Waldlaubersheim, Lkr. Bad Kreuznach, im Ort unterhalb der Martinskirche (Binger Straße 18, Westseite) in einer Nische der Stützmauer des Martinsparkes (Nachbildung), Original im Freilichtmuseum Bad Sobernheim (Dauerleihgabe) |
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Obertägige Maße: (Original, alter Standort) Höhe 1,37 m, Br. 0,59, T. 0,21, das Steinkreuz lat. Form aus Kalkstein zeigt vollplastisch eine bärtige Christusfigur mit gerundetem Heiligenschein um das Haupt, bekleidet mit einem Lendentuch und übereinander gelegten Füßen (sog. ‘Drei-Nagelung’, Verf.), Kopfrückseite mit zweireihig eingemeißelten Buchstaben ‘W U / O’, dessen Bedeutung unbekannt sind, evtl. eine spätere Zugabe (Verf.), die geraden Konturen von Schaft und Kopf verjüngen sich nach oben, Armenden durch kleine Ausbrüche beschädigt, Postament mit bekannter Inschrift fehlt, allgemeine Oberflächenverwitterung (Verf.) |
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der ursprüngliche Standort des Denkmals lag ca. 1,6 km nordwestl. von Waldlaubersheim, ca. 300 m westl. der A 61 und 500 m nördl. des Geländes der ‘Staples GmbH’ (Bürobedarf), etwa im Bereich des dortigen alten Wegkreuzes Schweppenhausen-Genheim (Waldalgesheim) und Waldlaubersheim-Roth (Stromberg); in diesem Bereich verläuft die Gemarkungsgrenze Waldlaubersheim - Genheim (Waldalgesheim), ein Attribut für den typischen Standort eines Flurdenkmals dieser Art, evtl. Sühnekreuz (Verf.) |
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Ang. Lit. B. Schnabel - F. K. Azzola, 1980/1983: |
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Kartierung: Standort des Kreuzes in einer Ackerfurche bis 1937: TK 1:25000, Stromberg, Rechts 34/14860, Hoch 55/33720 (Ang. von Herrn Karl Ruloffs, Bad Münster am Stein). Das Kreuz steht zur Zeit im Hof (Westmauer) des Karl-Geib-Museums, Bad Kreuznach, Kreuzstraße 69 (eröffnet 1933 durch Karl Geib, heute Stadtbibliothek, Verf.) |
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Das Mal stand zuletzt in der Gemarkung ‘Am Kreuz’, an der Stelle, an welcher der ‘Hellerweg’, der Waldlaubersheim mit Roth verbindet, in die Straße Schweppenhausen-Genheim einmündet. (Mitt. von Herrn Bürgermeister Reimann, Waldlaubersheim: Der Hellerweg wurde bei der Flurbereinigung 1939 auf eine Breite von 8 m gebracht, weil er später einmal eine Landstraße werden sollte. Doch ließ man den Plan wieder fallen. ‘Der Hellerweg ist noch, wie er beim Stand des Kreuzes war, erhalten. Eine Unterbrechung ist etwa in der Hälfte des Weges beim Bau der BAB 61 entstanden, weil der Hellerweg überführt wurde. Im oberen Teil bis zur Einmündung in die Kreisstraße von Schweppenhausen nach Genheim ist der Weg wenig benutzt.’ Dort ist nur noch eine schmale Fahrspur von ihm zu sehen) |
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Wo es allerdings ursprünglich errichtet wurde, lässt sich heute mit Sicherheit nicht mehr feststellen. Es soll ‘an einem alten Weg gestanden haben, dessen Führung (Einschnitt) vor dem Krieg im Wald noch deutlich erkennbar war (Mitt. Karl Ruloffs). Möglicherweise handelte es sich dabei um den ‘Heerweg’, der von Waldlaubersheim an der Flur ‘Am Kreuz’ vorbei nach Stromberg führte (Mitt. von Frau Elfriede Sallmann, Waldlaubersheim). Nach Aussage des verstorbenen Heimatforschers Kilian (Löwenzeiler Mühle) erhob sich das Kreuz über einem Sockel, der folgende Inschrift trug: ‘Wilhelm heiss ich, / Ein Kriegsmann war ich / Jerusalem hab ich zweimal gewonn / Die Alteburg hat mir das Leben genomm’ (Archiv der Verb. Gde. Langenlonsheim: Akt 351/01 - Schreib. von Karl Ruloffs vom 14.07.1954-alle weiteren Ang. v. K. Ruloffs stammen hieraus). Der Sockel ist heute nicht mehr vorhanden. Angeblich wurde er beim Bau eines Hauses in Genheim als Türschwelle verwendet (K. Ruloffs). Nach einer anderen Überlieferung stammt das Kreuz aus dem 13. Jh., wurde ‘unter einer dicken Aschenschicht’ gefunden und trug die Inschrift: ‘Kilian heiss ich / ein Kriegsmann bin ich / Jerusalem hab ich zweimal gewonnen / Die Stadt Altenburg hat mir mein Leben genommen’ (ohne Verfasser, Zeitungsartikel i. Bes. von Frau E. Sallmann, W.) |
