der Mord an Forstlehrling Paul Schmitt aus Sulzbach bei Saarbrücken am 17. Juni 1924                                                                                               zusammen mit dem 18 jährigen Forstlehrling Karl Jerichow aus Camphausen beobachtete der 23 jährige S. an jenem Tage drei im Revier der Oberförsterei Fischbach lagernde, verdächtige Männer, die jedoch auf den ersten Blick unbewaffnet schienen; als jene keine Ausweispapiere vorzeigen konnten nahmen die Beamten die Männer fest und ließen sie mit auf dem Rücken liegenden Armen vor sich her gehen, indem sie ihre Gewehre nicht schussbereit über dem Rücken hängend trugen; nach kurzer Strecke legte sich der eine, der Arbeiter Heinrich X., mit den Worten dass er nicht mehr weiter gehen wolle auf den Boden; J. trat heran um ihn hochzuziehen und plötzlich zog der seitwärts stehende Bruder Alwin X. eine Pistole mit den Worten ‘Hände hoch !’ worauf er zugleich S. niederschoss und die Flucht ergriff; ein weiterer Schuss verfehlte J., der jedoch schnell sein Gewehr in den Anschlag brachte und auf den fliehenden Alwin X. feuerte, der getroffen nach einigen Metern tot zusammenbrach; der tödlich verletzte S. erlag trotz schneller ärztlicher Hilfe am 24. Juni seiner Verwundung  

der Fall Feldhüter Karl Richter aus Zörbig, Lkr. Anhalt-Bitterfeld, am 30. Oktober 1927                                                                                            gegen 15 Uhr an jenem Sonntag befand sich der 50 jährige R. im westlichen Teil des Waldstückes Fuhne bei Zörbig, wo er einige Schüsse hörte und kurz darauf vier Männer beobachtete, die vermutlich wilderten; er bat die Herren einer in Nähe angetroffenen Spaziergängergruppe, bestehend aus dem 26 jährigen Studenten G. mit Hund und dem Lehrer S. in Damenbegleitung, ihm bei der Festnahme behilflich zu sein; R. und der Student mit Hund gingen auf die Wilddiebe zu, die zunächst flüchteten und sich teilten; ihre Personalien konnten später ermittelt werden; R. rief zwei von ihnen, die Bergleute St. und Sch., mit den Worten ‘halt oder ich schiesse !’ an, obwohl er überhaupt keine Waffe mit sich führte; Sch. schien dies zu bemerken, ließ sie herankommen und schoss aus kurzer Entfernung dem Studenten und kurz darauf R. in den Leib, welcher ihn jedoch packen und zu Boden ringen konnte; R. rammte dem Wilddieb die Finger in die Augen, doch jenem gelang es die Pistole abzufeuern, wobei der Schuss Unterkiefer und Hals durchdrang; R. versagten die Kräfte und sein Gegner schlug ihm mehrmals die Pistole auf den Kopf und floh; die in der Nähe verbliebene Gruppe verständigte sofort die Polizei und schnell eilte ein Arzt hinzu um Notverbände an beiden Schwerverwundeten anzulegen, die dann sofort abtransportiert werden konnten; R. wurde über fünf Monate mehrmals operiert und verließ am 19. März 1928 trotz Abratens der Ärzte die Klinik und verstarb noch am gleichen Tage zu Hause an den Folgen der Kieferschussverletzung; Student G. genas, doch folglich hatte er schwer zu leiden; bereits zwei Tage nach dem sonntäglichen Geschehen konnte anhand der Gesichtsverletzung einer der Täter ermittelt und festgenommen werden, worauf er im Geständnis die Namen seiner Komplicen preisgab; das Schwurgericht Halle, Saale verurteilte Sch. wegen Totschlags, schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren Gefängnis, worauf durch das Schwurgericht Naumburg neu verhandelt und eine Zuchthausstrafe von zehn Jahren verhängt wurde         

