'Freiung' bedeutet Befreiung vor rechtlicher Verfolgung, ein Privileg, dass aufgrund von Rechtsbrüchen Verfolgte hier innerhalb der Freiungsgrenzen Asyl in Anspruch nehmen konnten. Sie waren damit einer strafrechtlichen Verfolgung entzogen. Dies beugte insbesondere Schnelljustiz, wie im Fehdewesen möglich, oder Blutrache vor. In einigen Fällen hatten Rechtsbrüchige tatsächliche Verfolger und waren erst mit Überschreitung der Freiungsgrenzen, die z. B. mit Grenzsteinen sichtbar markiert waren, vor ihnen sicher. Damit war die Freiung auch ein besonderes rechtliches Privileg kleiner Herrschaften, ebenso wie beispielsweise die Niedere Gerichtsbarkeit oder die Blutgerichtsbarkeit und stand unter kaiserlichem Schutz. Die Freiung galt in der Regel nicht bei einzelnen besonders schweren Vergehen. Freiungen gab es vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert und wurden dann erst im Sinne der Gleichheit vor der Justiz, einer festen Prozessordnung und einem gewandelten Rechtsbewusstsein abgeschafft. Freiungen konnten einzelne Anwesen wie Burgen, Klöster und Pfarrhöfe (Remnatsried) betreffen, das Asylrecht meist ganze Ortschaften, wobei beide Privilegien an die jeweiligen Inhaber bezahlt werden mußten (Verf. frei nach wikipedia.org-wiki-Freiung)
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