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Beide Sagen sehen demnach in dem Mal ein Grabkreuz für einen ehem. Kreuzfahrer, der im 13. Jh. vor der Altenburg gefallen war. Die Reste dieser Anlage erheben sich an der Straße nach Genheim auf ‘einem eigenthümlich geformten auf den Weinbergshöhen über dem Ort liegenden Hügel. Er bildet eine runde, mit Dornen bewachsene Fläche von 33 Schritt Durchmesser, die von keiner Seite überhöht, nach allen 3-4 Seiten tief und unersteiglich abfällt.’ (A. v. Cohausen, Grabhügel zwischen der unteren Nahe und dem Hunsrück, Wiesbaden 1877, S. 338). In der Flur 8 der Gemarkung Waldlaubersheim ist die Parzelle 162/1 als ‘die Altenburg’ eingetragen. Sie hat eine Größe von 12 ar (Mitt. v. Bürgerm. Reimann). Die in 255 m Höhe liegende Geröllhalde, welche mit Hecken überwachsen ist, wird als Rest einer keltischen Fliehburg angesprochen (Barbara Poittner, Wüstungen im Kreis Bad Kreuznach, Bd. 2, Heimatk. Schriften, Bad Kreuznach 1972, S. 117). Nach örtlichen Überlieferungen war es eine Stadt, ‘die aber in den kriegerischen Zeiten bis auf einige Kellergewölbe und unterirdischen Gänge untergegangen ist (ohne Verf., i. Bes. E. Sallmann) Auch soll man dort eine Mauer mit der Jahreszahl ‘1258’ gefunden haben (ohne Verf. E. Sallmann.) |
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Eine weitere Sage behauptet, unter dem Kreuz sei ursprüngl. ein franz. Offizier bestattet worden, der hier zur Zeit der Kreuzzüge sein Leben verloren habe (Schr. v. Alois Forster, Genheim, an Bürgerm. Stuppich von Langenlonsheim vom 31.05.1954). Die tatsächlichen Umstände, die zur Errichtung des Males führten, sind jedoch unbekannt. Auch über seine ursprüngl. Bedeutung lassen sich keine eindeutigen Aussagen machen. Vielleicht war es ein Erinnerungsmal, vielleicht aber auch ein Flurkreuz, das in der lutherisch gewordene Gemeinde allmählich seinen Sinn verloren hatte und schliesslich als Grenzmal eine neue Verwendung fand. Denn als solches ist es in eine Flurkarte von Waldlaubersheim aus dem Jahre 1807 eingetragen, ohne jedoch als Grenzstein mitgezählt zu werden (Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 702, Nr. 7964 - das Kreuz steht auf der Karte zwischen den Grenzsteinen 62 u. 63) |
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Noch 1937 stand das Kreuz an Stelle eines Gem.-Grenzsteines etwa 20 m nordöstl. des höchsten Punktes der Straße Genheim-Schweppenhausen (s. Foto rechts). Im Zuge der Neuvermarkung des Umlegungsgebiets- und Gemarkungsgrenze wurde das Kreuz 1937 oder 1938 auf diese Weisung des mit den Arbeiten betrauten Herrn K. Ruloffs ausgegraben und im Hof des damaligen Bürgerm. von W., Herrn Gräff, sichergestellt (s. Archiv Langenlonsh.). Dieser hatte die Absicht, das Mal auf einem freien Platz an der Kreuzung der Straße Genheim-Schweppenh. und des von W. nach Roth führenden Hellerweges wiederaufzustellen. Dabei sollte das Kreuz nach einer Skizze von K. Ruloffs in einen gemauerten Sockel von 1 m Höhe u. 1,50 m Länge eingelassen werden, der auf einer Tafel die überlieferte Inschrift trug. Auf dem Platz selbst wolle man Bäume pflanzen und eine Bank aufstellen. Doch machte der 2. weltkrieg und der Tod von Bürgerm. Gräff im Jahre 1940 diesen Plan zunichte und das Kreuz wurde zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt wieder am seinen alten Standort verbracht. Dort lag es jahrelang auf dem Boden, diente als Randstein und ‘die Fuhrwerke fuhren drüber’ (Protokoll der Gendarmeriestation W. vom 26.05.1954). 