der Mord an Waldwärter Friedrich Popp aus Untersteinach bei Bayreuth, Fichtelgebirge, am 8. Dezember 1920                                                      an jenem Mittwoch gegen 13 Uhr begab sich der 42 jährige P. in sein Revier im Forstamt Goldkronach, das etwa nördlich von Weidenberg lag, doch seitdem fehlte jede Spur von ihm; alle Nachforschungen samt ausgedehnter Streifen im Gebiet blieben erfolglos; ein später ermittelter Zeuge wollte gegen 15.30 einen Schuss im Staatswalde gehört haben; am 16. Juli 1921 machten Beerensucher eine grausige Entdeckung; bei Görschnitz in der Waldung im Brand ragte in einem verwachsenen Winkel eine fast mumifizierte Menschenhand aus dem Waldboden; die Gerichtskommission ließ die stark verweste Leiche freilegen; der Tote lag halb liegend bzw. hockend in einer engen Erdsenkung, wobei Uniformreste sowie der Ehering zweifelsfrei die Identität auswiesen; Hut, Stock, Flinte und Taschenuhr fehlten; die Obduktion ergab eine Schussverwundung von hinten durch die Brust, sowie abgebrochene Fingernägel an der aus dem Boden ragenden Hand; den Ermittlern offenbarte sich damit eine schauerliche Realität - der vermutlich besinnungslose Beamte wurde noch lebend verscharrt, erwachte später in seinem Grabe und versuchte noch vergeblich mit schwindenden Kräften sich zu befreien; die Mordsache P. fand erst im Jahre 1927 ihre Aufklärung; die seither im engeren Verdacht gestandenen Jagdpächter, der 30 jährige Tagelöhner Johann G. und der 35 j. Arbeiter Johann H., sowie deren Gehilfe, der 26 j. Arbeiter Christian M., konnten 1923 nur der Wilderei und des Diebstahles überführt werden, doch zeichnete sich daraus eine immer mehr belastende Indizienverkettung ab, die schließlich nach langen Verhandlungen zum umfassenden Geständnis von G. führte; er gab an mit H. vom Waldwärter P. an jenem Tage gestellt worden zu sein, worauf H. mit seiner in der Hosentasche versteckten 08 Pistole den unachtsamen P. von hinten eine schwere Schussverwundung beibrachte; H. zerrte dann sogar den besinnungslosen Beamten mit einer Hundeleine um den Hals in die nahe Erdsenke, wo man ihn dann gemeinsam hineinzwängte und mit Waldstreu und Erde bedeckte; H. leugnete zunächst, doch nach eindringlicher Vernehmung erhielten die Ermittler auch sein Geständnis; das Schwurgericht Bayreuth verurteilte H. im April 1928 wegen erschwerten Totschlags zu 14 Jahren Zuchthaus; G. und M. wurden aus der Untersuchungshaft entlassen und wegen Wilderns später abgestraft            

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

Tragödie im Zinsbachtal bei Rautenkranz, Vogtlandkreis, Sachsen, am 23. Mai 1903

standort feilenhauerei rautenkranz

an jenem Frühlingstage ereignete sich im nordwestlich von Rautenkranz (Gde. Muldenhammer, OT Morgenröthe-Rautenkranz) gelegenen Tale des Zinsbaches ein in der deutschen Forstgeschichte einmaliger Unglücksfall; das zum Forstbezirk Eibenstock gehörende Waldgebiet litt arg unter Wilddieberei, wobei dieser Umstand nicht unwesentlich zu nachstehender Tragödie führte: der Kgl. Waldwärter Gustav Röder und der Forstgehilfe Bergmann bezogen gegen Abend am Rande der Zinsbachwiese Stellung um Wilderern das Handwerk zu legen; etwa zur gleichen Zeit näherte sich der gerade auf Wildererstreife gehende Kgl. Forstassessor Philipp Hertel, unwissentlich seiner Kollegen, dem Versteck, ohne die Männer zu erkennen; es erfolgte ein Schusswechsel, bei dem R. und H. tödliche Verwundungen davontrugen, worauf sich H. noch zur alten Feilenhauerei nach Rautenkranz schleppen konnte und wenig später im Zwickauer Krankenhaus verstarb; B. blieb unverletzt und schilderte das furchtbare Missverständnis in allen Details den ermittelnden Gendarmeriebeamten, das zwei Forstbeamten das Leben kostete

detail hinweistafel vor ort

Quellangaben: Gde. Muldenhammer, Hinweistafel

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