Wernburg, Saale-Orla-Kreis, A: östl. Ortsteil, ‘Bodelwitzer Straße’, bündig in der westl. Außenmauer des Friedhofs vermauert, 7 m vom Eingang, Steinkreuz |
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Maße: Höhe 0,42 m, Br. 0,40, T. (?), das etwa gleicharmige Steinkreuz aus Sandstein mit Balkenerweiterung - eine Spielart der griechischen Kreuzform - weist im Zentrum des Kreuzungsfeldes eine markante lochartige Vertiefung auf, die als Abriebsmal deutbar ist, s. Einf. (Verf.); nach Lit. R. Drechsel, 1934, soll das Kreuz ursprünglich neben dem Eingang zum Friedhof gestanden haben; in Lit. R. Loth, 1906, ist es bereits eingemauert beschrieben und abgebildet |
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Quellangaben: Lit.: 1. Frank Störzner, Steinkreuze in Thüringen, Katalog Bezirke Gera-Suhl, Weimar 1988, S. 47-48, Nr. 73 m. Abb. 90 (Kopie), daraus: 2. R. Loth, Zwei in Kirchhofsmauern eingelassene Steinkreuze, in: Mitt. des Vereins für Gesch. u. Altertumskunde von Erfurt, Erfurt 1906, S. 81-82 m. Zeichn., 3. R. Drechsel, Sagen und alte Geschichten aus dem Orlagau, Wernburg 1934, S. 11, 4. R. Funke, Steinkreuze am Wege, Heimat im Bild, Beil. zur Pößnecker Zeitung 16, Pößneck, 9. April, 1944, 5. H. Köber, Die alten Steinkreuze und Sühnesteine Thüringens, Erfurt 1960, S. 62, Nr. 402, 6. H. Deubler-R. Künstler-G. Ost (DKO), Steinerne Flurdenkmale in Ostthüringen, Gera 1978, S. 34/74 |
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Wernburg B: ca. 1,8 km südöstl. des Ortes, westl. an der Straße Wernburg-Moxa (Bahren), nahe der Gemarkungsgrenze Wernburg-Bodelwitz, Flur: ‘Kreuzwiese’, Steinkreuz |
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Obertägige Maße: Höhe 1,10 m (ges. 1, 80), Br. 0,72, T. 0,25, das Steinkreuz lat. Form aus Sandstein mit gerundeten Enden besitzt unterschiedliche Kreuzarmlängen und zeigt auf der Ansichtsseite, linear eingetieft, Christus am Kreuz (Höhe Kreuz 82 cm), darüber übergroßes INRI, sowie zu seiner rechten Seite eine menschliche Gestalt mit langem Gewand und ‘mitraähnlicher Kopfbedeckung’ (Beurteilung von F. Störzner), scheint aber eher die Kopfhaltung zum Gekreuzigten aufblickend zu sein (Verf.); nach Lit. F. Störzner, 1988, sei der Nordwest-Arm ‘durch alte Beschädigung verkürzt’ (Verf.) |
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Anmerkung Verf. zu unterschiedlichen Kreuzarmlängen: die Beurteilung, das unterschiedliche Längen der Kreuzarme das Resultat von Verstümmelung ist, dürfte wohl die naheliegenste sein, doch hinsichtlich vieler Beispiele von Steinkreuzen mit unterschiedlich langen Kreuzarmen, die jedoch ohne erkennbare Beschädigung bzw. Nacharbeitung verkürzt enden, kann von einer so gewollten Steinmetzarbeit ausgegangen werden - in dieser Asymmetrie spiegelt sich der symbolische Ausdruck der Negation einer Untat bzw. des Täters wieder; genauso verhält es sich mit Steinkreuzen, die nachweislich im ‘Schrägstand’ ursprünglich aufgestellt wurden; Steinkreuze mit einem längeren Kreuzarm werden auch zuweilen in der Literatur mit einer richtungsweisenden Funktion in Verbindung gebracht (unterschiedliche Armlängen: z. B. SN-Gopplasgrün / BY-Oberpfalz-Lohnsitz; Schrägstand: SN-Theuma / NI-Wimmer) (Verf.) |
