Der Mord an Polizei-Hauptwachtmeister Rohrmann am 25. Januar 1930, Kottenheim, Kreis Mayer-Koblenz, Rheinland-Pfalz

Der als Jagdaufseher tätige Beamte liess gegen 17.30 Uhr seinen Kollegen, den Jagdaufseher Weiler in Thür benachrichtigen, er habe beim ‘Reginaris Brunnen’ (heute R. Mineralquellen Gmbh Mendig, südl.Ortsrand von Thür) zwei Wilderer beobachtet und wolle sich dort mit ihm treffen. Weiler eilte hinzu und traf R. schwerverwundet in einem Raum des Betriebes an, wohin ihn Büroangestellte getragen hatten, als sie draußen einen Schuss und Hilferufe hörten. Schnell wurde ein Arzt und der Pfarrer herbeigeholt, denen der Sterbende detaillierte Angaben über den Tathergang und die Täter machen konnte, wonach es sich um einen großen und einen kleinen Mann handelte, die in Richtung Niedermendig geflüchtet seien, die er glaubte als die Wilddiebe H. uns St. erkannt zu haben. Nach der Einlieferung in das Krankenhaus verstarb der Beamte. Bei der Klärung dieses Falles spielte eine besondere Tatwaffe die entscheidende Rolle - ein zerlegbares Gewehr - dessen Kolben am Tatort aufgefunden wurde. Die polizeibekannten Verdächtigen wurden sofort festgenommen, ihre Wohnungen durchsucht, wobei jedoch die fehlenden Teile nicht gefunden werden konnten und wieder freigelassen, nachdem auch die Alibis überprüft wurden. Die Ermittler überprüften ohne Erfolg weitere Personen, da ging am 28. Januar eine vertrauliche Mitteilung an Polizei-Kommisar Lieser in Mayen ein. Ein Wilddieb gab an sein Komplize G. aus Obermendig sei im Besitz einer solchen Waffe, ein einläufiges Lefaucheux-Hahngewehr, das er genau beschrieb. G. wurde sofort festgenommen und gab an die Waffe zwei Tage vor dem Mord an seinen Komplizen Kr. verkauft zu haben, der ebenfalls festgenomen wurde. Am Mordtage hätte ihm Kr. aufgeregt gestanden den Rohrmann erschossen zu haben. Als diese Ausage Kr. vorgehalten wurde gestand er die Tat. Sein Komplize An. wurde wegen Wilderei bestraft und er erhielt vom Schwurgericht am 11. April 1930 eine 12 jährige Zuchthausstrafe.       

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

Tod der Ehefrau des Rittergutsbesitzer von Hennings am 21. November 1931, Rittergut Buggow bei Anklam, Vorpommern

Ein in Deutschland äußerst selten vorgekommenes, fast unbekanntes Wildererwerk ist das Anbringen einer sog. ‘Legbüchse’, dem ein Mensch zum Opfer fiel. (Selbstschussanlage) Ein Gewehr wird an einem Baum befestigt und mit Zweigen verblendet. Ein dünner Seidenfaden am Abzug der Waffe wird über den Wechsel gespannt und an einem Baum in der Nähe befestigt. Läuft nun ein Wild über den Wechsel berührt es den Faden und der Schuss löst sich. Etwa 500 m nördlich vom Gute liegt in einem dichten Waldkomplex die Erbbegräbnisstätte der Familie von Hennigs. An jenem Tage befanden sich die Eheleute, der Kutscher und die Gutssekretärin auf dem kleinen Friedhof um die Gräber in Ordnung zu bringen. Als dann die Ehefrau einige Meter abseits im Wald frisches Tannengrün holen wollte, krachte plötzlich ein Schuss, worauf sie schreiend zu Boden fiel. Geistesgegenwärtig spannte der Kutscher den Gaul aus und ritt zum Gute um Hilfe zu holen, wo er dem Förster zurief er möge zum Friedhof eilen. Telefonisch verständigte er einen Arzt. Die schwerverletzte Frau wurde in das Krankenhaus gebracht, verstarb jedoch noch in der Nacht. Bereits am nächsten Tag wurde ein Gutsangestellter festgenommen, dessen Fingerabdrücke auf dem vorgefundenem Gewehrkolben nachgewiesen wurden, sowie auch in dessen Wohnung gleichartiger Seidenfaden gefunden wurde. Er legte ein Geständnis ab und wurde am 21. Januar 1932 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl., Internet:    1. ...natur-im-glas.de-Buggow

Der Mord an Förster Paul Fischer am 3. September 1916, Sigmaringen, Baden-Württemberg