1948 stellten Genheimer Bürger das Mal unweit der Landstraße Schweppenh.-Genheim im Hellerweg wieder auf der ‘schon Jahre lang nicht fertig eingeebnet war’ (Schr. v. Alois Forster an Bürgerm. Paulus vom 8.04.1954). Es wurde als Heldengrab gepflegt und mit Blumen geschmückt, weil man in ihm den Grabstein für einen gefallenen franz. Offizier sah (A. Forster). Durch den Ausbau der Wege in der Umlegung W. - Genheim musste das Kreuz zu Beginn des Jahres 1954 von seinem (neuen) Standort am Grenzweg zwischen den beiden Gemeinden entfernt werden. Daraufhin stellte es der Genheimer Bürger A. Forster, wohl mit Einwilligung von Bürgerm. Rothenbach ‘ein paar Meter vom alten Standort’ in seinem Acker wieder auf (A. Forster). Damit befand sich das Mal nun allerdings auf Genheimer Gemarkung. Mit diesem eigenmächtigen Vorgehen war der Gde. Rat von W. jedoch nicht einverstanden und beschloss auf seiner Sitzung am 28.04.1954, sich an die Polizeibehörde Bingerbrück zu wenden, damit sie die Rückgabe des Kreuzes in die Wege leite. Sollte dies jedoch erfolglos bleiben, so wolle er gegen Forster Strafantrag wegen Diebstahls stellen. Dieser erklärte jedoch in einem Schreiben an den Bürgerm. Paulus von W., er werde für das Mal einen Sockel anfertigen lassen und das Kreuz bleibe auf dem Platz stehen. Dabei begründete er seinen Schritt mit der mangelnden Pflege, welche die Bürger von W. dem Kreuz angedeihen liessen und drohte, deutsche wie französische Stellen darüber zu informieren, wie die Gde. W. mit dem Heldengrab umgegangen ist. Auch gegenüber der Polizei und Bürgermeister Stuppich von Langenlonsh. blieb A. Forster hart. Er drohte erneut sich bei der franz. Militärpolizei zu beschweren, wenn das Mal gegen seinen Willen entfernt werden sollte, denn das Kreuz stammt aus den Kreuzzügen von einem franz. Offizier. Ungeachtet des Widerstandes Forsters erklärte sich der Genh. Bürgerm. Rothenbach am 25.11.1954 jedoch bereit, das Kreuz, dessen früherer Standort durch die Umlegung nun ebenfalls zu seiner Gde. gehörte, an W. zurückzugeben, wenn dieses die Aufstellung und Pflege übernehme (Bespr. der Bürgerm. am 25.11.1954, Aktennotiz 30.11.1954). Auf einer Sitzung am 2.12.1954 erklärte sich der Gde. Rat W. einstimmig bereit, die Kosten der Aufstellung und der laufenden Unterhaltung zu übernehmen. Falls möglich soll ein Zuschuss aus den Mitteln der Denkmalpflege des Landes beantragt werden. Wie bereits vor dem 2. Weltkrieg wurde als neuer Standort die Kreuzung der Landstraße Schweppenh.-Genheim und des Hellerwegs vorgesehen. |
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Im Oktober 1955 besuchte der Landeskonversator das Kreuz, das er aufgrund verschiedener, noch erkennbarer Merkmale nicht in das Mittelalter, sondern in die Barockzeit datierte. Er schlug daher vor, auf die Anfertigung der überlieferten Inschrift zu verzichten, da diese nicht als absolut verbürgt anzusehen ist und vom Beschauer der neue Standort des Kreuzes mit der Grabstätte verwechselt werden kann, welche ... aber woanders gelegen hat. Das Mal sollte nach seinem Vorschlag in einen einfachen Sockel aus Kalkstein eingelassen und so aufgestellt werden, dass es von der Straße aus einzusehen sei (Schr. des Denkmalschutz-Beauftragten Wesser vom 10.10.1955). Auf seiner Sitzung am 29.11.1955 beauftragte der Gde. Rat von W. den Bauunternehmer Paulus zunächst einen Kostenvoranschlag über die notwendigen Arbeiten vorzulegen, der auch für den Antrag auf Gewährung einer Landesbeihilfe aus Mitteln der Denkmalpflege verwandt werden soll. Doch erhielt die Amtsverwaltung Langenlonsh. trotz mehrmaliger Aufforderung keinen Kostenvoranschl. zugeschickt. Vielmehr hatte die Gde. W. aus nicht näher bekannten Gründen das Interesse an dem Kreuz verloren und der Rat beschloss auf seiner Sitzung am 14.04.1957, dass der Gedenkstein an seinem derzeitigen Platz verbleiben soll. Im folgenden Jahr scheint sich niemand mehr um das Kreuz zu gekümmert zu haben, das noch 1954 von der ev. Schule Genh. gepflegt und unterhalten worden war (s. Protokoll 26.05.1954) und für das sich A. Forster so eingesetzt hatte. Vielmehr lag es im Jahre 1968 wieder einmal in einer Böschung und wurde beinahe von einer Raupe überfahren (Mitt. Bürgerm. Reimann). Auf Veranlassung des W. Bürgerm. Reimann wandte sich das Bürgermeisteramt Langenlonsh. an das Geib-Museum in Bad Kreuznach mit der Frage, ob Interesse bestehe, das Mal, welches herrenlos herumliege, zu übernehmen, damit es endlich einen würdigen Platz erhält (Schr. von Bürgerm Reimann an das Geib-Mus. vom 25.09.1968). Nachdem Direktor Guthmann sich bereit erklärte hatte, das Kreuz in die mittelalterl. Abteilung des Museums zu übernehmen, beschloss der Gde. Rat W. am 3.10.1968 es nach Bad Kreuznach zu geben und für den Transport zu sorgen. Am 8.02.1969 berichtete Bürgerm. Reimann nach Langenlonsh.: Wie der Gde. Rat beschlossen, wurde das Denkmal von dem Landwirt Werner Merg nach Bad Kreuznach transportiert und bei Direktor Guthmann im Heimatmuseum abgeliefert. Dieser konnte das Kreuz zwar in seine Obhut nehme, ihm jedoch wegen des fehlenden Platzes keinen geeigneten Standort zuweisen. So steht es zur Zeit inmitten von Architekturteilen aus den verschiedensten Jahrhunderten an der Westmauer des Museumshofes (Kreuzstraße 69, heute Stadtbibliothek) |
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‘Die frühesten (bekannten) Beispiele für Christusdarstellungen auf Flurdenkmalen sind die Kreuze von Wüllen, Kreis Ahaus/Westfalen (heute Kr. Borken, Bauerschaft Unterortwick, s. Rubrik NRW) und der Herrgott von Bentheim (Bad Bentheim, s. Rubrik NI), die um 1200 entstanden sind’ (Lit. B. Schnabel-F. K. Azzola, 1980/1983, S. 139: 5. Steinkreuze mit Korpus, aus: Lit. Wilhelm Brockpähler, Steinkreuze in Westfalen, Münster 1963, S. 14-17, m. Abb. 1-4) (s. Rubrik Literatur) |
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von daher kann das Waldlaubersheimer Steinkreuz durchaus um die 800 Jahre alt sein; mit der kleingeistigen Ablehnung dieses für den Ort kulturhistorisch wertvollen Steinkreuzes stellte sich die Gemeinde Waldlaubersheim ein erschütterndes Armutszeugnis aus, das darin gipfelt, dass das Kleindenkmal nach Aufgabe des Geib-Museums sogar noch in das weit entfernte Bad Sobernheim verbracht wurde, wo es derzeit im dortigen Rheinl.-Pfälz. Freilichtmuseum zu finden ist (Nachtigallental 1) - und paradoxerweise werden dann noch die Kosten für eine Nachbildung aufgebracht ! (Verf.) |
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Quellangaben: Lit.: 1. Berthold Schnabel - F. K. Azzola, Die Steinkreuze in Rheinhessen, 1980/1983, S. 142-147, Nr. 5.2 m. Abb. 28/29, Kopien (S. Rubrik Literatur), daraus obige Ang., Internet: 1. ...waldlaubersheim.de-Das Steinkreuz von Waldlaubersheim |
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