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an jenem Tage gegen 17 Uhr im Wald nördl. der Birresborner Gemarkung Rom nahm K. die beiden Stiefbrüder Nikolaus und Michael B. beim Wildern fest, wobei er ihnen die geladenen Karabiner abnahm und sich umhängte; die etwa gleichaltrigen Burschen und der Forstlehring kannten sich, weil sie nahe des väterlichen Forstbezirkes wohnten; K. befahl den Wilderern vorherzugehen in Richtung Forsthaus, doch gewährte er unvorsichtigerweise, dass sie neben und sogar hinter ihm herliefen; durch Passanten, die auf dem Wege vorbeikamen, wurde das Geschehnis im Dorfe schnell bekannt, worauf plötzlich der Vater der Stiefbrüder mit den Worten erschien: ‘was ! das lasst ihr euch gefallen !’ sofort fielen beide über K. her und nahmen ihm die Waffen ab; Nikolaus B. schoss K. seitlich durch den Leib, worauf sich der Schwerverletzte flüchtend in den Wald schleppte und zusammenbrach; schnell drang die Kunde ins nahe Forsthaus und sein Vater, der Staatsförster Knapp und seine Schwester, brachten ihn unter großen Qualen nach Hause, wo er dann gegen 20 Uhr verstarb, nachdem er alles geschildert hatte; die Landjäger nahmen den alten B. und wenig später die geflüchteten Nikolaus und Michael fest; letzterer wurde wegen Totschlags zu sieben Jahren Zuchthaus, N. zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe verurteilt |
Bildquelle: U. Widera, Daun, 2009, Internet: 1. ...roscheiderhof.de-Gedenkstein für Willi Knapp, Lit.: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl. |
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daraufhin konnte der des Wilderns bekannte Moerser Bergmann X. festgenommen werden, der die Zeitung verloren hatte; er gab an bei seinen Freunden, den Brüdern Karl und Hermann Y., ebenfalls Bergleute, gewesen zu sein; als bei ihnen Schussverletzungen festgestellt wurden erfolgte auch hier die Festnahme und die Gegenüberstellung mit Hohl und Tenberg führte zur Überführung der Verdächtigen; das Schwurgericht in Trier verurteilte Hermann Y. zum Tode, X. und Karl Y. zu sechs bzw. vier Monaten Gefängnis; nach einem Ausbruchsversuch im Juni 1910 wurder das Todesurteil im September vollstreckt |
Quellangaben: Bildquelle: W Z (Westdeutsche Zeitung) Lit.: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl. |
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der Mord an Jagdaufseher Edmund Strolz aus St. Jakob (St. Anton), Bez. Landeck, Tirol, am 18. Juli 1920; der 29 jährige Strolz verließ am Samstag sein Elternhaus um einen Dienstgang tags darauf in seinem Hochgebirgsrevier zu tätigen, wobei er zunächst oben in der Jagdhütte übernachten wollte; Sonntagabend wollte er zurück sein, doch er blieb aus; als am Montag Suchkommandos im vermeintlichen Gebiet unterwegs waren, wurden durch Almleute wichtige Hinweise gegeben - der Jäger, sowie auch zwei bekannte Wilderer, wurden am Sonntagmorgen gesehen; daraufhin nahmen Polizeibeamte des Gendarmeriepostens St. Anton am 21. Juli den 34 jährigen Eisenbahnbremser Joseph Sch. aus St. Anton fest, als der Güterzug, wo er mitfuhr, zur Abfahrt vom Bahnhof Landeck gerade bereit war; sein Komplice, der Zugführer Jakob G. aus Zams, setzte sich fluchtartig ab, doch stellte er sich wenig später der Polizei in Zams und legte ein Geständnis ab; nach seinen Angaben wurden sie am Sonntag gegen 15 Uhr von Jäger Strolz im Maroi-Tal mit schussbereitem Gewehr überrascht und aufgefordert die Gewehre niederzulegen, dem sie aber nicht nachkamen; S. beging den Riesenfehler die Wilderer mit ihren Gewehren vor und sogar hinter sich lassend abzuführen, da sie ihm persönlich bekannt waren und von daher naiverweise nicht mit einem Angriff rechnete; dies provozierte förmlich das furchtbare Verbrechen indem S. von Joseph Sch. hinterrücks angeschossen wurde, worauf er dem sterbenden S. mit seinem Eispickel den Garaus machte; die an der angegebenen Stelle aufgefundene Leiche wies einen Schuss von hinten, der Lunge und Herz durchschlug, sowie einen völlig zerschmetterten Schädel auf; am 29. März 1921 erkannten die Geschworenen des Innsbrucker Gerichtes Sch. nur des Totschlags schuldig und verhängten eine dreijährige Freiheitsstrafe schweren Kerkers, worauf er nach knapp einem Jahr, am 6. 2. 1922, auf Probe freikam; G. erhielt einen Monat strengen Arrest |
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Quellangaben: Lit.: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl. |
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