Der Mord an Forstaufseher Theodor Roth am 27. Mai 1902, Oberförsterei Neunkirchen, Friedrichsthal, Saarland |
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Dieses Verbrechen konnte Dank des mit viel Geschick und großer Ausdauer agierenden Polizeiwachtmeister Wolf aus Friedrichsthal nach wenigen Monaten aufgeklärt werden, wobei die Schlüsselpositionen Mitwisserschaft, Gerüchteküche und fragwürdige Alibis die entscheidenden Rollen spielten. |
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Gegen 18 Uhr begaben sich nach einem verdächtigen Schuss im Revier R. mit einem Forstmeister und dessen Lehrling in den Wald zwischen ‘Geisheck’ und der Grube Bildstock (Bergwerk, Ortsteil von Friedrichsthal) worauf sie sich dann aus drei verschiedenen Richtungen anpirschten. Plötzlich fielen nahe des Forstmeisters drei schnelle Schüsse, als jener hinzueilte, fand er R. schwerverwundet stöhnend halb im Wasser des Heinitzbaches liegen. Während der Forstmeister aus dem nahen Bergwerk Hilfe holte, hielt der Lehrling bei dem Sterbenden Wache. ‘Er war stärker als ich ... es ist aus ... nicht mehr fragen’ waren seine Worte im schwindenden Bewusstsein. Noch vor dem Erreichen des Krankenhauses verstarb der Beamte im Krankenwagen der Grube Bildstock. Der Tote wies neben einem Brustdurchschuss zahlreiche Messerstiche an Kopf und Oberkörper auf, sein Gewehr war abgeschossen und aus der Nachforsche am Kampfplatz ging ein Schusswechsel mit anschliessendem Nahkampf hervor, hier wurde auch eine 30 cm lange sog. Selbstspannerpistole, Nr. 500, gefunden, die vom Täter wohl zurückgelassen wurde. Die Waffe stammte, wie Wolf später ermittelte, von der Fabrik Will aus Zella-Mehlis und wurde von einer Firma in Nordheim vertrieben, die auf Nachfrage angab, dass ein 24 jähriger Bergmann namens |
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Peter Poth, wohnhaft bei Friedrichsthal, eine solche Waffe gekauft hatte. Er wurde darauf festgenommen und Zeugen gaben an - es war eine Belohnung von 800 Mark zur Ergreifung der Täter ausgesetzt - dass jener mit seinem Freund, dem Bergmann Valentin K., oft im Revier des R. gesehen bzw. vermutlich beim Wildern unterwegs waren. Beide verstrickten sich immer mehr in widersprüchliche Aussagen, auch traten nun Mitwisser auf, denen die beiden die Tat erzählten und schliesslich gelang es Wolf den K. zu einer Aussage zu bewegen, worauf P. einräumte aus Notwehr auf den Forstbeamten geschossen und eingestochen zu haben. Er wurde vom Schwurgericht am 14. Oktober 1902 wegen Totschlags zu 14 Jahren und zwei Monaten Zuchthaus verurteilt, kam aber vorzeitig 1912 aus der Haft, weil er sich für den bevorstehenden Kriegsdienst bewarb. Nach dem 1. Weltkrieg heiratete er und lebte mit seiner Frau namens Ida in einem kleinen Haus ‘im Winkel’ in Bildstock, bis zu seinem Tode 1960 (Quelle: ...meinsaarland.de-Förster Roth) |
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Der obeliskartige Gedenkstein steht in Richtung vom alten Forsthaus Bildstock zum Hoferkopf an einem schmalen Wege unter der Hochspannungstrasse, nahe des Heinitzbaches (ca. 700 m östl. der Grundschule Bildstock, ‘Hoferkopf-Schule) und zeigt die Inschrift: ‘Hier fiel am 27. Mai 1902 in treuer Ausübung seiner Berufspflicht der königliche Forstaufseher Theodor Roth’ |
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Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verlages, Internet: 1. ...meinsaarland.de-Förster Roth, 2. ...saarbruecker-zeitung.de-Saarland-Neunkirchen-Der Mord an Förster Roth, SZ vom 7. Januar 2012 |
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Der Mord an Bauer Alois Schiefer am 4. Dezember 1924, St. Michael im Lungau, Salzburger Land |
