Ravensburg, Lkr. Ravensburg, A: OT Aulwangen, nordöstl. des Ortes 'im Dickenwald', rechts am Weg nach Berg, um 1981 liegend vor Ort (günstig erreichbar: bei bzw. ggü. Anwesen 'Aulwangen Nr. 21' ist der Fahrstraße in südöstl. Richtung ortsauswärts zu folgen, die alsbald nach links schwenkend nach ca. 300 m eine Feldwegkreuzung erreicht, wo der Weg nach links, in nordöstl. Richtung, nach ca. 600 m im Wald zum Standort an einer Wegkreuzung führt), Steinkreuz |
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Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt, derzeitige Situation nicht bekannt), verwittertes Steinkreuz lat. Form aus Kalktuff (Verf.) |
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Ang. B. Losch, 1981: 'Standort: TK 8123 Weingarten R 43300 H 96430, Flst. 397. Rechts am Weg nach Berg im 'Dickenwald', etwa 100 m von der Markungsgrenze entfernt. Beschreibung: Kalktuff, verwittert. Balkenenden leicht beschädigt. Liegend. Maße: Höhe 1,15, Br. 1,10, T. 0,37, Form: Lange, kräftige Balken; Querarmlänge und Längsbalkenansicht betont. Datierung: ca. Ende 15./16. Jh. Volkstümliche Überlieferung: Es soll aus dem Dreißigjährigen Krieg stammen. Dort sei einer umgebracht worden' (Textkopie B. Losch 1981) |
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Quellangaben: Lit.: 1. Bernhard Losch, Sühne und Gedenken - Steinkreuze in Baden-Württemberg, Stuttgart 1981, S. 327, Ravensburg I, Stadtteil Aulwangen m. Abb. 555 (Kopie), S. 70, daraus: 2. M. Johner, Über die Kreuzsteine des Bezirkes Ravensburg, in: Landsch. u. Kultur Bez. Ravensburg II, 1929 |
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Ravensburg B: OT Greckenhof (Schmalegg), nach gesicherter Information derzeit am östl. Ortsrand der Gemarkung Greckenhof, auf Privatgrundstück, ursprünglich im Waldgebiet östl. des Ortes, Abt. 'Steghölzle', um 1981 liegend vor Ort, Steinkreuz |
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Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt, derzeitige Situation nicht bekannt), Steinkreuz vermutl. aus Sandstein (Verf.) |
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Ang. B. Losch, 1981: 'Standort: TK 8123 Weingarten R 41580 H 95940, Flst. 424. Südöstlich vom Ort im Wald, Abt. 'Steghölzle'. Beschreibung: Vermutlich Sandstein, verwittert. Balkenenden beschädigt. Liegend. Maße: Höhe 0,80 m, Br. 0,83, T. 0,21, Form: Kräftig. Querbalkenlänge betont. Datierung: ca. 15./16. Jh. (wird mit dem Sühnevertrag von 1447 in Zusammenhang gebracht). Volkstümliche Überlieferung: Ein Bauer, der vom Ochsenmarkt in Ravensburg zurückkam, wurde erschlagen und seines Geldes beraubt; Übersicht: Der Ravensburger Leibeigene Ulrich Mädler von Greckenhof (Gemeinde Ravensburg) schwor 1447 Urfehde (Frieden erhalten) nach Totschlag an dem Ravensburger Knecht Friedrich Ortlieb. Der Täter wurde für fünf Jahre über den Umkreis von vier Meilen hinaus verbannt, Ein Sühnevertrag ist nicht überliefert' (Textkopie B. Losch 1981) |
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Quellangaben: Lit.: 1. B. Losch, 1981, S. 324/327-328, Ravensburg II, Stadtteil Greckenhof (o.F.), daraus: 2. M. Johner, Nachlese zur Kreuzsteinforschung, in: Landsch. u. Kultur im Bez. Ravensburg, 1931, Nr. 3, 3. Josef Schmid, Das schöne Schmalegg, Ravensburg 1963, S. 75 |
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verschwundene Steinkreuze: |
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Verzeichnis: 'Über das Sühnekreuz aus dem Vertrag von 1390 zwischen den Herren von Bodmann und der Stadt Ravensburg ist nichts bekannt - Vier Totschlag-Sühneverträge, die sich auf das Stadtgebiet beziehen, sind in vollen Wortlaut erhalten geblieben. Der älteste betrifft die Sühne von 1390 zwischen den Herren von Bodmann (Landkreis Konstanz) und der Stadt Ravensburg wegen Totschlags an Itelhans von Bodmann. Die Stadt Ravensburg wurde zur Stiftung von ewigen Messen und zwei Kaplaneien verpflichtet, zu einer Begräbnisfeier in Baindt, wohin der Erschlagene zuerst geführt worden war, zu der Stiftung einer ewigen Jahrzeit dort sowie zur Stiftung einer ewigen Jahrzeit in Salem (Bodenseekreis), dem Begräbnisort, und eines ewigen Lichtes am Grab. Alle, die am Totschlag gewesen, sollten eine Wallfahrt (vermutlich Jerusalem) unternehmen. Die Ravensburger sollten eine gemauerte Kapelle, acht Schuh weit und zehn Schuh lang, und ein steinernes Kreuz mit dem Wappen des Erschlagenen am Ort der Tat errichten. Sie sollten denen von Bodman drei Jahre lang nicht feindlich sein, und Bürgermeister, Rat und Zunftmeister hatten zu schwören, daß ihnen der Totschlag leid und ohne ihr Wissen geschehen sei. Damit sollten die Parteien versöhnt sein. |
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Quellangaben: Lit.: 1. B. Losch, 1981, S. 324, Übersicht, daraus: 2. Anton Nägele, Über Kreuzsteine in Württemberg und ihre Bedeutung, in: Württ. Jahrbücher für Statistik und Landeskunde, 1913, S. 401, 2. Franz Remlinger, Alte Sühnekreuze im Kreis Ravensburg (bearb. v. Karl Friedrich Eisele, vorgesehen zur Veröffentlichung), 1981 |
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