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das Denkmal stand bis 1968 ca. 5,5 m weiter westl. im Feld, wo es bei der Feldbewirtschaftung hinderlich bzw. gefährdet war; Bodendenkmalpfleger unter der Leitung von K. Schache, Pößneck, versetzten es an die derzeitige Stelle; nach mündl. Überlieferung soll ein Offizier aus dem Dreißigjährigen Krieg unter dem Kreuz begraben liegen; Lit. R. Drechsel, 1934, verweist: ‘Von diesem Stein erzählen die Oberländer, die hier immer vorbei nach dem Pößnecker Markte gegen, daß einstmals am Wernburger Kirmestage bei einer Schlägerei jemand umgebracht worden sei. Auch wird berichtet, daß drei Reiter unter dem Steine begraben lägen. Tatsächlich ist 1517 das *Interdikt über Wernburg verhängt worden wegen der Ermordung des Pfarrers. Hans von Brandenstein berichtet 1518, daß die Täter eingefangen und bestraft worden wären und bittet um Aufhebung des Interdiktes’; letzteres Geschehen könnte möglicherweise mit dem Steinkreuz in Verbindung stehen; Lit. W. Saal, 1970, verweist auf eine Entstehung um 1500, vermutlich aus einer älteren Grabplatte gefertigt (Verf. frei nach Lit. F. Störzner, 1988) |
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*Interdikt: (lat.=Untersagung) Verbot von Gottesdiensten als Kirchenstrafe für ein Vergehen gegen das Kirchenrecht (Quelle: ...wikipedia.org-wiki-Interdikt) |
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Angaben aus Lit. Alexander Blöthner, 2016: 1517 war von der Kirchenobrigkeit ein Interdikt gegen das Dorf verhängt worden, weil der Pfarrer ermordet worden war; jener habe versucht eine große Schlägerei am Wernburger Kirmestage (2. Advent) zwischen Wernburger und Pößnecker Burschen zu schlichten und ist dabei erstochen worden; diese Schlägerei, bei der noch ein zweiter Mensch zu Tode kam, soll am nördl. Ausläufer der Altenburg bei einem alten riesigen Birnbaum stattgefunden haben; nach diesem Geschehnis durfte die Wernburger Kirmes lange Zeit nicht mehr gefeiert werden, bis es später üblich wurde das Fest zusammen mit dem Erntefest zu feiern; 1518 bat der Gutsherr Hans von Brandenstein (altes Thür. Adelsgeschlecht, Stammburg Brandenstein bei Ranis) um die Aufhebung des Interdikts, da die Täter gefangen und bestraft worden seien (Quelle: A. Blöthner, Sagenhafte Wanderungen im Saale-Orla-Kreis: Schlösser, Höhenburgen, Rittergüter ..., Verl. Demand 2016, S. 259) |
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Quellangaben: Lit.: 1. F. Störzner, 1988 s.o. S. 48, Nr. 74 m. Abb. 91 (Kopie), daraus: 2. A. Keilitz, Sagenschatz des Kreises Ziegenrück, Pößneck 1912, S. 80-81, 3. A. Auerbach, Etwas von alten Steinkreuzen, in: Heimat-Blätter Gera 1929, S. 27, 4. R. Drechsel, 1934 s.o. S. 10/12 m. Abb., 5. R. Funke, 1944 s.o. m. Abb., 6. H. Köber, 1960 s.o. S. 62, Nr. 401 m. Abb. 81, 7. W. Saal, Zum Stand der Steinkreuzforschung ..., in: Ausgrabung u. Funde 15, Berlin 1970, S. 291-295, 8. R. Künstler, Stand der Steinkreuzforschung in der DDR, in: Rudolst. Heimatblätter 16, Rudolst. 1970, S. 212-217/260-266, 9. DKO 1978 s.o. S. 33-34/74 m. Abb. S. 86 |
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