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A. Schiefer, der Pächter der Gemeindejagd des Ortes, begab sich gegen 16 Uhr in sein Revier um einen Hasen zu schiessen, kehrte aber bis 21 Uhr nicht zurück, entgegen seiner Gewohnheit, worauf sich seine Frau mit dem Hund auf die Suche machte. Am Hollerberg schlug das Tier plötzlich an und am Waldwege lag der tote Ehemann durch Schussverletzung im Bauchbereich, neben ihm sein Gewehr. Die schnell herbeigerufenen Gendarmeriebeamten stellten sogleich im Schnee gut verwertbare Fußspuren fest, die zunächst in einem etwa 600 m weiten Kreis im Wald wieder zurück auf den Waldweg führten und sich dann verloren. Als dann im Umfeld des Weges gesucht wurde, konnte die gleiche Fußspur wieder weiter verfolgt werden. Sie führte bis zu einem Holzlagerplatz oberhalb des Königsgutes. Hier wurden am 6. Dezember die beiden Knechte, der 21 jährige Sebastian Pf. als Täter und Johann S. als Mitwisser verhaftet, die anhand ihrer Waffen überführt werden konnten. Pf. bekam wegen Totschlags vier Jahre schweren Kerker |
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Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verlages |
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Der Mord an Revierjäger Matthias Erlbacher am 20. Mai 1920, Kraubath an der Mur, Steiermark, Österreich |
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An jenem Sonntagabend gegen 18.30 ging der Jäger in sein Revier und war seit dieser Zeit abgängig, obwohl schon tags darauf das Revier in allen Richtungen durchstreift wurde. Erst am 2. Juni fand der Bauer Max R. im Gebüsch am Kapellgraben, zwischen seiner Wiese und dem Walde, die Leiche des erschlagenen Jägers, der auch eine Schussverletzung am Knie aufwies. Daneben lag sein Gewehr und Bergstock. Zunächst wurden einige Verdächtige verhaftet, darunter der 25 jährige Holzknecht Anton G. und der 21 jährige Knecht Franz B., die sich gegenseitige Alibis gaben und sogar der Bauer R., doch alle wieder freigelassen. Für die Öffentlichkeit schien der Fall eingestellt, doch insgeheim setzten die Forst- und Gendarmeriebeamten ihre Nachforschungen unvermindert weiter und sammelten wichtige Indizien. Nach zwei Jahren wurde der Knecht B. vollkommen überrascht erneut festgenommen und gestand nach mehrstündigem Verhör Mitwisser des Mordes durch seinen Freund G. zu sein. Dieser wurde festgenommen und Gestand die Tat, worauf er am 14. Januar 1922 vom Schwurgericht zu vier Jahren schweren Kerkers verurteilt wurde |
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Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verlages |
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Der ungesühnte Mord an Hegemeister Heinrich Maul am 15. Juli 1921, Försterei Wenings, Gedern, Wetteraukreis, Hessen |
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Der bereits pensionierte 73 jährige H. Maul kümmerte sich nach über 35 Jahren Verwaltung der Försterei Wenings noch immer, jedoch ohne Amt, um sein Revier. Entgegen seiner Gewohnheit am Vormittag in das Revier zu gehen, unternahm er an jenem Abend einen Kontrollgang ohne Waffe, von dem er nicht zurückkehrte. Die besorgten Angehörigen suchten vergeblich die ganze Nacht und erfuhren am anderen Morgen von einem Mädchen, das Vieh hütete, sie habe den Beamten gegen 19 Uhr auf einer Wiese beim Wolfshain gesehen. Dort fand man dann auch M. tot auf dem Rücken liegend mit Schrotschuss in der linken Brust und versäumte es aber den Tatort abzusperren, alle Spuren wurden von den Suchenden vernichtet. Trotz ausgesetzter Belohnung und intensiver Nachforschungen der Beamten im Kreise der Verdächtigen konnte der Mord nie aufgeklärt werden. Ist der alte Hegemeister einem kaltblütigen Racheakt zum Opfer gefallen ? |