Nach einem Hinweis des Bahnhofsvorstehers einen verdächtigen Schuss im Waldteil ‘Fraustock’ des städtischen Forstes gehört zu haben, eilte der 48 jährige F. gegen 9 Uhr in diese Richtung. Eine halbe Stunde später hörten Forstarbeiter einen weiteren Schuss - Förster F. kehrte aus seinem Revier nicht zurück. Am anderen Morgen fand ein Suchtrupp auf einem Waldwege eine mit Reisig abgedeckte große Blutlache, von der eine Schleifspur in das dichte Unterholz führte. Hier lag der durch massive Gewalt schrecklich zugerichtete tote Beamte, der zwei Messerstiche in das Herz aufwies, sowie mehrere Schäge, die Hinterkopf und Nasenbein völlig zertrümmerten. Sein Drilling, Stock und Messer fehlte, doch fand man am Kampfplatz eine abgeschossene Patronenhülse, die aus dieser Waffe stammte und ein eigenartiges Holzstück, das als Gewehrkolben einer selbst gebauten Stockflinte identifiziert wurde. F. schoss also auf seinen Gegner, worauf in der Annahme der oder die Täter seien dadurch verletzt worden, alle Krankenhäuser, Apotheken und Ärzte erfolglos konsultiert worden sind. Nach bebilderten und genauen Beschreibungen der vermissten und aufgefundenen Relikte in der Tageszeitung, meldeten sich mehrere Zeugen, die ein solches Gewehr einem Konrad X. zuordnen konnten, ohne es jedoch bei der Hausdurchsuchung zu finden. Als die Ermittler dann an eingeschickten Kleidungsstücken menschliche Blutspuren nachwiesen, wurde X. sofort verhaftet. Obwohl er alles leugnete verurteilte man ihn zu 5 Jahren Gefängnis, wogegen er auch auf jegliche Rechtsmittel verzichtete     

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

Der Mord am Forstgehilfen Alois Filser am 20. Mai 1919, Michelbach, Bayern (Alzenau oder Freystadt ?)

Auf dem Nachhauseweg hörten zwei junge Landwirte gegen 20 Uhr mehrere Schüsse in der Nähe am Waldrand fallen und gingen diesen nach. Dort fanden sie den am Boden stöhnenden durch Brustschuss schwerverletzten F., der sogleich in ihrer Gegenwart verstarb. Seine Doppelflinte lag daneben, wie später ermittelt, wurden beide Läufe abgefeuert, der Beamte versuchte gerade die Waffe nachzuladen. 30 m entfernt lag ein halbaufgebrochener Rehbock, ein Messer und Patronenhülsen, die Bäume in diesem Bereich waren durch die Schroteinschüsse der Beamtenwaffe gezeichnet. Die beiden eilten in den Ort und holten Hilfe, doch die bereits angebrochene Dunkelheit verhinderte weitere Nachsuche. Als am anderen Morgen die Landjäger das Umfeld des Tatortes durchstreiften fielen plötzlich drei Schüsse hintereinander, dort fanden sie den Mörder des Beamten schwerverletzt am Boden liegen, der ihre Stimmen gehört hatte und damit auf sich aufmerksam zu machen, da er zu verbluten drohte. Es handelte sich um den 23 jährigen mehrmals wegen Wilderei vorbestraften Wilddieb K. Vor Gericht gab er an aus Notwehr geschossen zu haben, er wurde wegen Totschlags zu lebenslänglichen Zuchthaus verurteilt   

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

Der Mord an Förster Müller am 1. November 1925, Alt-Kupp, Groß Döbern (Dobrzen Wielki) Kreis Oppeln, Oberschlesien (Polen)

An jenem Sonntag gegen 5 Uhr begaben sich die Wilderer Karl und Erich D. auf dem Gestellweg zwischen Jagen 85 und 86 in das Revier um dann ab hier auf getrennten Wegen zu wildern. Nach kurzer Zeit hörte E. zwei Schüsse fallen und nahm an sein Bruder habe ein Wild erlegt. Am Platze fand er seinen schwerverletzten Bruder mit Schrotschuss im Gesicht und einige Meter weiter den tot auf seinem Jagdstock sitzenden Förster Müller. Mit großer Mühe schleppte E. seinen Bruder in die elterliche Wohnung um dann einen Arzt zu holen. Schnell hatte sich Kunde von der Ermordung des Beamten herumgesprochen und die Ermittler erkannten die Verbindung zum verletzten Wilddieb. Die Brüder gestanden die Tat in allen Einzelheiten. Das Schwurgericht verurteilte E. wegen unberechtigten Jagens und unbefugten Waffenbesitz zu 6 Monaten Gefängnis, K., der sein Augenlicht verloren hatte, wegen Totschlags zu 10 Jahren Zuchthaus 

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

Der Mord an Revierförster August Wecke am 21. Dezember 1924, Güterverwaltung Ober-Ellguth, östl. von Breslau (Ligota Gorna, Wroclaw) Niederschlesien, Polen

An jenem Sonntagmorgen ging der stets pflichtgetreue und tüchtige 50 jährige Forstbeamte in sein Revier und wurde später in der Hasenheide mit Brustschuss tot aufgefunden. Seine abgeschossene Doppelflinte lag neben ihm, etwa 10 m weiter in einem Graben 2 Patronenhülsen und markante Blutspuren, sowie die sichtbaren Schroteinschüsse an den Bäumen aus der Beamtenwaffe. Schnell war klar, dass der Wilderer auch verwundet sein musste. Der Polizeikommissar ließ sofort alle bekannten und vorbestraften Wilddiebe der Umgebung in Augenschein nehmen und hatte damit schon am nächsten Tag Erfolg. Als bei dem 23 jährigen Hermann Sch. eindeutige Schussverletzungen an Kopf, Schulter und Nacken festgestellt wurden, klickten die Handschellen und er gestand die Tat. Das Schwurgericht verhengte im April 1925 wegen Mordes eine lebenslängliche Zuchthausstrafe 

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

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