagen - zwei Jäger oder auch Wilderer mit dem Namen Butz und Stein sollen sich erschossen haben, daher der Name Butzenstein, nach anderer soll der Förster dem Steinmetz bei der Renovierung aufgetragen haben ‘putz den Stein’, von daher der Putzenstein |
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nach Aussage des bei der Besichtigung des Steines zufällig in der Nähe anwesenden derzeitigen Grundbesitzers (Landwirt) stand der Stein ursprünglich ca. 60 m weiter nördl. kurz vor dem Abzweig eines Weges hinab in den Grund des Höhgrabens in Richtung Felkendorf vom Weg, der vom ausgegangen Haus Putzenstein Nr. 1 (nahe der Feldscheune) nach Norden führte, heute ebenfalls überpflügt; weil bei der Feldbewirtschaftung hinderlich versetzte er den Kreuzstein vor einigen Jahren an den derzeitigen Standort neben den Grenzstein von 1772 (Markgraftum Bayreuth-Kulmbach/Grafschaft Giech) |
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diese, im Bereich verlaufende Grenze an der sich der Kreuzstein befindet, nahe des einst nur aus zwei Häusern bestehenden Weilers Putzenstein, geht auf die Anfänge der Herrschaft Thurnau bis in das 13. Jh. zurück; 1539 wurde das Halsgericht bis zu den ‘vier Marterseulen’ zugestanden (s. Thurnau), 1566 übernahmen Herren von Giech und derer von Künßberg gemeinsam die Herrschaft; aus dieser Zeit stammen die ersten Grenzsteine mit dem Künßberg Wappen; wegen ständiger Streitigkeiten mit dem Markgraftum Bayreuth-Kulmbach schlossen beide Parteien 1699 einen neuen Vertrag, wobei 45 Centsteine gesetzt wurden; seit 1731 waren die Grafen von Giech die alleinigen Herrscher und ließen besonders 1772 sehr aufwendige Grenzsteine setzen, die sie, außer jener von 1699, durchnummerierten; Grenzstein No. 137, das gräflich Giech’sche Wappen mit je zwei Schafscheren und je ein Schwan über Eck, darunter GG (Grafschaft Giech) / PJ (Patrimonium Judicium); andere Seite der gevierteilte Hohenzollernschild der Markgrafschaft Kulmbach-Bayreuth, darunter BC (Brandenburg / Culmbach); linke Schmalseite Forstamtnummer 769 |
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Quellangaben: Lit.: 1. Karl Dill, Flurdenkmäler im Landkreis Kulmbach, Lkr. Kulmbach 1984, S. 111, Nr. 155 u. S. 151-154, Nr. 214 (Grenzsteine Thurnau), daraus: 2. Georg Regler, Oberfränkische Heimat, Beilage der Oberfr. Zeitung, Bayreuth 1932-35, Internet: 1. ...wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Thurnau, OT Putzenstein: Flurnummer 70, Kreuzstein, mit Inschrift 1615, Nr. D-4-77-157-131 |
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Putzenstein B: Limmersdorfer Forst, ca. 1,5 km nordöstl. des ehem. Forsthaus Putzenstein (Putzenstein Nr. 2), am Waldweg, der vom Forsthaus zunächst 500 m nach Osten verläuft, dann 1,0 km nach Nordosten, ‘Weinreichs Grab’ (derzeit kein aktuelles Foto verfügbar) |
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Maße: Höhe 1,10 m, Br. 1,35, T. 0,63, das mit einem Sarkophag vergleichbare Grabmal aus feinkörnigem Sandstein mit giebelförmiger Deckplatte zeigt auf der zum Weg abgewandten Seite folgende eingerillte, einst mit schwarzer Farbe nachgezogene Inschrift: |
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‘Hier ruhet der Königl. Preuß. Feldjäger Carl Weinreich aus Berlin gebürtig und ihm zur / linken sein treuer Begleiter der redliche Bauersmann Philipp Pfaffenberger. Es zeichnete sich / ersterer in jeder Lage sowohl als Militär Person in Campagne wie auch als Beaufsichtigter / der hiesigen Forstei beständig ganz vorzüglich als ein brauchbarer Mann aus welches beider noch mit / durch die Art seines Todes und vieler von ihm vollführter Forst Culturen unter welchen auch die / Erlenpflanzung im Seren Loche zu zählen ist hervorgehet. / Am 4t Mai 1806 zu früh giengen beide wie gewöhnlich aus um denen einländischen Wilddieben / von welchen man bei der Märkgräflichen Regierung nie etwas gehört sondern sich erst von der / Zeit an nach dem nach solchen nicht mehr geschoßen wurde hier in Menge eingestellt hatten / nachzustellen wurden aber von solchen Mehrern durch Vier Flintenschüße im Beersteig / beim Kreuzstein ermordet in Begleitung des Forstmeisters v. Bothmer + Forstverwal- / ter Frank und der ganzen Gräflich Giechschen löblichen Jägerei aus Thurnau / als eine besondere Ehrenbezeugung die in der Art nur einen guten Forst / Weidmanne als Weinreich war wiederfahren kann am 9tn May 1806 im / Wald unter diesen schönen Buchenbaume beerdigt’ |
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Quellangaben: Lit.: 1. K. Dill, 1984 s.o. S. 111-113, Nr. 156 m. Abb. (Kopie) |
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Putzenstein C: ca. 2 km nordöstl. von B in Richtung Neudrossenfeld, Waldflur ‘Beersteig’, wenige Meter östl. eines Waldweges; ‘beim Kreuzstein ermordet’ bezieht sich auf das hier befindliche kleeblattförmige Steinkreuz aus Sandstein (H. 0,70, Br. 0,60, T. 0,22) in einem Rondell aus Sandsteinen; Vorderseite mit Inschrift: ‘Hier / an dieser Stätte / ist ermordet worden / der Feldjäger Weinreich / und / Bauer Pfaffenberger / den 4. Mai / 1806’ |
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rückseitig ein Metallkreuz (H. 0,57, Br. 0, 37) in Form eines eisernen Kreuzes eingelassen; das Steinkreuz ist in den Landkarten als ‘Weinreichstein’ eingetragen Quellangaben: Lit.: 1. K. Dill, 1984 s.o. S. 112-113, Nr. 157 |
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