andere seite
steinkreuz schoengleina

Schöngleina, Saale-Holzland-Kreis, westseitig an der Straße nach Rodigast, 100 m nach dem Ortsausgang auf der ‘Knochen’ genannten Anhöhe

Obertägige Maße: Höhe 0,72 m, Br. 0,40, T. 0,32, das Steinkreuz aus Sandstein ist durch Abarbeitung und Verwitterung in seiner Form nur noch zu erahnen, da auch vermutlich eine recht rohe Steinmetzarbeit vorliegt, die wohl die Kreuzform nur in gerundeten Zügen erzeugte, sicher ein Indiz auf ein hohes Alter; eine Seite zeigt fragmenthaft erhalten ein lat. Balkenkreuz, die andere eine näpfchenförmige Vertiefung, die als Abriebsmal deutbar ist, s. Einf. (Verf.) sowie Kritzeleien neuerer Zeit; auf der markanten ‘Knochen’ genannten Anhöhe soll sich eine Gerichtsstätte mit Galgen befunden haben; im Dorfe hält sich die Sage von einem hier umgekommenen Schneider, auf dem Stein wäre eine Schere zu erkennen (Verf. frei nach Lit. F. Störzner, 1988) 

Quellangaben: Lit.: 1. Frank Störzner, Steinkreuze in Thüringen, Katalog Bezirke Gera-Suhl, Weimar 1988, S. 85-86, Nr. 144 m. Abb. 176, daraus: 2. P. Heinecke, Über Steinkreuze und Sühnesteine, Stadtroda 1961, 3. G. Ost, Alte Steinkreuze in den Kreisen Jena, Stadtroda und Eisenberg, Jena 1962, S. 36, 4. H. Köber, Die alten Steinkreuze und Sühnesteine Thüringens, Erfurt 1965, S. 6, Nr. 537

steinkreuz mennewitz andere seite
standort

Schlöben, OT Mennewitz, Saale-Holzland-Kreis, westseitig an der Straße Schlöben-Schöngleina, ca. 500 m nördl. des Abzweiges nach Mennewitz

Maße ab Fundament: Höhe 0,95 m, Br. 0,70, T. 0,27, das Steinkreuz lat. Form aus Sandstein mit arg beschädigten Armen weist einen ersetzten Schaft auf und ist in ein Betonfundament eingelassen aufgestellt, auf dem vor dem Kreuz die eingekritzelten Initialen ‘W. S. T.‘ zu sehen sind, vermutlich die damaligen Restauratoren; nach einem Foto von 1944 ist dieser Standortbefund bereits zu verzeichnen; die Vorderseite zeigt ein eingerilltes im ersetzten Schaft komplettiertes Beil, das imgrunde, wie auch das Schwert, ein Symbol des mittelalterl. Hoch- bzw. Blutgerichtes ist; Gericht über Leben und Tod nach altem Recht, stand ursprünglich dem König zu, später bis auf den Kleinadel übertragen; Sühnemale mit derartiger Symbolik bezeichneten vermutlich ursprünglich jene Gerichts- bzw. Richtstätten oder wurden an der Stelle eines todeswürdigen Vergehens zur Sühne gesetzt, das vor obiger Institution verhandelt wurde (Verf.) nach älteren Flurnamen in historisch. Karten wie ‘Creutzstein’ 1733 und ‘unterm Creutz’ ‘an der Creutzwiesen’ ‘bey dem Creutz’ lässt sich der urspr. Standort ungefähr bestimmen, ca. 250 m nördl. des heutigen Platzes, an einem Feldweg östl. von Mennewitz; die Versetzung an den derzeitigen Standort ist nach einer Mitteilung von H. Fischer, Jena um die Zeit vor dem Beginn des letzten Krieges erfolgt; nach der Sage ist an der Stelle ein Fleischer aus Schöngleina getötet oder vom Blitz erschlagen worden, als er vom Schlachten auf dem Heimweg war (Ost, 1962) eine andere Version will von einem Kaufmann aus Erfurt wissen, der von Räubern überfallen und erschlagen wurde, Lit. K. Bauer, 1960 (Verf. frei nach Lit. F. Störzner, 1988)                 

Quellangaben: Lit.: 1. Frank Störzner, Steinkreuze in Thüringen, Katalog Bezirke Gera-Suhl, Weimar 1988, S. 87-88, Nr. 148 m. Abb. 180 (unter Trockhausen geführt) daraus: 2. K. Back, Von Kreuz-Steinen, Altenburg 1864, S. 5, 3. K. Bauer, Zwischen Saale und Elster, Eisenberg 1960, S. 90, 4. P. Heinecke, 1961, 5. G. Ost, 1962, S. 36, 6. H. Köber, 1965, S. 6, Nr. 538, 7. H. Deubler-R. Künstler-G. Ost, Steinerne Flurdenkmale in Ostthüringen, Gera 1978, S. 56/77, Nr. 92

verschollene Objekte:

kopie lit. f. stoerzner 1988

c.2010

www.kreuzstein.eu

Schlöben, OT Rabis, Saale-Holzland-Kreis, Steinkreuz, ca. 400 m nordwestl. des Ortes, im Talgrund des Grünzigbach, an einer Wegkreuzung des Fahrweges von Rabis nach Jena (Mitt. H. Fischer, Jena), Flur: ‘Am Kreuzstein’

das Steinkreuz unbekannter Maße soll auf der Schauseite eine vertikal gerichtete Keule gezeigt haben, die die Jahreszahl ‘1485’ getrennt habe; das Denkmal ist fotografisch nicht belegt, es existiert nur ein 1955 geschaffenes Aquarell des Jenaer Kunstmalers H. Fischer nach Beschreibungen älterer Rabiser Einwohner; das Kreuz gilt seit 1910 als verschwunden, mit unbekanntem Verbleib (Verf. frei nach Lit. F. Störzner, 1988)

Lit. E. Löbe-J. Löbe, 1891: ‘1485 war Nickel Serbe von seinem Taufpathen Meißner hinter Rabis mit einer Keule erschlagen worden, an die Stelle der Unthat wurde ‘ein gebußt Kreuz’ gesetzt ...’

Lit. H. Koch, 1932: im Jahre 1564 werden sowohl das Steinkreuz (‘Kreuzstein’) als auch das Geschehnis in einer Vernehmung der Einwohner bestätigt - die diesbezügliche Akte behandelt den Streit zwischen dem weimarischen Landesfürsten und Hans Puster zu Drackendorf um die Blutgerichtsbarkeit

mit hoher Sicherheit handelt es sich um den Sühnestein für den 1485 erschlagenen Nickel Serbe mit Darstellung der Tatwaffe (Verf. frei nach Lit. F. Störzner, 1988)

Quellangaben: Lit.: 1. F. Störzner, 1988 s.o. s. 84, Nr. 141 m. Abb. 175 (Kopie) (Zeichnung 1955), daraus: 2. E. Löbe-J. Löbe, Gesch. der Kirchen u. Schulen des Herzogthums Sachsen-Altenburg, Bd. 3, Altenburg 1891, S. 350, 3. H. Koch, Der Puster-Galgen bei Ranis 1564, in: Beil. zum Jenaer Volksblatt, Jena 1932, S. 44, 4. K. Greß-V. Lommer-B. Störzner, Holzlandsagen, 3. Aufl., Leipzig 1935, S. 128 m. Zeichnung, die sehr von H. Fischer abweicht, 5. H. Deubler-R. Künstler- G. Ost, 1978 s.o. S. 55-56