Weil im Schönbuch, Lkr. Böblingen, südöstl. im Ort, im Winkel 'Dettenhäuser Straße' Einm. 'Paulinenstraße', bei der Gerichtslinde bzw. Gerichtsstätte der Grafschaft Glehuntare, Denkmalgruppe 'Unter den Linden', 2 Steinkreuze, 1 Pfeilerfragment, 1 Gerichtsstein |
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Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt), A: Steinkreuz aus Sandstein in Tatzenkreuzform (nach außen verbreiterte Balken) mit Darstellung einer nach oben weisender Pflugschar im Relief, B: Sandstein, nur noch einarmig mit gerundeten Enden (Verf.) |
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Ang. B. Losch, 1981: 'Standort: TK 7320 Böblingen R 05360 H 86920. Nebenanlage der L 1186. Zwischen der Landstraße in Richtung Dettenhausen und der Paulinenstraße, bei deren Einmündung. Beschreibung: Sandstein. (I) rechtes Armende beschädigt; Kopfende leicht muldenförmig ausgeschliffen, im rechten oberen Kreuzwinkel Schleifrille; Vertiefungen im Kopfbalken und auf dem rechten Arm. - (II) ist einarmig, Kopf und erhaltener Arm sind beschädigt. Vertiefungen im Kopf und im linken Arm. Aufstellung innerhalb einer Anlage mit steinernen Denkmälern, die 1954 hergerichtet wurde. - Kreuz II steht in einem Sandsteinsockel. Maße: (I) Höhe 1,08 m, Br. 0,84, T. 0,28, (II) 0,87 m, 0,41, 0,16, Form: (I) Tatzenkreuz mit starker Verbreiterung am Kopf, geringer an den Armen und am Schaft; asymmetrisch. Querbalkenverbreiterung leicht geschwungen, Balken leicht von links nach rechts geneigt; Schaftverbreiterung leicht von links nach rechts schwingend. - (II) parallelkantig, breiter Längsbalken, Tiefenmaß zunehmend von 15 bis 20 cm. Zeichen: (I) Pflugschar in großem Konvexrelief (bis 4 cm hoch), Spitze nach oben weisend, leicht gerundete Schneide, breit angesetzt, auseinanderlaufender Schaft. Das leicht asymmetrisch geformte Relief ist aus der Mittellinie des Kreuzes etwas nach rechts verschoben und leicht links gekippt. Datierung: (I) ca. 15. Jh. (II) ca. 15./16. Jh. Volkstümliche Überlieferung: Laut Inschrift auf einem in der Anlage aufgestellten Steinblock handelt es sich bei dem Platz um eine alte Gerichtsstätte. Die Steinkreuze werden damit in Zusammenhang gebracht. Flurnamen: 'Beim Bild'; Anwohner sagen auch 'beim Bildstöckle'; nicht offizielle Bezeichnung für einen in der Nähe gelegenen Acker: 'Bildacker'. - Archivalische Belege: von 1561: 'Bei dem Kreuz'; von 1716: 'Under dem Steinernen Kreuz, deß Ecklens Bild genandt' - 'beim Bild oder Kreuz' - 'bey dem Creuz, der bildacker genandt' (Textkopie B. Losch 1981) |
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Quellangaben: Lit.: 1. Bernhard Losch, Sühne und Gedenken - Steinkreuze in Baden-Württemberg, Stuttgart 1981, S. 13-14, Weil im Schönbuch I, II m. Abb. 12, 13 (Kopien), S. 2, daraus: 2. Karl Heß, Aus Schönbuch und Gäu (Beil. z. Böblinger Boten), 1957, S. 1, 3. Walter Hahn, Wandern und Wohnen im Schönbuch, AG f. Heimatpflege e.V., Weil im Schönbuch 1973, S. 14 m. Abb. und Flurnamenkartei von Weil im Schönbuch ab 1956 mit Nennung 'Kreuzäcker'/'Kreuzwiesen' an der westlichen Markungsgrenze zum Ortsteil Breitenstein, 4. Anton Nägele, Über Kreuzsteine in Württemberg und ihre Bedeutung, in: Württ. Jahrbücher für Statistik und Landeskunde, 1913, S. 417, Sp. 1, hier nur Nennung ein Kreuz; 5. Bernhard Losch, Murrhardt, Die alten Steinkreuze in Baden-Württemberg (Nachrichtenblatt Denkmalpflege), 1966, S. 50 m. Abb. (Kopie) |
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verschwundene Steinkreuze: |
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