standort

Volkmarsen, Lkr. Waldeck-Frankenberg, Ortsausgang südseitig an der Straße nach Wetterburg, Mordstein, ‘Gänse- oder Taubenstein’

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A: Obertägige Maße: Höhe 0,90 m, Br. 0,73, T. 0,24, der Kreuzstein aus Sandstein mit rundem Oberteil zeigt auf der Vorderseite auf eingetiefter gerahmter Kreisfläche ein herausgearbeitetes gleicharmiges Balkenkreuz mit Inschrift, umrandet ebenfalls von einer Inschrift; beide Inschriften nur noch fragmenthaft entzifferbar, Schaft durch Abbruch verkürzt:                                                                                                                                                                   ‘...N. 1600 DEN Z1 DECEM...IST...SA...VON DISTEN...S...ERMORT...’

B: Obertägige Maße: Höhe 1,10 m, Br. 0,64, T. 0,25, der sog. Gänsestein ist erheblich beschädigt und verwittert; das Relief wird als zwei gegeneinander stehende Gänse gedeutet; Rückseite wohl der vermutliche Schaftrest eines eingetieften Balkenkreuzes; Sage: zwei Taubenzüchter gerieten in Streit über die Zugehörigkeit eingefangener Tauben und trugen ein Schußwaffenduell auf 50 m Entfernung aus; da beide gleichzeitig abdrückten erschossen sie sich gegenseitig, worauf die Denkmale ursprünglich in dieser Entfernung voneinander im Bereich des heutigen gemeinsamen Standortes für dieses Geschehnis gesetzt wurden (Verf.)

verschollene Objekte: C: ein Kreuzstein stand ca. 30 m vom Abzweig des Weges, der zum Scheid über die Bahnlinie führt, in einer Hecke (Angabe um 1977, s.u.); er zeigte eingetiefte Kreuzreste und die Darstellung eines Pfluges, D: das sog. ‘Knipskreuz’ oder auch ‘Lipßekreuz’,     in verschiedenen Grenzurkunden (die früheste 1597) im Witmarwald nördl. von Volkmarsen erwähnt, befand sich etwa im Bereich der heutigen Landesgrenze  

Quellangaben: Lit.: 1. Heinrich Riebeling, Steinkreuze und Kreuzsteine in Hessen, Dossenheim/Heidelberg 1977, S. 6, 63-64, daraus: 2. J. Paul, Sühnekreuze, Mordzeigesteine und Blutsteine, WLK 1936, S. 86, 3. H. Riebeling, Flurdenkmale in Gefahr, HH NF 16, 1966, H. 3./4. S. 103-106

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