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Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verlages |
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Der Mord an Forstaufseher Albin Walther aus Möhrenbach am 5. September 1909, fürstliche Forsten Schwarzburg-Sondershausen, Thüringer Wald |
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Im Wildgatter, ein mehrere Förstereien umfassende eingezäunte Waldabteilung im Bereich Wohlrosetal des Langenwiesener Forstes (östl. von Ilmenau) wurden im Herbst 1909 wiederholt Wilddiebe gespürt. An jenem Sonntagabend gegen 19.30 Uhr hörte der 57 jährige W. einen verdächtigen Schuss aus Richtung der sog. ‘Wolfsgrube’ fallen und ging diesem nach. Wie sich später herausstellte war der Schuss vom Jagdherrn selbst abgegeben worden, der hier in Begleitung des Oberförsters einen Hirsch erlegte. Auf dem Wege dorthin traf W. plötzlich auf zwei Männer, die in der Dämmerung mit schweren Rücksäcken unterwegs waren. Er stellte sie, worauf einer in eine nahe Dickung flüchtete und hinter einem Baum sein Gewehr schussbereit machte. W. erkannte die Gefahr, umschlang den anderen von hinten und drehte ihn in diese Richtung als Schutzschild. ‘Schiess nicht !, du triffst mich sonst’ rief jener, sowie auch der Beamte dem Wilderer zurief nicht zu schiessen. Der Gegner hätte nun fliehen können, doch schlich er sich unbemerkt von der Seite an, sprang auf den Weg und schoss auf den Beamten aus nächster Nähe, der sofort zu Boden fiel. Schwer verletzt klammerte er sich noch an den Beinen fest, dass sogar dessen Hosen zerrissen ist, jetzt flohen beide auf getrennten Wege nach Hause. W. war nicht mehr in der Lage sich fortzubewegen, hatte aber den Hund des Oberförsters bei sich, der nun Standlaut gab. Als dann ein Forstaufseher den in der Nähe erlegten Hirsch holen wollte, vernahm er sofort den Laut des Hundes und fand auf dem Wege unweit der ‘Schwarzen Brücke’ seinen sterbenden Kollegen. W. konnte noch eindeutige Angaben machen, besonders den Glasbläser August Lutz erkannt zu haben, der auf ihn geschossen hatte und verstarb nach dem Abtransport mit Hilfe herbeigeholter Holzarbeiter in der Wohnung seines Kollegen gegen 4 Uhr nachts. L. und der Beschreibung nach sein Komplize B., beide der Wilderei vorbestraft, wurden sofort festgenommen, worauf nach erdrückender Beweislast B. den Tathergang schilderte und angab nicht auf den Beamten geschossen zu haben. Die Sache war nun klar, B. wurde wegen Wilddiebstahl zu 6 Monaten Gefängnis, A. Lutz wegen Mordes zum Tode verurteilt. Im Mai 1910 wurde das Urteil in der Justizvollzugsanstalt Erfurt mit dem Handbeil vollstreckt. |
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Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verlages, Internet: 1. ...otz.de-Thüringer Wilddiebe und Jagdunfälle, 17. 11. 2012, daraus: Lit. Rainer Hohberg: Wahre Geschichten über die Jagd in Thüringen, Tauchaer Verlag 2012, 2. ...meinanzeiger.de-Ilmenau-Förstermord im Wohlrosetal, 10. 11. 2011, daraus: Lit. Andreas Ziebell, Bei der schwarzen Brücke, Selbstverlag 2009 |
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Der Mord an Forstassistent Robert Hauck am 29. April 1919, Fischbach bei Kaiserslautern, Rheinl.-Pfalz |
