Ohne belegbare Sühneverträge sind inschriftslose Steinkreuze in der Regel nicht zweifelsfrei ein- oder zuzuordnen, weil sie meist auch nicht mehr an ihren ursprünglichen Standorten stehen - nur vorhandene Zeichen oder Symbole lassen nähere Deutungen zu. Volkstümliche Sagen bzw. mündliche Überlieferungen sind immer unter Vorbehalt zu bewerten, da sie aus empirischer Sicht meist von Geschehnissen jüngerer Zeit inspiriert sind, die als Erklärungsversuche für ausgegangenes Volkswissen in Erscheinung treten. Diese weitverbreitet vorkommenden, in und außerhalb von Ortsfluren errichteten Steinkreuze, sind christliche Zeichen, die Funktionen verschiedenster Art haben können, z.B. zum Markieren von Arealen des Haus-, Burg-, Kirch- (Immunitätsbreich), oder auch Marktfriedens oder von Gerichtsstätten bzw. Richtstätten (Burg-, Stadt- oder Straßengerichte), wo die jeweiligen örtlichen Hoch- bzw. Niedergerichtsbarkeiten zusammentraten um Urteile zu verkünden oder Hinrichtungen zu vollziehen. (Verf.)
|