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Die Frau eines Försters beobachtete in Abwesenheit ihres Mannes zwei Wilderer, die auf einer Wiese ein Reh erlegt hatten und dabei waren es in den Wald zu ziehen. Sie setzte das Forstamt und den zuständigen Gendarmeriebeamten in Kenntnis, der ebenfalls dienstlich abwesend war, worauf der 30 jährige H. den Auftrag erhielt sich an den Tatort zu begeben. Als am anderen Morgen der Gendarmeriebeamte die Wohnung des H. aufsuchte um Nachfrage zu halten, erfuhr er dann vom Forstamt, dass H. noch nicht zurück gekehrt sei. Sofort wurde im betrefflichen Waldteil ‘Hofgut’ Nachsuche gehalten. Zunächst fand man ein mit Reisig bedecktes ausgeschlagenes Reh und unweit davon die ebenfalls abgedeckte Leiche des Forstbeamten, die einen Brustschuss aufwies. Eine Schleifspur führte 20 m weiter, wo sich der Tatort befand. Sofort wurden mehrere Verdächtige aus dem Umkreis der bekannten Wilderer verhaftet, darunter auch der 18 jährige Georg S. und sein Freund, der 23 jährige Friedrich K. Bei Hausdurchsuchung wurden bei S. Rehhaare an der Kleidung entdeckt, bei K. hatte seine Mutter bereits alle Kleidung auf der Wäscheleine hängen, doch konnten dennoch Blutspuren nachgewiesen werden. Nach langen Verhören, wo auch die Alibis von den Eltern widerlegt wurden, gestanden beide die Tat. Der Mörder S. wurde vom Schwurgericht zum Tode verurteilt |
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Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verlages |
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Der Mord an Revierförster Robert Weniger am 5. November 1890, Oberförsterei Petersdorf, Schreiberhau (Szklars’ka Poreba, Kreis Jelena Gora) Niederschlesien |
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Am Vormittag gegen 11 Uhr ging der 25 jährige W. nach einem verdächtigen Schuss in das Revier bei der Heinrichsbaude und traf plötzlich auf einen Wilderer, der ihm sofort in die Brust schoss. Schwer verwundet hilferufend schleppte er sich in Richtung der Heinrichsbaude, worauf der etwa 300 m entfernte Waldwärter Th. auf das Geschehen aufmerksam wurde. Schnell lief er hinzu und brachte den Beamten in die Heinrichsbaude, hier verstarb er noch in der Nacht trotz vergeblicher Bemühungen. Vorher hatte W. seinen Kollegen und der Gendarmerie eine genaue Beschreibung eines jungen, kräftigen Mannes gegeben, mit dem er bereits öfters im Revier Zusammenstöße hatte. Es handelte sich um den Wilderer Robert Gläser, der festgenommen und wieder entlassen wurde, weil sich keine Beweise finden liessen. Die Staatsanwaltschaft beauftragte nun den Berliner Kriminalkommissar Schultz zur Aufklärung des Falles, der sich nicht nur an den Angaben aus der Bevölkerung orientierte, sondern an den vorgefundenen Gegebenheiten - die Bleikugel wurde vom Schützen selbst gegossen und wies Eigentümlichkeiten der Kugelform auf. Schultz ermittelte den Büchsenmacher Josef aus K., der die diesbezügliche dazu passende Form an den Wilderer Friedrich Gläser verkauft hatte, ein Freund des gleichnamigen Robert G. Beide wurden verhaftet, wenig später wurde auch das dazugehörige Gewehr bei einem Arbeiter gefunden, das jener vom Bruder des Robert G., dem Bauernsohn Wilhelm Gläser, gekauft hatte, der im März 1891 nach Amerika ausgewandert war. Sie legten beide ein Geständnis ab nachdem sie zu dritt wilderten und Wilhelm G. habe den tödlichen Schuss abgegeben. Trotz intensiver Bemühungen der Staatsanwaltschaft mit den amerikanischen Behörden, speziell auch in Conzales, Texas, dem Zufluchtsort, gelang es nicht dem Mörder habhaft zu werden, der inzwischen davon erfuhr und erneut sich absetzte |
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Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, Band II, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verlages |
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